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Alt 08.05.2014, 17:31:37   #1
TheFighter1996
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Standard Händler betrügt mich -.-

Ich hab vor ein paar Wochen eine GS500e von einem
Händler gekauft

Baujahr 1997
Leistung 48 PS

Jetzt war ich gerade bei der Zulassungsstelle
und bin zu Hause angekommen und lese in
den Papieren etwas von einer leistungsbegrenzung
und Höchstgeschwindigkeit von 146 -.- ?!!!!!

Von einer Drossel war aber nie die rede
was muss ich jetzt tun ?

Hab Moped zum Glück nur angezahlt aber
Trossdem kann doch nicht sein ?
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Alt 08.05.2014, 17:34:10   #2
Saugwurmmensch
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Immer langsam mit den Jungen Pferden.
Betrug unterstellen ist nicht ohne...

Vielleicht hat man beim Amt geschlampt?
Was steht denn in Brief und Schein und hast du vielleicht noch einen Zettel von einer Änderungsabnahme dazubekommen und nur vergessen, das gleich auf dem Straßenverkehrsamt umtragen zu lassen?
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Alt 08.05.2014, 17:37:41   #3
TheFighter1996
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Immer langsam mit den Jungen Pferden.
Betrug unterstellen ist nicht ohne...

Vielleicht hat man beim Amt geschlampt?
Was steht denn in Brief und Schein und hast du vielleicht noch einen Zettel von einer Änderungsabnahme dazubekommen und nur vergessen, das gleich auf dem Straßenverkehrsamt umtragen zu lassen?
In der Zulassungsbescheinigung 2 steht drin Leistungsbegrenzung
... und so weiter. Weder in der Anzeige von Mobile noch
während dem Verkaufsgespräch wurde diese aber
erwähnt.

Ärgert einen wenn man 4std an der Zulassungstelle
war und dann alles um sonst ist.
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Alt 08.05.2014, 17:42:50   #4
Saugwurmmensch
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Dass du nicht richtig lesen kannst, ist doch aber auch ein bisschen deine Schuld

Kontaktiere erstmal den Händler. Das wird sich schon irgendwie zeitnah regeln lassen.

Frage mich auch grad, was wir dir jetzt dabei helfen sollen?
Zu wenig Informationen, irgendwie konfus und nichts, wo man von außen intervenieren könnte...
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Alt 08.05.2014, 17:44:31   #5
TheFighter1996
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Hätte ja sein können das jemand schon mal
sowas hatte
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Alt 08.05.2014, 17:45:40   #6
Jim Knopf
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Zitat:
Zitat von TheFighter1996 Beitrag anzeigen
Hätte ja sein können das jemand schon mal
sowas hatte
Bestimmt hatte jemand das schon mal! Man fragt doch aber den Händler ob die GS offen oder beschränkt ist, oder nicht?

Solltest mal den Händler fragen, ob die GS offen ist und ER sie nur vergessen hat dem TÜV vorzuführen!
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Duracell ist Scheiße
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Alt 08.05.2014, 18:05:30   #7
Narhara
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Zitat:
Zitat von TheFighter1996 Beitrag anzeigen
Ich hab vor ein paar Wochen eine GS500e von einem
Händler gekauft

Baujahr 1997
Leistung 48 PS
Steht im Fahrzeugschein bei 5
KRAFTRAD O LB.
M. LEISTUNGSBESCHRAENK. ?

LG
Narhara
__________________
Ich bin nicht klein - nur negativ groß.
Groß sein kann jeder. Aber klein... sind nur Meisterstücke.
Oder hast du schonmal einen zwei Meter großen Diamanten gesehen?
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Alt 09.05.2014, 15:25:45   #8
Thom
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Wenn du einen Kaufvertrag über eine GS mit 48 PS hast, ist das ein Mangel, den der Händler aus seine Kosten beheben muss. Also entdrosseln, TÜV-Vorführung und Umschreibung der Papiere.
Hast du keine Leistungsangabe im Kaufvertrag drin stehen, sehe ich da Schwarz für dich und du musst selber tätig werden. Hast du einen Screenshot der Mobileanzeige? Sonst hast du gar nix gegen den Händler in der Hand.
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Alt 12.05.2014, 17:23:06   #9
Schreiner
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Normalerweise hat man doch aber auch immer noch die Möglichkeit innerhalb einer gewissen Frist vom Kaufvertrag wieder zurückzutreten oder irre ich mich?
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Alt 12.05.2014, 18:13:22   #10
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Schreiner Beitrag anzeigen
Normalerweise hat man doch aber auch immer noch die Möglichkeit innerhalb einer gewissen Frist vom Kaufvertrag wieder zurückzutreten oder irre ich mich?
Im Normalfall hat der Verkäufer immer noch das Recht, nachzubessern bzw. den Mangel an der Sache abzustellen.

Einfache Frage an TheFighter1996: Hast du den Händler schon darauf angesprochen, ganz ruhig und sachlich?

Es gibt da neben vorsätzlichem Betrug noch diverse Möglichkeiten, die aber IMHO wahrscheinlicher sind:
  • Die Maschine ist zwar entdrosselt, dies ist aber nicht in den Papieren vermerkt. Der Händler hat dir aber den TÜV-Bescheid dazu ausgehändigt. Dann hättest du das bei der Zulassung nur mit vorlegen müssen, damit der Eintrag in den Papieren geändert wird.
  • Die Maschine ist zwar entdrosselt, aber TÜV-Abnahme ist noch nicht erfolgt.
  • Die Papiere der Maschine sind fehlerhaft oder die Dame im Amt hat Daten übernommen, die nicht mehr aktuell sind. Das kommt öfter vor als man denkt
Auf die ersten beiden Punkte hätte dich der Händler hinweisen müssen, weil Folgekosten entstehen. Aber das kann man in einem ruhigen Gespräch meist einfach lösen.
__________________



__________________________________________________ ____

Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
majestic_morpheus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2014, 18:54:23   #11
Thom
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Zitat:
Zitat von Schreiner Beitrag anzeigen
Normalerweise hat man doch aber auch immer noch die Möglichkeit innerhalb einer gewissen Frist vom Kaufvertrag wieder zurückzutreten oder irre ich mich?
Ja, du irrst. Trotzdem gibt es Möglichkeiten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Z.B. Wenn du ein Neufahrzeug bestellst kannst du innerhalb einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Oder bei Gebrauchten, z.B wenn der Hersteller oder Händler damit wirbt, wie Opel, da kannst du innerhalb von 100 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Ansonsten nicht! Das gibt es nur bei Waren, die im Internet bestellt wurden. Da gilt das Fernabsatzgesetz.
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Alt 12.05.2014, 19:50:54   #12
Goose
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Mal davon abgesehen das ne GS von 1997 niemals 48 PS hat. die gab es nur mit 46 PS.
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Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
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