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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Leute. Ich habe ende September die 34ps-zeit hinter mir und möchte meine GS entdrosseln. Muss ich dann zum Tüv um das abnehmen zu lassen oder nur zum Stv-amt um neuen fahrzeugschein zu krigen oder beides ? Und weis einer was das ganze kostet? Danke
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#2 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
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Baujahr: 1995
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Erst zum TÜV, die tragen die Leistungssteigerung in den Fahrzeugbrief ein, dann zur Zulassungsstelle, da gibts den neuen Kfz-Schein, oder neuerdings den Zulassungsschein: Bei der Versicherung auch noch melden, kost zwar nix mehr, weils die gleiche Klasse bleibt, die wollen das aber auch wissen, weil sich das Risiko erhöht, außerdem ists deine Obligenheit nach den AGBs der Versicherungen. Frag mal deine Zulassungsstelle, ob die noch da noch eine neue Versicherungsdoppelkarte haben wollen. Das weiß ich jetzt nicht genau ob die da noch von Nöten ist. Ist nur dumm, wenn du so lange dort in der Schlange gestanden bist und dann wieder weggeschickt wirst. Bei dieser Gelegenheit kannst dann bei der Zulassungsstelle fragen was es kostet. Die Preise hab ich nicht im Kopf, der TÜV will aber auch Geld für die Eintragung.
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#3 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 26.01.2005
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Bei der Versicherung musst du nur anrufen und denen die Änderung sagen - also keine neue Doppelkarte.
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#4 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.11.2002
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Zitat:
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gruß jan |
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#5 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 26.01.2005
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Könnte sein. War aber bei meiner Versicherung iirc nicht so.
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zulassungbescheinigung teil 1 und 2 (Schein und Brief).
Die dinger sind total fürn müll!!!!! Hat dem steuerzahler nur wieder geld gekostet!!! Hat doch vorher auch funktioniert Und übersichtlicher sind die dinger nie und nimmer DRECKS LAPPEN
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#7 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Bin voll und ganz Deiner Meinung, das Dingen hätten die sich sparen können, das alte war viel besser.
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Da hat man wenigstens direkt alles sehen können. Und beim strassenverkersamt gibts seit dem nur ärger mit ein bzw. umtragungen!
Lass die da oben mal machen |
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#9 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.09.2005
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Alter: 41
Beiträge: 1.875
Baujahr: kp
Kilometer: kp
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Zitat:
vorallem dass die auf der zulassungstelle dass nichtmal richtg bedrucken können , bei mir ist alles krum und schief teilweise sind daten sogar in falschen feldern , und vergessen oder falsch eingetragen . ich fands eine enorme verschlechterung , desweiteren auf dem schein , die umständige lätterei um zu schauen welche nummer nun was ist , schrecklich!!! Zitat:
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.05.2006
Ort: Iserlohn
Alter: 38
Beiträge: 140
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hi
also ich find die neuen papiere mal richtig klasse hab noch von meinen ganzen fahrzeugen die briefe hier rumliegen hab da mal reingeschaut is doch scheiße wenn man alle infos auf einen blick hat wo bleibt da der räsel spaß ?? wenn man direkt sieht wie viel ps der wagen hat bei welchem gewicht oder welche reifen mann fahren darf is doch doof sowas die haben das ganz geschickt gemacht hat mit dem renten alter zu tun den wer im hohen alter noch die zulassungs papiere verstehe und entziffgern kann bei dem kann man dann das renten alter hochsetzen da er fit im kopf ist also ich bin echter fan von den dingern gruß Mo |
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#11 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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hör ich da ansatzweise ironie heraus, oder meinst du das wirklich ernst?
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
Ort: Neuburg bei Ingolstadt
Alter: 49
Beiträge: 925
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Das kann bei dem Murks nur Ironie sein. Die Hälfte der eingetragenen Radreifenkombis meines altens Wagens wurde auf der Zulassungsstelle einfachmal gestrichen (z.B. sondereingetragene Winterreifen) weil bei den Vermerken nur noch eine Reifengrösse stehen soll..... Da durfte ich die alten Papiere immer gleich mitführen, damit die Herren in Grün auch sehen das dies und das erlaubt ist...
