![]() |
|
|
#1 |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.10.2004
Alter: 40
Beiträge: 866
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
|
5000€, habsch doch schon paar mal gepostet.
Aber ist ne gute und glaubwürdige Quelle, ab in die FAQs damit
__________________
Ich darf das! |
|
|
|
|
#3 |
|
Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
|
Das gilt aber nur, wenn du auch eine gültigen Versicherungsvertrag hast und der Versicherungsschutz wegen techn. Veränderungen oder sonst was, einer Obliegenheitsverletzung eben, gekürzt wird.
Wenn du ein Fahrzeug fährst, für das kein Versicherungsvertrag mehr besteht, weil das Ding schon seit drei Jahren abgemeldet ist, oder auch nur 6 Wochen, tritts du in voller Höhe die Haftung an. Du hättest nur Glück, wenn die Nachhaftungszeit noch nicht vorbei ist. Ich meine das wären vier Wochen ab Stilllegung, da bin ich mir aber nicht sicher.
__________________
![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
|
|
| Lesezeichen |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Was passiert beim Fahren ohne Öl... | Adm_chr | Motor, Getriebe, Kettensatz | 5 | 23.08.2009 11:32:29 |
| Fahren ohne Seitenständerschalter | BlackTalon | Technik | 36 | 10.04.2009 10:50:58 |
| Was kriegt man für -Fahren ohne Führerschein, Versicherung | Allgemeines | 46 | 23.06.2006 17:47:46 | |
| DZM - Welle: Ohne fahren? | Verkleidungen, Anbauteile und Zubehör | 3 | 14.05.2004 10:02:05 | |
| fahren ohne führerschein?? | Allgemeines | 42 | 05.06.2003 15:53:20 | |