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Alt 27.12.2012, 10:51:58   #11
klassikfon
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Dann check mal Deinen Vertrag. Viele Versicherungsverträge für Saisonkennzeichen haben die sogenannte Hauptfälligkeit trotzdem auf dem 01.01. des Jahres. Das wäre dann auch der Kündigungszeitpunkt (31.12.!), natürlich unter Beachtung des einen Monats Kündigungsfrist.

Das muss Du prüfen, bevor Du Dir Gedanken machst. Wenn Du keinen Bock hast, das nachzulesen, dann ruf einfach dort bei deren Hotline an. Die sagen Dir das schon. Vielleicht können die sogar, weil Du ja offensichtlich kündigen willst, noch den einen oder anderen Rabatt anbieten, wer weiß...

Gruß Ric
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