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Alt 27.04.2013, 14:46:03   #10
majestic_morpheus
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Wenn die Tieferlegung nicht eingetragen ist (was sie eigentlich sein sollte), muss die auch nicht ausgetragen werden. Soll heißen, du brauchst keine TÜV-Abnahme für die Höherlegung auf Originalhöhe.

Wie hoch kommt den dein Hinterrad, wenn du die GS auf den HS stellst? Wenn das mehr als ca. 5 - 7 cm sind, wurde der nicht gekürzt. Wenn doch, wird er bei Originalhöhe nicht mehr sicher bis zum Boden reichen, die HS gibt es aber auch günstig bei Ebay. Ich persönlich habe meinen HS immer montiert und damit auch keine Probleme.
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