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Alt 09.04.2013, 18:40:26   #12
majestic_morpheus
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Allein das Ablichten und Veröffentlichen von Bildern, die klar Personen zeigen ohne deren Zustimmung ist ein Verstoß gegen das Recht der Selbstbestimmung (solange keine große Menschenmenge abgelichtet wurde oder die Person von öffentlichem Interesse ist). Der Seitenbetreiber muss allein aus diesen Gründen die Bilder entfernen.

In Verbindung mit Beleidigungen würde ich Screenshots der Seite anfertigen (am besten mit Zeugen), diese mit genauer URL, Datum und Uhrzeit versehen abspeichern und Anzeige erstatten. Den Betreiber (bzw. Domaininhaber) der Website bekommt man über die Denic raus: http://www.denic.de/de/whois/index.jsp
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