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#1 |
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Gast
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Hi zusammen habe scheisse gebaut auf die ich nich stolz bin, die aber leider passiert ist und mit der ich leben muss...
wurde erwischt auf meinem Mopped, wahr zu schnell, Polzist war mistrauisch ob die Maschine wirklich gedrosselt ist, Maschine wurde beschlagnahmt, wurde also abgeschlept und es wird ein Leistungsgutachten erstellt. In die Suzi hab ich vor kurzem nen 46PS vergaser eingesetzt, meine probezeit endet aber leider erst in 11tagen.... die Suzi ist auch leider als 27 PS modell versichert! Also im klartext: ich hab mir mächtig viel scheisse eingebrockt! Weis einer was mich erwartet? |
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#2 |
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Gast
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probier einfach mal die suchfunktion.
http://www.gs-500.de/phpBB2/search.php übrigens: MUHAHAHAHHAHAHAHAAHAHAHAAAA |
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#3 |
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Gast
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danke,
hab ich schon, aber leider nix gefunden. übrigens: paar aufs maul? |
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#4 |
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Gast
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ganz schön blond, oder?
http://www.gs-500.de/phpBB2/viewtopic.php?t=3685 http://www.gs-500.de/phpBB2/viewtopic.php?t=11639 übrigens: bevor du deine energie mit dem versuch verschwendest, mir was aufs maul zu hauen, lern lieber suchen |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ganz ehrlich, ich hab auch schon mit dem gedanken gespielt offen zu fahren.
aber wie kommt der polizist auf die idee mistrauisch zu werden und gleich abschleppen zu lassen? man kann doch auch mit 34 ps 170 fahren? versteh ich echt nich... musst dich ja mächtig verdächtig benommen haben digga... |
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#6 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.07.2003
Ort: Berlin
Alter: 41
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Zitat:
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Faulheit - das ist, wenn jemand mit dem Cocktail-Shaker in der Hand auf das nächste Erdbeben wartet. |
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#7 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.05.2003
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Alter: 51
Beiträge: 328
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Zitat:
Und zur eigentlichen Frage: ich wette, Google hält da auch einige Antworten bereit. Heiko
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Bj. '93, 43 Mm, "purple", 1. Hd. Mitglied im Zündgeber-Deckel-Sucher-Club |
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#8 |
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Gast
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ey ich mein wenn man sowas ganz am anfang macht um zu gucken wies is...eine sache solang man net auf ner offenen strasse fährt! aber 11 TAGE BEVOR DEINE PROBEZEIT ZU ENDE WAR!!!!!!!! warum hast du net einfach die scheiss 11 tage gewartet! man man man wie gesagt selber schuld!
tja also lappen is weg das is denksch ma klar! geldstrafe wohl auch punkte könnten drin sein keine ahnung denk aber ma schon! fährt se wenigstens gut offen?wie viel zu schnell warste und wo war das? |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.08.2003
Ort: Hemsbach
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Das wird teuer, die Rennleitung kann sogar dein Mopped einbehalten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor? Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.), der Führerschein nach §44 StGB entzogen wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden) oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten? Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden. Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden. Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war. Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat. Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden. "Regelstrafen" bei Ersttätern: Privatfahrschule -> 5 - 10 TS ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS Kurzfahrt -> 10 - 20 TS Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1 mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens) (*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet Und da du in der Probezeit bist..... Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden ! -------------------------------------------------------------------------------- A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. B-Verstöße sind: Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus -------------------------------------------------------------------------------- Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft: Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. -------------------------------------------------------------------------------- Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. -------------------------------------------------------------------------------- Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird. Gruß vom Toni
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
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11 Tage vor dem Ende der Probezeit ... das wird ein teurer Versuch.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#11 |
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Gast
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Anzeige und Geldstrafe wegen Versicherungsbetrug kommt ja auch noch hinzu. OH MAN!!! Da haste dich echt in die scheisse geritten. War wahrscheinlich die teuerste Karusellfahrt deines Lebens. ABer aus Fehlern lernt man.
