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#1 |
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Benutzer
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: Niederzier
Alter: 58
Beiträge: 98
Baujahr: 1992
Kilometer: 63000
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Hallo, war nun heut zum TÜV und musste nach 6 jähriger Pause jetzt ne
vollabnahme haben. Der TÜV Mann hat mich über die Vorgehensweise aufgeklärt, bei der rauskam, dass der Gesetzgeber nach erner 23 monatigen Stillstand verlangt das Bike nach 4 Wochen erneut vorzuführen....Kennt ihr das? Der TÜV hat mir angeboten es gleich zu machen (also auf dem Papier) ... Natürlich bezahlt man auch entsprechend....da kam ne Menge zusammen... Was ich nun wissen will, ist das wirlich so oder haben die mich verarsch...?
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Grüße Manni |
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#2 |
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Forumssponsor
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Hamburg
Alter: 53
Beiträge: 1.950
Baujahr: 2004
Kilometer: 22000
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ja wenn tüv abgelaufen ist wird er ja rückwirkend datiert
also in HH hatte ich das nicht und im Saarland soll das wohl auch nicht sein macht jedes Bundesland wie es will wobei ich das auch blödsinn finde wenn man in der Scheune nen Oldtimer entdeckt und nach zig Jahre wieder anmeldet, klar dass da ne grosse abnahme fällig ist, aber doch nicht 2 mal, das find ich nicht ganz korrekt. aber na ja
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Gruß. ...... IGI SV-1000N - wen der Motor nicht aufweckt, den weckt die Hupe |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 294
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in niedersachsen ist das net so
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#4 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Wenn die Maschine zwischendrin offiziell stillgelegt war, ist nur eine Abnahme fällig.
Die Vollabnahme musste man bis vor wenigen Jahren noch nach 24 Monaten Stillegung machen, mittlerweile sind das 6 Jahre. Hatte dieses Thema mal mit meinem Graukittel besprochen. Wenn die Maschine nicht abgemeldet war, kann der ganze Rückdatierungsquatsch mehr Geld kosten. Der günstigste Weg (sofern die Kiste nicht abgemeldet ist/war) ist, sie beim Straßenverkehrsamt stillzulegen (ca 11€), dann normal die HU zu machen und wieder zuzulassen (einmalige, normale HU bei <6 Jahren Stilllegung). Ich glaub so war das.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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@ Tarpan: Oh, doch, ist bundeseinheitlich
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 294
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Mein Dekra Mensch hat meine nur normal abgenommen....und die war 3 Jahre abgemeldet...bzw Tüv abgelaufen......ob das normal ist oder nicht weis ich nicht
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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edit
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#8 |
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Benutzer
Registriert seit: 11.11.2008
Beiträge: 66
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Ob der Vorschlag von SWM wirklich günstig ist, bezweifele ich.
Die Abmeldung kostet (in Nds.) nur 5,50€, aber die Anmeldung schlägt mit ca. 50€ zu Buche. Ich will morgen mit meiner alten Honda CM 250 zur HU. Regulär hätte ich sie im Mai 2008 vorführen müssen, habe das aber "vergessen" und bin auch nicht gefahren. Im November habe ich sie ab- und meine GS angemeldet. Nun wollte ich die Streifrage klären, ob ich den Stempel für ein oder für zwei Jahre bekomme. Die Antwort eines Dekra-Ing. war folgende: Wenn sie abegemeldet ist, bekomme ich die Plakette für zwei Jahre. Wäre sie zugelassen, würde die Plakette für zwei Jahre ab Fälligkeit der HU geklebt (also bis 5/2010). |
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#9 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Stilllegen ist nicht abmelden.
Die Wiederinbetriebnahme ist entsprechend günstiger als eine Neuanmeldung. Dafür gibt es sowas ja. Hatte mal ne GS zur Wartung, die hatte von jedem Jahr 2 Stempel...einen für die Stilllegung und einen für die Inbetriebnahme...vermutlich wusste der Vorbesitzer nix von Saisonkennzeichen...
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#10 | |
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Benutzer
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Münsterland
Beiträge: 39
Baujahr: 1991
Kilometer: 30000
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Zitat:
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