Zitat:
Zitat von Schreiner
Normalerweise hat man doch aber auch immer noch die Möglichkeit innerhalb einer gewissen Frist vom Kaufvertrag wieder zurückzutreten oder irre ich mich?
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Im Normalfall hat der Verkäufer immer noch das Recht, nachzubessern bzw. den Mangel an der Sache abzustellen.
Einfache Frage an TheFighter1996: Hast du den Händler schon darauf angesprochen, ganz ruhig und sachlich?
Es gibt da neben vorsätzlichem Betrug noch diverse Möglichkeiten, die aber IMHO wahrscheinlicher sind:
- Die Maschine ist zwar entdrosselt, dies ist aber nicht in den Papieren vermerkt. Der Händler hat dir aber den TÜV-Bescheid dazu ausgehändigt. Dann hättest du das bei der Zulassung nur mit vorlegen müssen, damit der Eintrag in den Papieren geändert wird.
- Die Maschine ist zwar entdrosselt, aber TÜV-Abnahme ist noch nicht erfolgt.
- Die Papiere der Maschine sind fehlerhaft oder die Dame im Amt hat Daten übernommen, die nicht mehr aktuell sind. Das kommt öfter vor als man denkt

Auf die ersten beiden Punkte hätte dich der Händler hinweisen müssen, weil Folgekosten entstehen. Aber das kann man in einem ruhigen Gespräch meist einfach lösen.