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#12 |
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Gast
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sag einfach du bist nicht gefahren! ;P
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#13 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
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Zitat:
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#14 |
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Gast
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Folgende Geschichte dazu:
Der Junior von nem Bekannten ist mit seiner Mofa erwischt worden. Mofa frisiert, Sprich offen gemacht. Mofa beschlagnamt. Um zu Verhindern das das Gerät von der Dekra zerlegt wurde, hat er umgehend die Tat zugegeben und die Veränderungen angegeben. Die Kiste wurde nicht zerlegt und er bekam sie wieder. Für das Frisieren, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und Versicherungschutz hat er eine geringe Geldstrafe bekommen, weil Ersttäter. Nun ist der Junior erst 16 Jahre und bei jemanden mit 19 könnet das was anderes herauskommen. Ich halte es aber sicher für günstig, die Schuld einzugestehen und damit auf ein mildes Urteil zu hoffen, falls du Ersttäter bist. Die Dekra wird die Veränderung an der GS mit Sicherheit feststellen. Und Dummstellen kann auch in die Hose gehen. Viel Glück! |
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#15 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Aber hast recht, das kommt auf jeden Fall noch zum Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu. Aber verstehen kann ich es nur zu gut, wenn man irgendwann die Schnauze von den 34PS voll hat.
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Ich darf das! |
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#16 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Beiträge: 1.122
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Jau, das ist ach der Grund, warum ich mich bisher immer zusammengerissen hab.
Es "lohnt" sich angesichts der Strafe für die paar PS kaum. Bei 100 offenen Pferden wäre die Verlockung wohl ungleich größer. Allerdings ist da wohl die Gefahr des erwischt werdens noch viel größer.
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#18 |
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Gast
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also zunächst ma is das was ganz anderes ob man mit nem mofa erwischt wird das is ja auch kein führerschein sondern ne prüfbescheinigung da kommt man ja manchmal wenn man glück hat mit ner verwarnung weg und muss das gerät nur in den originalzustand bringen und der polizei vorführen. bei nem richtigen motorradführerschein und ner 34ps maschine sieht die sache wohl anderst aus wie ja oben bereits beschrieben. ich würds auch zugeben rausreden usw dann biste am ende noch wegen falschaussagen dran usw das bringt nichts!
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#19 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.07.2003
Ort: Menden (Sauerland)
Beiträge: 3.058
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Zitat:
wie schon mehrfach hier geschrieben: am besten alles zugeben, n richter freut sich wenn du ihm zeigst dass du einsichtig bist und aus der sache gelernt hast.
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ... member of: grillrockers-essen |
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#20 |
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Gast
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@knut: stimmt der richter freut sich aber wie kann ich wegen "fahren ohne führerschein" belangt werden wenn ich für das fahrzeug auf dem ich sitze nciht mal einen brauche weils ne prüfbestätigung ist? dazu kommt das man noch nicht volljährig ist. also en paar leuts von meiner ehemaligen arbeit waren alle in soner rollergruppe wos auch immer drum ging wer die schnellsten "25ccm" hat und die wurden alle schon erwischt und mussten nix machen ausser originalzustand herrichten. die die schon mehrmals erwischt wurden haben dann sozialstunden und ne kleine geldstrafe bekommen und die krassen fälle wurden beschlagnahmt bis hin zu führerscheinsperre...
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#21 |
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Gast
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Also ich würde mal ganz pauschal davon ausgehen das du die nächsten 3 bis 6 monate zu Fuß gehst und anschlißend mit viel Glück nen Aufbau bei der Fahrschule machen darfst (ca. 800 - 1000 Euro), mit Pech musst du sogar bei 0 wieder anfangen - das beinhaltet dann auch automatisch den KFZ Führerschein.
Neue Probezeit von 2 Jahren versteht sich natürlich von selbst. Naja und die Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsbetrug schätze ich mal auf 2000 - 3000 Takken je nach Richter. Das eigentliche übel ist aber die Tatsache das diese Vorstrafe die nächsten 5 Jahre bei den Grünen gespeichert ist und du automatisch bei jeder rutinemäßigen Verkehrskontrolle erstmal skeptischer beäugt wirst als jemand der ohne Eintrag fährt. Das bedeutet für dich dann verstärkte und regelmäige Kontrollen deiner Maschine/ des PKWs und öfters mal pusten müssen - auch ohne konkreten Verdacht. Dumm gelaufen würde ich sagen aber jeder Zahlt mal sein Lehrgeld, auch wenn es für den ein oder anderen dabei etwas teurer wird. |
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#22 |
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Gast
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HAst du noch Probezeit oder nur die "Drosselzeit", weil das ist schon ein leichter Unterschied. Wenn du noch in der "richtigen" Probezeit steckst gibt das weitaus mehr ärger.
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#23 |
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Gast
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Ich denke, dass Du wegen der 46 PS keine größeren Probs kriegen dürftest. Denn ich glaub Steuern wäre sie mit 27 PS genau so teuer und Versicherung ist auf jeden Fall ne 34er GS genau so teuer wie ne 46er. Müsste man mal schaun, ob des bei der 27er auch so ist. Jedenfalls wegen dem Fahren ohne Führerschein wird was kommen. Ich denke aber aufgrund Erfahrung mit nem Bekannten, kriegste vielleicht 3 Monate Fahrverbot und ne saftige Geldstrafe: Naja. Lerne daraus. Viel Glück.
