Zum Thema Gutachten, E-Nummer und ABE:
Alles, was eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine E-Nummer (Zulassung nach europäischen Recht) hat, muss weder abgenommen noch eingetragen werden, solange die ABE oder E-Zulassung auch für das Modell ausgestellt ist. Eine ABE muss man dann aber immer mitführen.
Alles andere muss von einer zugelassenen Prüforganisation (West: TÜV, Ost: Dekra, Berlin: beide) abgenommen und dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ob man ein Teilegutachten besitzt oder nicht, ist dann nur noch für die Art der Abnahme sowie die Kosten ausschlaggebend.
|