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Alt 26.04.2006, 15:55:53   #1
sychodan
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zur Eintragung von Drossel

Hi all,

ich hab mal ein paar relevante und ein paar theoretische Fragen:

also:

1. Wie wird die Drossel eingetragen, reicht das Gutachten und der Schein / Brief und damit zum TÜV oder will der das Bike auch sehen?

theoeretische Frage:

Angenommen: Es reicht, würde es dann nicht gehen sich so ein Gutachten zu besorgen und die Maschine nur laut Schein drosseln zu lassen?

Klaro, man darfs nicht und die Versicherung zahlt im Härtefall dann auch nix.

Wie gesagt ist ja nur theoretisch.

Noch eine Frage: Um wie viel geht eine gedrosselte denn schlechter als eine offene ? klaro ist schwer in Worte zu fassen aber evtl schaffts wer


Beste Grüße!
Dan
 
Alt 26.04.2006, 16:18:03   #2
ricky2000
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ricky2000
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
Standard

Klar will der TÜVer das Bike sehen. AM Bike sehen kann er allerdings nichts.
Von aussen sind die Drosselmaßnahmen ja nicht zu sehen und das macht es nicht ganz leicht, ohne Einbaubestätigung die Eintragung zu bekommen (Probefahrt zur Festellung der vmax wollen die bei allem ausser Rollern nicht ) .
Geht aber schon, war bei mir auch so, aber wenn du nicht ganz genau erklären kannst, was du da gemacht hast, wird der das eher nicht eintragen.
Theoretisch ginge das was du vorhast, aber ob sich das lohnt?
Wegen den paar Pferden im oberen Drehzahlbereich? Einerseits hat sie offen ja nicht so viel mehr, dass das unbedingt sofort auffällt, anderseits hat es sich wegen den paar PS ja auch kaum gelohnt, WENN es mal auffällt . Musst du also wirklich selber wissen.
Lieber n kleineres Ritzel drauf, dann kommt man auch gedrosselt noch von der Stelle.
__________________
Ich darf das!
ricky2000 ist offline  
Alt 02.05.2006, 11:04:48   #3
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi,
von mir gleich eine Frage übers Drosseln hinterher.
Klappt das in allen Bundesländern, mit dem - ich sag mal - allgemeinen Gutachten, außer bei mir? Ich als armer Franke (nennt mich nicht Bayer! ) hab das so versucht und die haben mir gesagt, dass ich zur Eintragung beim TÜV ein fahrgestellnummerspezifisches Gutachten brauche, das allgemeine also nix wert ist.
Wie ist das so bei anderen?

MfG
Daniel
 
 

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