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Alt 18.04.2013, 21:00:39   #11
majestic_morpheus
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Zum Thema Gutachten, E-Nummer und ABE:

Alles, was eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine E-Nummer (Zulassung nach europäischen Recht) hat, muss weder abgenommen noch eingetragen werden, solange die ABE oder E-Zulassung auch für das Modell ausgestellt ist. Eine ABE muss man dann aber immer mitführen.

Alles andere muss von einer zugelassenen Prüforganisation (West: TÜV, Ost: Dekra, Berlin: beide) abgenommen und dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ob man ein Teilegutachten besitzt oder nicht, ist dann nur noch für die Art der Abnahme sowie die Kosten ausschlaggebend.
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