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Alt 24.04.2013, 07:04:12   #2
majestic_morpheus
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Es bringt i.d.R. nichts, Eintragungen in Fahrzeugscheinen dem TÜV vorzulegen. Ein gewissenhafter Prüfer wird so etwas nicht anerkennen, um die weitere Verbreitung eines möglicherweise einmaligen Fehlers eines anderen Prüfers zu vermeiden.
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