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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.08.2008
Alter: 43
Beiträge: 696
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Wisst ihr ob es nich ne vorgabe gibt wie weit die Blinker vom scheinwerfer weg sein müssen? früher waren es 10 cm...aber das hats sich geändert...vielleicht könnt mir einer helfen dass ich mein blinkerhalter basteln kann
danke schonmal |
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#2 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Bei deinem Baujahr ist deine Maschine schon nach EG-Richtlinien zugelassen (steht im alten Brief auf Seite 4).
Da musst du nichtmehr die 10cm Blinkerkante-Scheinwerferrand einhalten. Nach EG-Recht brauchst du vorn einen Blinkerabstand (Innenkante-Innenkante) von mindestens 240mm, hinten 180mm. In der Höhe hast du Spielraum von 350-1200mm überm Boden. Und eine Blinkkontrollleuchte brauchst du nach EG-Recht auch.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.08.2008
Alter: 43
Beiträge: 696
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super danke...war mir eben nimmer sicher wie die eu richtlinien sind..nu kanni des so machen dasses basst
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
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Kilometer: 106000
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Warum sollte eine 98er GS EU Zulassung haben?
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#5 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Warum sollte ne 98er GS EU Zulassung haben? Und mein Brief hat keine 4 Seiten?! |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.08.2008
Alter: 43
Beiträge: 696
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allerdings hat mich vorhin mein tüver angerufen und meinte...sie müssen trotzdem 34 cm auseinander sein..nicht 24 und immernoch 7cm vom scheinwerfer weg und irgendwie je weiter hinter dme scheinwerfer muss irgendwie der winkel 30° betragen..keine ahnung ich mach se etz so hin wie ich mir gedacht hab sind dann ca 28cm denn werden wir sehn...ich denk die blinker sind das geringste übel...*g |
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#7 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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Zitat:
Dein Komplettes Motorrad auf EG umschreiben lassen? Dürfte ca 5000€ gekostet haben
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#9 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
Weil die allgemeine Umstellung ca 1997 war. Vorher war keine Maschine nach EG-Recht zugelassen, danach alle.
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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Neeeeeeee.
Die Hersteller durften bis März 2007 sich aussuchen nach welcher Richtlöinie sie die Fahrzeuge für Deutschland prüfen lassen. Da die GS schon eine BE nach STVO hattekann ich mir nicht vorstellen das Suzuki nochmal das Geld ausgegeben hat. Zumal die BE nach STVO billiger war. Erst seit März 2007 muss nach EG geprüft werden.
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#11 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Das war auch das, was ich an verschiedenen Stelen gelesen habe....und mein TÜVer (hab ne 99er) sagte auch, dass dei GS eh anch StVo zugelassen ist und ich eigentlich nicht 2 Scheinwerfer vorne nutzen dürfte!! |
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#12 | ||||
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Mal fix die Boardsuche benutzt (das Thema hatten wir nämlich schon öfter
Zitat:
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#13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Heißt das, nur weil die Felder leer sind, dass die anderen nach EU Recht zugelassen sind??
Also ich hab den Prüfer gefragt...der war der Ansicht, dass die 99er von mir nach StVo zugelassen ist |
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
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@SWM:
Was ist denn das für eine Merkwürdige Eintragung? Die 93/33/EWG hat nur was mit den Sicherungseinrichtungen zu tun, die ECE-R 78.02 was mit dem Bremsverhalten. Das hat nichts mit eg oder STVO Zulassung zu tun. Hab mal lange und viel mitm KBA Flensburg gesprochen. Anhand der Papiere ist die Zulassungsrichtlinie nicht ersichtlich
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#15 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
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Eigentlich gar nicht.
Man müsste die Betriebserlaubnis einsehen. Also schriftliche Anfrage ans KBA. theoretisch kanns auch der TüV, (machens aber ncht gerne), und die Polizei( machen für privat nichts)
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.08.2008
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Beiträge: 696
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also...ich gehe davon aus wenn mein fahrzeug nach eu recht behandelt wird beim tüv (was ja schon 2x mal so war ie blinker hab ich ja schon länger, halt an den orginal befestigungspunken gehabt mit 4 cm blinkarm) was der selbe abstand wäre..sogar bisschen weniger als jetzt..geh ich davon aus das es auch weiterhin bei diesem tüv danach beurteilt wird..
genauso verhält es sich ja mim spritzschutz und so... falls das nicht so ist..lass ichs euch natürlich wissen.. |
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
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Da gehst du dann vondem falschen aus.
Nur weil es keiner bemängelt hat ist es nicht richtig.
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