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#1 |
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Benutzer
Registriert seit: 11.09.2016
Ort: Wuppertal
Beiträge: 33
Baujahr: 1991
Kilometer: 27590
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Hallo ihr,
ist vielleicht eine blöde frage aber ist es so richtig das sich der Zündschlüssel der GS abziehen lässt bei eingeschalteter Zündung? Wenn Nein: Was kann ich machen um es zu beheben ? Wenn Ja: Alles gut Greetz Luuc
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Meine Bike´s: Suzuki GS 500 E 91er (GM51B) / Yamaha XV535 Virago 93er (2YL) / Gilera DNA 50 00er (50ccm Roller)
Neugierig? Klick --> http://forum.gs-500.de/album.php?albumid=664 |
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#2 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.10.2013
Ort: Frankfurt
Beiträge: 787
Baujahr: 1993
Kilometer: RIP
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Zitat:
Nein und das verschlissene Teil ersetzen. In dem fall dein zündschloss
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Susi 2012-2016 11000-35000km RIP Honda 2016- ... |
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 11.09.2016
Ort: Wuppertal
Beiträge: 33
Baujahr: 1991
Kilometer: 27590
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Okay danke
Ist das Zündschloss TÜV relevant ?
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Meine Bike´s: Suzuki GS 500 E 91er (GM51B) / Yamaha XV535 Virago 93er (2YL) / Gilera DNA 50 00er (50ccm Roller)
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 52
Beiträge: 1.562
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
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Ja und nein.
Ja, es muß funktionieren. Nein, ich habe noch nicht erlebt, daß kontrolliert wurde, ob sich der Schlüssel bei eingeschalteter Zündung abziehen läßt. Kannst Du das Schloss auch mit einem Schraubendreher entriegeln und schalten? |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Bei meinem letzten TÜV Termin hat der Graukittel kontrolliert ob das Lenkerschloss, bzw Wegfahrsperre, funktioniert.
Das hatte ich so auch noch nicht. Dafür hat er vergessen das Bremslicht zu kontrollieren. Ich merkte erst später, daß der Schalter abgebrochen war. Cest la Vie, so schmeckt der Schnaps. |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.11.2005
Ort: Perchtoldsdorf
Alter: 64
Beiträge: 5.311
Kilometer: 1.1mio
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Soweit ich weis ist ein Zündschloß nicht einmal explizit vorgeschrieben, sondern eine Vorrichtung zum gesicherten Abstellen des Motors (Spannungsversorgung des Fahrzeuges) und gegen eine unbefugte Inbetriebnahme des Fahrzeuges. Könnte z.B. also auch ein Schalter und eine Kette sein.
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#7 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Also, eine Kette und Vorhängeschloss oder ein spezieles Motorradschloss wird von unserem TÜV nicht als Sicherung akzeptiert, es sei denn, das Motorrad hat bauartbedingt kein eigenes Schloss.
Ein Zündschloss ist explizid nicht vorgeschrieben. § 38a Abs. 2 StVZO Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. Maßgebend ist die Richtlinie 93/33/EWG http://zimks2059.uni-trier.de/user/v...id=508&lang=de Ab Punkt 3: ... 3.2.3. der Schlüssel nur dann abgezogen werden kann, wenn sich der Bolzen in der Verriegelungsstellung oder der Entriegelungsstellung befindet. Jede Zwischenstellung des Schlüssels, bei der die Gefahr besteht, daß der Bolzen auch bei steckendem Schlüssel der Sicherungseinrichtung später einrastet, muß ausgeschlossen sein. ... Zudem muss die Sicherungseinrichtung Teil der Grundausstattung des Fahrzeugs sein und das Schloss muss fest in die Sicherungseinrichtung eingebaut sein. Wenn das Abschließen des Lenkkopfschlosses noch einwandfrei so funktioniert wie in 3.2.3. beschrieben, dürfte der Prüfer nichts einzuwenden haben. Die keyless-go-Systeme der neueren Autos benötigen ja auch keinen Schlüssel mehr im Zündschloss.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 52
Beiträge: 1.562
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
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Von PKW redet hier aber niemand.
Wo ist eigentlich das Problem, den Schloßsatz zu wechseln? Oder ganz faul nur das Zündschloß? |
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#9 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.11.2005
Ort: Perchtoldsdorf
Alter: 64
Beiträge: 5.311
Kilometer: 1.1mio
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Zitat:
Eigendlich eine sehr offene Vorschrift.......sehr interessant, denn jetzt verstehe ich erst, warum eine Cleveland aus meinem Bekanntenkreis, ohne Zündschloss (hat nur Killknopf) bzw. Lenkersperre und noch ein paar anderen eher unüblichen Merkmalen, überhaupt eine Zulassung bekommen hat...... |
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