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Alt 05.02.2011, 09:59:32   #1
Thormi
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Registriert seit: 07.06.2009
Ort: Merzig
Beiträge: 423
Standard Frage zu B-Verstoß in Probezeit

Hallo Leutz, ich hab da mal eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.

Situation:

Herr X hat im Mai 2009 seinen A-Führerschein gemacht (begrenzt).
Demzufolge darf Herr X im Mai 2011 offene Maschinen fahren.

Im August 2010 hat Herr X seinen B-Führerschein gemacht.
Demnach hat er noch Probezeit für beide Führerscheinklassen bis Mai 2011.

Jetzt ist Herr X aber im Januar 2011 bei einem Rotlichtverstoß mit dem Auto geblitzt worden, wodurch er mit einigem Ärger, ASF, Verlängerung der Probezeit ... rechnen muss.

Jetzt die Frage:

Beeinflusst dieses Vergehen die "Umwandlung" des A(begrenzt)-Führerscheins in A(unbegrenzt)-Führerscheins?

(auf deutsch: darf er trotzdem im Mai 2011 offene Moppeds fahren?)


... Name fiktiv


Gruß ich
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Humanitas Suprema Lex
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Alt 05.02.2011, 11:32:46   #2
Multiman
Stammtisch Franken
 
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Alter: 38
Beiträge: 1.928
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Standard


A offen haste nach 2 Jahren Führerschein
nur wenn du den ganz abgeben musst, musste nochmal 2 Jahre warten wenn du nochmal A begrenzt machst und nicht gleich A offen
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Alt 05.02.2011, 11:36:01   #3
Damui
Erfahrener Benutzer
 
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Ort: Wuppertal
Alter: 36
Beiträge: 639
Baujahr: 2001
Kilometer: 34000
Standard

Probezeit ist unabhängig von den Führerscheinklassen.
Selbst wenn die Person 2007 den A Schein macht und 2010 den B Schein macht, gilt die Probezeit ab 2007 nur 2 Jahre (vorausgesetzt sie wird nicht verlängert)

Und das unbegrenzte Fahren hat damit nix zu tun.
Damui ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2011, 12:40:08   #4
Thormi
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Thormi
 
Registriert seit: 07.06.2009
Ort: Merzig
Beiträge: 423
Standard

Super !!!

Gebe ich Herrn X so weiter ... der wird sich freun ^^

Ich danke euch für die schnelle Antwort
__________________
Humanitas Suprema Lex
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