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#24 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2006
Ort: bergrheinfeld
Alter: 38
Beiträge: 139
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Meim kumpel is die gleiche kacke mit dem roller passiert! War als 50er roller eingetragen hat die skalierung auf dem prüfstand gesprengt und is dann beim TÜV mit 124kmh gemessen wordn!
Ergebniss: 25 sozialstunden (bei meiner mum 3 Motate Farhverbot Autoführerschein erst mit 20 (beim 2. mal hat er dann 5 freizeitareste gricht) was lernen wir daraus? Richtig! NIX UND WIR RASEN WEITER
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Life`s a Game... I`m the WINNER GSX-R MFG: Carbon besteht aus industriell hergestellten Fasern mit einer sehr hohen Festigkeit und Steifigkeit, jedoch einer geringen Bruchdehnung bei minnimalem Eigengewicht! |
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#25 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 43
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Sagmal hat jemand von euch eine ausländische Fahrerlaubnis?
Bei mir ists so, ich bin Staatsbürger zweier Länder und besitze bei in beiden (Polen und Deutschland) einen Wohnsitz. Hab hier in Berlin mit 18 meinen B Führerschein gemacht und letztes Jahr in Polen meinen A Führerschein. Da man keine 2 Führerscheine haben darf, hab ich nur den polnischen mit den Klassen A und B drauf. Nu ists so, dass es keine Leistungsbeschränkung in Polen gibt und ich theoretisch offen fahren darf. zumindest in Polen! Aber wie ist das hier? Hab zur zeit ne gedrosselte GS um sicher zu gehen. P.S. DIe Führerscheinstellen konnten mir da auch nicht helfen! |
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#26 |
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Gast
Beiträge: n/a
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wie alt bist du denn und wie lange hast du deinen führerschein schon? in deutschland muss man ja auch nur 2 jahre gerdrosselt fahren danach dürfen wir ja auch alles fahren egal wieviel ps. aber du wirst keine probleme bekommen denke ich (keine garantie). ihc hatte en amerikanischen führerschein und durfte hier ganz normal autofahren...gut dabei gibts auch keine begrenzung aber hab nie ne fahrprüfung gemacht oder praxisstunden gemacht.
ich muss damals nur ne theorieprüfung machen und gut wars. |
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#27 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Normalerweise geh das nach dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.
Das heisst, wenn du einen polnischen Führerschein hast und dort offen fahren darfst, darfst du es hier auch. Umgekehrt darf man mit dem deutschen Führerschein in der Stufenzeit ja auch nicht im Ausland einfach offen fahren, wenn es dort keinen Stufenführerschein gibt. Aber ohne Gewähr
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Ich darf das! |
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#28 |
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Gast
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ICh kann mich der Meinung einiger Kollegen hier nur anschließen. Wenn illegal, dann aber richtig. Und dann so, dass die Rennleitung einen nicht erwischt.... Polentenauto hätte eh keine Chance gegen ne Maschine mit über 100 PS. Denk ich mal. (Will ich aber lieber nicht ausprobieren
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#29 | |
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Gast
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Zitat:
autos machen dich in der endgeschwindigkeit und in der beschleunigung ab 250 nass.... |
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#30 | ||
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Gast
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Zitat:
wobei hochgeschwindigkeitsverfolgungen gibts ja eh so gut wie nicht mehr. aber wenn du rasant genug bist und lange genu durchhälst kommt vielleicht sogar ein heli! |
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#31 |
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Gast
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Ihr müsst nur berücksichtigen selbst wenn ihr es schafft im ersten moment zu entkommen. Wir sind net in Schweden, hier zählen auch Videoaufnahmen als beweiß. Da müsste man schon ohne Kennzeichen fahren. Und alles abstreiten tut es auch net immer.
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#32 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
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Zitat:
War's denn Vorsatz ? Oder hast Du fahrlässig einen gebrauchten Vergaser anstelle des alten defekten montiert und keine Ahnung gehabt? Nimm Dir in jedem Fall einen Anwalt. Du schwebst zwischen Fahrverbot und einem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis. Vielleicht lässt sich ein Entzug umgehen. Mit Fahrverbot kannst Du leben. Gruß Uwe Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#33 |
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Gast
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mich würde der bezug zum tierschutzverein interessieren
Aber dank der scheiss bürokratie geht das ja alles net mehr früher konnte man noch mit der polizei reden heute machen se sich selber strafbar wenn sie dir keine strafe geben....bescheuert so was grad für uns möpfahrer |
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#34 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.09.2005
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Alter: 44
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Ach ja: Der hier ( mir fehlt da grade BlackSeven auf ) angedrohte Versicherungsbetrug ist Humbug. Weder § 263 StGB noch § 265 StGB oder § 6 PflVG sind erfüllt. Die 2000-3000 € als Festbetrag sind auch quark. Das mit dem pusten auch...
