Da haben Ric und Jim leider Recht. Wenn sich da nix geändert hat, letzte Info vom Sachverständigen ca. vor 3 Jahren : Innerhalb einer Spanne von 8 % ist eine einfache Eintragung möglich. Darüber liegende Abweichungen machen Abgas- u. Geräuschgutachten nötig.
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