Bin mal gespannt ob die Serienalufelgen bei meinem neuen Wagen auch rausfliegen wenn nächsten Frühling die neuen Sommeralus draufkommen... |
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#13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Die spinnen die ämter
Und wen igendwann erntsthaft über ein nummernschild vorne nachgedacht wird gibts eh einen ganz großen aufstand!!! Die mopeds werden wieder teurer besitzer müssen extra halterungen bauen anmelden wird teurer und die möppis sehen nur noch scheiße aus! Da leidet dan die wirtschafft extrem drunter, weil sich weniger leute eins kaufen und einige garnicht mehr fahren! Ich würde mein möpp abmelden wenns so käme |
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#14 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
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Kennzeichen vorne ist erlaubt, gibts bereits seit vor dem Krieg, schaut euch mal die alten s/w Fotos der Großeltern an. Die Bestimmungen sind immer noch aktuell. Zum Glück ists kein Muss sondern nur ein Darf. Wens interessiert § 60 Abs. 3 StVZO.
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#15 |
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Gast
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#16 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.07.2006
Beiträge: 29
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Ein weiterer Nachteil ist, dass der potentielle Gebrauchtkäufer den Zulassungsbescheinigungen nicht mehr alle Vorbesitzer entnehmen kann.
Hintergrund sind hier EU-Datenschutzrichtlinien. Im Zuge der Harmonisierung der Rechtsprechung der Mitgliedsstaaten musste diese in nationales Recht umgesetzt werden... Gruß der M |
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Danke für die hilfe und noch viel spass.
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#18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich hätt mal ne andere TÜV-Frage!
Wie ist es wenn ich per Einzeleintragung etwas eintragen lassen will und aber z.b. Spiegel habe die nicht der Mindestgröße der STVO entsprechen. Trägt der TÜV mir trotzdem das Teil ein? marcel |
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#19 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.07.2006
Beiträge: 29
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Der TÜV ist mit hoheitlichen Aufgaben betraut und wird im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung kein geltendes Recht beugen!
Im Klartext heißt das, dass Du von einem gewissenhaften TÜV/Dekra Prüfdienst keine illegalen/unzulässigen "nicht der StVZO entsprechenden" Teile abgenommen/eingetragen bekommen wirst. Versuche Dein Glück mal bei toleranten Anlaufstellen. |
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#20 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Doch!
meint das dass so ok ist und die sicherheit nicht gefährdet ist dan geht das. Kommt aber leider nur sehr selten vor Verückte welt
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#21 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
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@mm921 Ich würde dir in jedem Fall raten zugelassene Spiegel zu montieren. Damit hast du keine Schwierigkeiten. Was nützt es dir, wenn du beim TÜV die Plakette nicht kriegst und nochmal vorfahren musst oder einer meiner Kollegen dir Geld abnimmt. Leg das Geld lieber besser an und kauf dir gscheite Spiegel. Auch wenn die anderen, deiner Meinung nach, besser aussehen.
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#22 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das ist natürlich der einfachere weg und vor allen dingen auch der günstigere!
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#23 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.07.2006
Beiträge: 29
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Wir meinen wohl dasselbe...
Das begutachtete Teil muss in jedem Falle den Vorschriften der StVZO und der StVO entsprechen! So steht es auch im §21 drin... Also nichts mit Recht beugen. Bezug genommen wird auf die Grundsatzregelung des §16 StVZO. In diesem heißt es: "Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist." §56 StVZO Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht Kraftfahrzeuge müssen ... Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Der Prüfer hat bei der Beurteilung pflichtgemäßes Entscheidungsermessen auszuüben. Wie bereits gesagt, gehe Du da auf Nummer sicher... Wer sich etwas tiefgründiger ins Thema einlesen möchte: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/ Der Link enthält auch alle gängigen Anlagen zum Gesetz (z.B. auch Aufschlussreiches zur heiß diskutierten Kennzeichengröße... Anlagen Va u. Vb) Gruß der M |
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