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Alt 04.09.2006, 21:16:05   #1
ady
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Standard TÜV frage...

Hallo Leute. Ich habe ende September die 34ps-zeit hinter mir und möchte meine GS entdrosseln. Muss ich dann zum Tüv um das abnehmen zu lassen oder nur zum Stv-amt um neuen fahrzeugschein zu krigen oder beides ? Und weis einer was das ganze kostet? Danke
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Alt 04.09.2006, 21:26:02   #2
berndy
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Erst zum TÜV, die tragen die Leistungssteigerung in den Fahrzeugbrief ein, dann zur Zulassungsstelle, da gibts den neuen Kfz-Schein, oder neuerdings den Zulassungsschein: Bei der Versicherung auch noch melden, kost zwar nix mehr, weils die gleiche Klasse bleibt, die wollen das aber auch wissen, weil sich das Risiko erhöht, außerdem ists deine Obligenheit nach den AGBs der Versicherungen. Frag mal deine Zulassungsstelle, ob die noch da noch eine neue Versicherungsdoppelkarte haben wollen. Das weiß ich jetzt nicht genau ob die da noch von Nöten ist. Ist nur dumm, wenn du so lange dort in der Schlange gestanden bist und dann wieder weggeschickt wirst. Bei dieser Gelegenheit kannst dann bei der Zulassungsstelle fragen was es kostet. Die Preise hab ich nicht im Kopf, der TÜV will aber auch Geld für die Eintragung.
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Alt 04.09.2006, 21:48:37   #3
Titan
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Bei der Versicherung musst du nur anrufen und denen die Änderung sagen - also keine neue Doppelkarte.
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Alt 04.09.2006, 21:50:00   #4
Lax
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Zitat:
Zitat von Titan
Bei der Versicherung musst du nur anrufen und denen die Änderung sagen - also keine neue Doppelkarte.
vermutlich wollen die auch eine kopie des neuen briefs ( k.a. wie das jetzt heist )
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gruß jan
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Alt 04.09.2006, 21:51:51   #5
Titan
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Könnte sein. War aber bei meiner Versicherung iirc nicht so.
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Alt 04.09.2006, 22:43:28   #6
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Zulassungbescheinigung teil 1 und 2 (Schein und Brief).
Die dinger sind total fürn müll!!!!! Hat dem steuerzahler nur wieder geld gekostet!!! Hat doch vorher auch funktioniert
Und übersichtlicher sind die dinger nie und nimmer
DRECKS LAPPEN
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Alt 04.09.2006, 22:51:44   #7
berndy
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Bin voll und ganz Deiner Meinung, das Dingen hätten die sich sparen können, das alte war viel besser.
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Alt 04.09.2006, 23:06:43   #8
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Da hat man wenigstens direkt alles sehen können. Und beim strassenverkersamt gibts seit dem nur ärger mit ein bzw. umtragungen!
Lass die da oben mal machen Solange die keine nummernschilder vorne haben wollen
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Alt 04.09.2006, 23:12:54   #9
icumblood
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Zitat:
Zitat von berndy
Bin voll und ganz Deiner Meinung, das Dingen hätten die sich sparen können, das alte war viel besser.
jawoll endlich eine meinung von nem profi in dem gebiet

vorallem dass die auf der zulassungstelle dass nichtmal richtg bedrucken können , bei mir ist alles krum und schief teilweise sind daten sogar in falschen feldern , und vergessen oder falsch eingetragen .
ich fands eine enorme verschlechterung , desweiteren auf dem schein , die umständige lätterei um zu schauen welche nummer nun was ist , schrecklich!!!

Zitat:
Solange die keine nummernschilder vorne haben wollen
quads müssen seit neuestem vorne ebenfalls eins haben
__________________
...Wird es Nass
- - > . < - -
^
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*Klick*
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Alt 05.09.2006, 01:29:42   #10
Mo
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hi

also ich find die neuen papiere mal richtig klasse hab noch von meinen ganzen fahrzeugen die briefe hier rumliegen hab da mal reingeschaut

is doch scheiße wenn man alle infos auf einen blick hat wo bleibt da der räsel spaß ?? wenn man direkt sieht wie viel ps der wagen hat bei welchem gewicht oder welche reifen mann fahren darf is doch doof sowas die haben das ganz geschickt gemacht hat mit dem renten alter zu tun den wer im hohen alter noch die zulassungs papiere verstehe und entziffgern kann bei dem kann man dann das renten alter hochsetzen da er fit im kopf ist

also ich bin echter fan von den dingern

gruß
Mo
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Alt 05.09.2006, 06:21:16   #11
In Flames
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hör ich da ansatzweise ironie heraus, oder meinst du das wirklich ernst?
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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Alt 05.09.2006, 08:10:57   #12
XPulse
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Das kann bei dem Murks nur Ironie sein. Die Hälfte der eingetragenen Radreifenkombis meines altens Wagens wurde auf der Zulassungsstelle einfachmal gestrichen (z.B. sondereingetragene Winterreifen) weil bei den Vermerken nur noch eine Reifengrösse stehen soll..... Da durfte ich die alten Papiere immer gleich mitführen, damit die Herren in Grün auch sehen das dies und das erlaubt ist...

