Versicherungstechnisch wäre das dann ein sogenannter Tätigkeitsschaden, der ist recht oft bei Betriebshaftpflichtversicherungen generell ausgeschlossen bzw. wird wegen der hohen Prämien auf Kundenwunsch nicht eingeschlossen.
http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4tigkeitsschaden
Gruß Ric