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Alt 16.01.2013, 00:23:54   #1
Willow
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http://de.autoblog.com/2013/01/04/ne...6pLid%3D144205

Wo wir zu weich sind sind die zu hart. ^^
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Alt 16.01.2013, 14:13:57   #2
King Madness
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Heftig, im gleichen Blod den Bericht über China finde ich genau so sinnfrei :

Strafe bei gelber Ampel
"Wer mehrmal erwischt wird, verliert seinen Führerschein"
http://de.autoblog.com/2013/01/04/st...ht-den-anfang/

Mal sehen, wie lange es dauert, bis Deutschland sich über DIESE Einnahmequelle (Bußgelder) hermacht.
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Ralf Georg
國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de

Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
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Alt 16.01.2013, 14:58:53   #3
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also meine ehrliche Meinung: recht so.

Wer innerorts statt 30 mit 70 km/h erwischt wird, gibt die Pappe zurecht für 2 Jahre ab! Und 200 statt 120 auf Autobahnen find ich auch nicht grade "ein bissel drüber".
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Alt 16.01.2013, 15:08:59   #4
Willow
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... Aber eine Gefängnisstrafe für zu schnelles fahren ohne Geschädigten finde ich schon zu heftig. Die Bußgelder müssen höher, meiner Meinung auch in Deutschland.

Die 44 km/h zuviel in der 70er Zone haben mich "nur" rund 200€ gekostet und halt einen Monat ohne FS.

Zumindest für Wiederholungstäter sollten die Bußgelder massiv erhöht werden.

Ist meine Meinung....
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Alt 16.01.2013, 16:04:14   #5
gsmattis
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Das Problem ist, dass die Geldbuße die meisten nicht hart genug trifft. Und daher die Haftstrafen.
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Alt 16.01.2013, 16:19:14   #6
Willow
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Ein Häftling kostet laut Google in etwa 80-130 € AM TAG!

Aber mattis du hast natürlich auch Recht. Wenn jemand 500 € abdrücken muss aber im Monat nur 1000 € zur Verfügung hat trifft es ihn mehr wie jemanden der 4000 € bekommt.

Andererseits kann man Besserverdienern nicht mehr Geld abknöpfen für die gleiche Tat.....
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Alt 16.01.2013, 19:10:13   #7
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Willow Beitrag anzeigen
Andererseits kann man Besserverdienern nicht mehr Geld abknöpfen für die gleiche Tat.....
Doch, kann man. Vieles wird in Tagessätzen berechnet, und die richten sich nach dem Einkommen.
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Alt 16.01.2013, 19:28:13   #8
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Zitat:
Zitat von Willow Beitrag anzeigen
... Aber eine Gefängnisstrafe für zu schnelles fahren ohne Geschädigten finde ich schon zu heftig.
Für einmalige Vergehen ja, aber die Gefägnisstrafen gibt's ja für Wiederholungstäter. Und da ist es mehr als angebracht, um - wie mattis schon schrieb -überhaupt noch eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
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Alt 16.01.2013, 21:15:33   #9
tomcat
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Na ja die Berechtigung für so etwas sehe ich auch gegeben...

Mein Bruder hat mal bei einem Internet Anbieter in der Schweiz gearbeitet, die beiden Chefs hatten immer wieder gewettet wer schneller zwischen den Hauptfilialen in Basel und Zürich wechseln kann. Die Strafen wurden stets Bar vor Ort quasi aus der Portokasse bezahlt... Geschwindigkeiten von 250++ waren keine Seltenheit. Es gibt einfach Leute (nicht nur in CH) die das Geld einfach nicht schmerzt, da Sie mehr verdienen als Sie pro Tag überhaupt ausgeben können...
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Alt 17.01.2013, 08:29:48   #10
majestic_morpheus
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Zum Thema Gefängnisstrafe und Kosten: Dass die Haft wegen eines Verkehrsdeliktes tatsächlich angetreten wird, halte ich für unwahrscheinlich. Die wird normalerweise zur Bewährung ausgesetzt, es sei denn, man hat schon einiges auf dem Kerbholz.
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Alt 17.01.2013, 09:46:25   #11
gsmattis
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Aber wenn dann der Wiederholer schon mehrfach Bewährung bekommen hat wirds (so denke ich mir das) schnell ne Freiheitsstrafe.
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