Ich kanns nicht ausstehen, wenn mit so viel unkenntnis boshaftes loslassen wird. *würg*. |
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#35 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 106
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also ich musste für meinen Führerschein 2mal ne 8 fahren, 2mal Slalom und ne Vollbremsung! Das wars!!
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#36 |
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Gast
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cool. ich bin zwei autobahnausfahrten gefahren dann die aufgaben und dann zwei mal rechts vor links und einmal stopschild
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#37 | |
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Gast
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#38 | |
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Stammtisch München
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Kilometer: 110000
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Zitat:
Alsoisses"FahrenohneFahrerlaubnis"... *Lufthol"... (Also ich könnte das nicht auf Dauer, hab ja jetzt schon Schnappatmung....)
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Wenn es was für alle ist, ist es nichts für mich! Greetz, der Horst |
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#39 |
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Gast
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Was hatten der Kollege, der den Threat erstellt hat, nu eigentlich verbochen das der Polizist so gehandelt hat???
Weil, solange man nu ni mit 190 an dem in der Stadt vorbeifährt kann der doch ni einfach so die Kiste beschlagnahmen!!! Es muss ja immernoch ein begründetes verdachtsmoment vorliegen!!! PS: Wie bist dann eigentlich ohne Karre heimgekommen??? |
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#40 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.09.2005
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Alter: 44
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na hoffentlich bist du kein praktizierender jurist blackseven, sonst sollte die Fakultät, die Du besucht hast geschlossen werden.
Oder bist du ein Stromberg oder bürgerfeindlicher Behördenarbeiter? Der vielzitierte Freund, der 100m in 8 s läuft, ist kein Erfahrungswert. Vorsicht damit über Dinge zu reden, von denen man keine Ahnung hat. Dieser "Versicherungsbetrug" sollte in das Lexikon der Rechtsirrtümer. Da stehen Rechtsansichten drin, die Nicht-Juristen mit Vehemenz vertreten, aber falsch sind. |
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#41 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Verkehrsvergehen werden bei der Rennleitung nicht gespeichert, sondern lediglich normale Straftaten nach dem StGB. Gespeichert werden Verkehrsvergehen lediglich beim KBA. Gruß Uwe
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#42 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.09.2005
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Das Fahrzeug bleibt im Außenverhältnis uneingeschränkt versichert. Im Innenverhältnis kann die Versicherung pro groben Verstoß ( in den Verträgen ist eine Aufzählung ) bis 5.000 € Regress nehmen, und das nur, wenn sie fristgerecht kündigt.
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#43 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
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Zitat:
Ist man mit der Sicherstellung nicht einverstanden und legt dagegen Widerspruch ein, findet eine Beschlagnahme statt. Diese muss dann anschließend richterlich bestätigt werden. Auch gegen die Beschlagnahme kann man Widerspruch einlegen. Ändert aber nichts an der Mitnahme der Maschine. Ist die Maschine nur sichergestellt, wird sie nach Erstellung des Gutachtens sofort wieder freigegeben (ggf. in zwangsstillgelegtem Zustand). Hat man gegen die Sicherstellung Widerspruch eingelegt und die Maschine wurde beschlagnahmt, dauert das Ganze etwas länger, da die Freigabe dann nicht mehr durch die Rennleitung erfolgen kann, sondern über das zuständige Amtsgericht läuft. Demzufolge schneidet man sich mit einem Widerspruch ex tunc ins eigene Fleisch. Gruß Uwe
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#44 | |
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Friedenstaube
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Zitat:
Wenn's drüben wirklich keine Beschränkung gibt, dann hab ich jetzt Grunde mir tief innen Arsch zu beissen
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ? Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen! Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein. |
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#45 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
tjoah....und sonst?
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www.idoc4president.de Hubraum wird in m³ gemessen. Da einige Menschen die Sprachen "Ironie", "Sarkasmus" & "Zynismus" nicht verstehen: Spätestens, wenn ich mit "Dr.i.nett" unterschreibe, ist mein Beitrag voller Humbuck! |
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#46 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#47 | |
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Der wollt sich bestimmt rechen... |
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