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#1 |
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Benutzer
Registriert seit: 17.03.2011
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Also vorweg ich habe mir diverse Threads zum umbau der blinker durchgelesen und dabei herausgefunden das ich für meine LED-Blinker widerstände oder ein anderes relais verbauen kann. Das hilft mir auch schonmal viel weiter.
Dann habe ich noch was gefunden wegen StVO und EG richtlinien und abstand zueinander bzw. zu diversen teilen. Hilft mir nur geringfügig weiter da bei mir im Fahrzeugschein unter K, welches für die EG Genehmigungsnummer steht, drin steht: F114** . Bedeutet das ich kann mich nach EG richtlinien richten oder muss ich StVO nehmen? Und das wichtigste am ganzen, wie bringe ich dann die neuen Blinker an meiner kleinen GS an? Es sind übrigends diese Blinker geworden http://www.hein-gericke.de/led-blink...-hr-20-mm.html jeweils rechts und links und 2*20mm und 2*40mm Schonmal danke für die antworten |
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#2 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
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Zitat:
Servus, also ich würde die neuen Blinker vorne und hinten an der kleinen GS montieren!
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Duracell ist Scheiße
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#3 | |
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Benutzer
Registriert seit: 17.03.2011
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Zitat:
aber wenn ich das mit widerständen anstatt relais mache wo kann ich die am besten verstecken? Und passt das einfach so dran oder muss dafür einiges umgebaut werden? Müssen da noch kleine rohre dran um die blinker weiter auseinander zu bringen oder nicht (deswegen ja meine zweite frage) und wenn ja, ist es egal was für ein rohr oder müssen das spezielle sein?
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
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servus,
mit Widerständen hab ich noch nie was gemacht, sondern immer nur mit Relais. Die Blinker machste da wieder hin, wo die alten weggekommen sind. Hast ja zum glück 2 unterschiedliche Längen und musst nur schauen welche wo hin kommen. Weiss ja nicht, wie groß z.b. dein Kennzeichen ist! Eigentlich ganz einfach!
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Duracell ist Scheiße
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#5 |
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Benutzer
Registriert seit: 17.03.2011
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Kilometer: 30000
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Achso na dann sollt ich das wohl mal in ner ruhigen stunde schaffen
![]() Wie das ist mit den abständen kann mir nur ein TÜV´ler sagen (die sind recht weit weg von mir) oder hat da wer ne verlässlichequelle da halt eine EG Nummer im schein drin steht und ich da nix falsch machen will (einmal erwischt werden mitm auto hat gereicht) aber halt auch nicht unnötig die sachen verlängern/umbasteln will. Wenn die dran sind kommen auch bilder rein |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
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servus,
wenn dich nach den Abständen halten willst dann kannste es hier nachlesen: http://www.gs-500.info/index.php?tit...seinrichtungen
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#7 |
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Benutzer
Registriert seit: 17.03.2011
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Das hat mich ja verwirrt was da steht, um genau zu sein das hier:
Breite: * StVZO: zueinander min. 340 mm vorne und 240 mm hinten, 100 mm zum Scheinwerfer * EG-Rili: zueinander min. 240 mm vorne und 180 mm hinten Nach welchem darf/muss ich mich richten? |
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#8 |
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Super-Moderator
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Es hängt vom Modelljahr ab, ob das Motorrad nach StVZO oder EG zugelassen wurde. Streng genommen gilt die entsprechende Regelung auch bei Nachrüstteilen noch. Man kann aber eine GS auch auf EG-Richtlinie umtragen lassen.
Den meisten Prüfern reicht jedoch die Einhaltung der Abstände und Bestimmungen nach EG, egal wann und nach welcher Richtlinie es zugelassen wurde.
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#9 |
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Stammtisch Franken
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bei nach StVZO
ist der Abstand zum Scheinwerfer -der waagrechte Abstand -der Abstand wenn beide gleich weit vorne sind also auch senkrecht -oder einfach der Abstand also anstatt 10 cm links rechts geht's einfach nach hinten unten ^^
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#10 |
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Super-Moderator
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Waagerecht bis zur Außenkante des Scheinwerfers. Ältere Bikes haben nicht umsonst ellenlange Blinkerarme dran.
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#11 |
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Stammtisch Franken
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Frag nur wegen
http://forum.gs-500.de/attachment.ph...5&d=1298890022
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#12 |
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Benutzer
Registriert seit: 17.03.2011
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Kilometer: 30000
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ok also die maschine ist bj 95, wenn die nicht auf eg richtlinien eingetragen sein sollte was für ein aufwand ist das die umzutragen?
Zu den blinker abständen ist die zeichnung so in etwa korrekt als minimum (ausser das sie schlecht gezeichnet ist) oder hab ich da doch noch was falsch verstanden? |
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#13 |
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Super-Moderator
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Die Zeichnung ist korrekt.
Wie geschrieben, würde ich mir das Umtragen sparen. TÜV und Co. beachtet eigentlich nur die Abstände nach EG. Wenn nicht, geh zu einem anderen. Im Falle eines Unfalls, wird dir keiner nachweisen können, dass die Beleuchtungsanlage unzureichend war, wenn die Abstände nach EG stimmen.
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#14 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Kurz nachgefragt:
Würde denn nicht strengenommen die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn ich Teile eingebaut hab, die nicht der StVZO entsprechen (sofern meine GS nicht auf EG umgetragen ist)? |
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