Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.05.2014, 18:13:22   #10
majestic_morpheus
Super-Moderator
 
Benutzerbild von majestic_morpheus
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
Standard

Zitat:
Zitat von Schreiner Beitrag anzeigen
Normalerweise hat man doch aber auch immer noch die Möglichkeit innerhalb einer gewissen Frist vom Kaufvertrag wieder zurückzutreten oder irre ich mich?
Im Normalfall hat der Verkäufer immer noch das Recht, nachzubessern bzw. den Mangel an der Sache abzustellen.

Einfache Frage an TheFighter1996: Hast du den Händler schon darauf angesprochen, ganz ruhig und sachlich?

Es gibt da neben vorsätzlichem Betrug noch diverse Möglichkeiten, die aber IMHO wahrscheinlicher sind:
  • Die Maschine ist zwar entdrosselt, dies ist aber nicht in den Papieren vermerkt. Der Händler hat dir aber den TÜV-Bescheid dazu ausgehändigt. Dann hättest du das bei der Zulassung nur mit vorlegen müssen, damit der Eintrag in den Papieren geändert wird.
  • Die Maschine ist zwar entdrosselt, aber TÜV-Abnahme ist noch nicht erfolgt.
  • Die Papiere der Maschine sind fehlerhaft oder die Dame im Amt hat Daten übernommen, die nicht mehr aktuell sind. Das kommt öfter vor als man denkt
Auf die ersten beiden Punkte hätte dich der Händler hinweisen müssen, weil Folgekosten entstehen. Aber das kann man in einem ruhigen Gespräch meist einfach lösen.
__________________



__________________________________________________ ____

Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
majestic_morpheus ist offline   Mit Zitat antworten