Bin mal gespannt ob die Serienalufelgen bei meinem neuen Wagen auch rausfliegen wenn nächsten Frühling die neuen Sommeralus draufkommen...
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Alt 05.09.2006, 16:46:31   #13
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Die spinnen die ämter Und wen igendwann erntsthaft über ein nummernschild vorne nachgedacht wird gibts eh einen ganz großen aufstand!!! Die mopeds werden wieder teurer besitzer müssen extra halterungen bauen anmelden wird teurer und die möppis sehen nur noch scheiße aus! Da leidet dan die wirtschafft extrem drunter, weil sich weniger leute eins kaufen und einige garnicht mehr fahren! Ich würde mein möpp abmelden wenns so käme Dan halt nur noch Renntrainigs
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Alt 05.09.2006, 17:01:34   #14
berndy
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Kennzeichen vorne ist erlaubt, gibts bereits seit vor dem Krieg, schaut euch mal die alten s/w Fotos der Großeltern an. Die Bestimmungen sind immer noch aktuell. Zum Glück ists kein Muss sondern nur ein Darf. Wens interessiert § 60 Abs. 3 StVZO.
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Alt 05.09.2006, 17:21:26   #15
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Ne ne lass ma
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Alt 05.09.2006, 18:43:05   #16
thule82
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Ein weiterer Nachteil ist, dass der potentielle Gebrauchtkäufer den Zulassungsbescheinigungen nicht mehr alle Vorbesitzer entnehmen kann.

Hintergrund sind hier EU-Datenschutzrichtlinien. Im Zuge der Harmonisierung der Rechtsprechung der Mitgliedsstaaten musste diese in nationales Recht umgesetzt werden...

Gruß
der M
thule82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2006, 19:28:15   #17
ady
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Danke für die hilfe und noch viel spass.
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Alt 05.09.2006, 20:02:33   #18
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ich hätt mal ne andere TÜV-Frage!
Wie ist es wenn ich per Einzeleintragung etwas eintragen lassen will
und aber z.b. Spiegel habe die nicht der Mindestgröße der STVO entsprechen.

Trägt der TÜV mir trotzdem das Teil ein?

marcel
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Alt 05.09.2006, 20:06:46   #19
thule82
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Der TÜV ist mit hoheitlichen Aufgaben betraut und wird im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung kein geltendes Recht beugen!

Im Klartext heißt das, dass Du von einem gewissenhaften TÜV/Dekra Prüfdienst keine illegalen/unzulässigen "nicht der StVZO entsprechenden" Teile abgenommen/eingetragen bekommen wirst.

Versuche Dein Glück mal bei toleranten Anlaufstellen.
thule82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2006, 22:17:17   #20
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Doch! auf den spiegeln ist dan keine nummer oder gutachten, aber wenn der tüvler (welcher befugt sein muss §21 ausführen zu dürfen)
meint das dass so ok ist und die sicherheit nicht gefährdet ist dan geht das. Kommt aber leider nur sehr selten vor Die dekra darf hingegen nur nach §19 eintragen, also nach einem vorhandenem teilegutachten welches dem §19 entspricht. Steht darin §21 gehts zum tüv (Tüv Reinland bei mir) und spätestens dan wird holprig. §21 trit in einem teilegutachten ein wenn andere veränderungen das teil beeinträchtigen könnten. Zb. Beim auto das lenkrad. Wenns dafür ein gutachten gibt steht auch die zulässige reifengröße drin und mit oder ohne servolenkung. Hast du also breitere reifen drauf welche das lenken erschweren könnten ist eine einzelabnahme nötig die der tüvler nach §21 durchziehen muss.
Verückte welt
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Alt 05.09.2006, 22:55:18   #21
berndy
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@mm921 Ich würde dir in jedem Fall raten zugelassene Spiegel zu montieren. Damit hast du keine Schwierigkeiten. Was nützt es dir, wenn du beim TÜV die Plakette nicht kriegst und nochmal vorfahren musst oder einer meiner Kollegen dir Geld abnimmt. Leg das Geld lieber besser an und kauf dir gscheite Spiegel. Auch wenn die anderen, deiner Meinung nach, besser aussehen.
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berndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2006, 22:59:21   #22
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Das ist natürlich der einfachere weg und vor allen dingen auch der günstigere!
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Alt 05.09.2006, 23:04:34   #23
thule82
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Wir meinen wohl dasselbe...

Das begutachtete Teil muss in jedem Falle den Vorschriften der StVZO und der StVO entsprechen!

So steht es auch im §21 drin... Also nichts mit Recht beugen.
Bezug genommen wird auf die Grundsatzregelung des §16 StVZO. In diesem heißt es:

"Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist."



§56 StVZO Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

Kraftfahrzeuge müssen ... Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Der Prüfer hat bei der Beurteilung pflichtgemäßes Entscheidungsermessen auszuüben.

Wie bereits gesagt, gehe Du da auf Nummer sicher...

Wer sich etwas tiefgründiger ins Thema einlesen möchte:

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/

Der Link enthält auch alle gängigen Anlagen zum Gesetz (z.B. auch Aufschlussreiches zur heiß diskutierten Kennzeichengröße... Anlagen Va u. Vb)


Gruß
der M
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