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Alt 16.06.2010, 07:21:04   #1
Mopped-Fan
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Registriert seit: 13.06.2006
Ort: Mülheim-Kärlich
Alter: 40
Beiträge: 218
Standard Abwesenheit im Krankheitsfall

Hallo,

bin aktuell krank, nicht so schlimmes aber für meine Arbeit unangenehm.
Eigentlich wollte ich mir nur 1 Tag Pause gönnen, aber vermutlich geht es heute auch noch nicht......
Jetzt meine Frage zur Krankmeldung.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dies gilt auch,
wenn die Arbeitsverhinderung länger dauert als zunächst angenommen.

2. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer spätestens am darauffolgenden Tag vorzulegen................

Ende

Bedeutet das, dass ich z.B. wenn ich 2 Tage zu Hause war und dann wieder am 3. Tag "gesund" zur Arbeite gehe komplett ohne Schein und damit ohne Nachweis auskomme?

MfG
Mopped-Fan.
__________________
GS 500E 98er, 27000 km, 46 PS =>aktualisiert
Mopped-Fan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2010, 07:34:43   #2
verbali
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Benutzerbild von verbali
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
Standard

Theoretisch schon, allerdings reagieren Arbeitgeber mittlerweile ziemlich angepisst da drauf wenn man nicht ab dem ersten Tag eine Ärztliche Bescheinigung hat.
__________________
Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
verbali ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2010, 10:32:31   #3
Carausius
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Registriert seit: 25.07.2008
Ort: 76872 Minfeld
Beiträge: 218
Baujahr: 1997
Kilometer: 85000
Standard

Rechtlich kann dir keiner was an den Karren fahren wenn Du für 2 Tage keine Krankmeldung hast.
Sollte das aber öfters vorkommen das du das machst, kann dir eine Abmahnung ins Haus schneien.
Wichtig ist vor allem, an den Fehltagen bis 9 Uhr im Geschäft melden das du noch ausfällst.
__________________


Wenn ich mit Fliegen jagen fertig bin, habe ich dann auch eine an der Klatsche ?
Carausius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2010, 22:14:39   #4
oldie
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Registriert seit: 10.10.2009
Ort: 912..
Alter: 76
Beiträge: 195
Baujahr: 1995
Kilometer: 17300
Standard

Wenn das so in deinem Arbeitsvertrag steht, geschieht weiter nichts. Allerdings verlangen die meisten Arbeitgeber mittlerweile eine Benachrichtigung bis spätestens zwei Stunden nach Dienstbeginn.
Und bei manchen Mitarbeitern, die das mit den drei Krankheitstagen ohne AUB zu oft praktizieren, wird halt einfach ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vom Arzt verlangt. Rechtlich nicht ganz wasserdicht, aber beschwer dich halt!
Es gibt genügend Leute, die händeringend eine Arbeit mit einem solchen Vertrag suchen. So sehen es zumindest viele Personalchefs. Leider.
Oder bist Beamter?
__________________
Mit jedem Lebensjahr wächst die Anzahl der Leute, die mich .......... können.
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Alt 17.06.2010, 15:11:30   #5
Raku
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Raku
 
Registriert seit: 01.04.2010
Ort: Dortmund
Alter: 34
Beiträge: 825
Baujahr: 1993
Kilometer: 33333
Standard

Wenn du nämlich Beamter wärst, dann darfst du so oft fehlen, wie du willst Merkt eh keiner

Nein, Spaß beiseite, ich vermute mal, dass es nicht verkehrt wäre, sich das ganze von einem Arzt bescheinigen zu lassen. Es hinterlässt doch in jedem Fall einen besseren Eindruck.

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Alt 07.07.2010, 08:55:19   #6
PASSI
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Registriert seit: 03.09.2008
Alter: 50
Beiträge: 7
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Ich gebe von mir aus ab tag 1 ne krankmeldung ab wenn ich mal krank bin, auch wenn das oft sachen sind, wegen denen ich eben gar nicht zum arzt gehen würde, aber ich will dass das (extrem gute) verhältnis zwischen mir und meinem arbeitgeber nicht leidet!

ich würd mir eine holen an deiner stelle!
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