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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo erstmal,
ich lese schon seit geraumer Zeit als passives Mitglied mit, aber jetzt brauch ich auch mal eure Hilfe: Gs500e von '98, und braucht dringend neue Blinker, die alten Paddel müssen weg. Jetzt meine Frage: Welche Länge sollten die Arme haben? 20 oder 40mm? Bevor jemand schreit: Bin aus den Suchergebnissen nicht so ganz schlau geworden! Vorne 40 mm scheint ja so der allgemeine Tenor zu sein, und hinten - abhängig vom Nummernschild? Oder passen 20er immer? Vielen Dank für eure Antworten! Joschi |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: zwischen Augsburg und Ulm
Beiträge: 104
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ich glaub
... außerdem die höhe über der straße, blinkfrequenz, usw. [edit] vorne hab ich die dran http://www.louis.de/shop/img450/10028706_860_MOD_06.JPG
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GS500E BJ.1998 .... GSF1200 BJ.2003 |
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#3 |
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Gast
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Ok, danke, aber das hilft mir jetzt noch nicht so konkret weiter.
Vielleicht sagt mal jemand was dazu, der auch WIRKLICH Miniblinker verbaut hat und gibt mir einfach mal die Maße dazu durch? |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Aachen
Alter: 41
Beiträge: 890
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Kilometer: 18000
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fahr zu louis, hol dir den aktuellen katalog und guck darin nach, die haben das da drinstehen...
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#5 |
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Gast
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Da hab ich ja schon nachgeschaut, es gibt eben die Armlänge von 20 und 40mm.
Mir gehts ja drum, welche Länge an die GS passt. |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.07.2003
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das is immr so ne sache. manche sagen so andere sagen so. fakt ist, dass vorne eine mindestlänge vorgeschrieben ist (von der mitte des scheinwerfers gemessen). die genauen zahlen hab ich nicht im kopf (da dürfte dir aber wirklich die suche weiterhelfen).
es kommt immer auf den tüv an bei dem du bist. ich habe vorne so wie hinten kurze miniblinker verbaut siehe auch hier hinten kommt es, wie du schon richtig sagst auf die größe des nummernschildes an. ACHTUNG: nummernschild is ne urkunde und darf weder geknickt noch (wie wir es hier wirklich schonmal hatten) die ecken abgeschnitten werden, damit man die blinker sieht
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.07.2003
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hab noch n älteres bild von hinten gefunden
http://www.gs-500.de/mx_album.php?sm...cm&pic_id=5917 wobei du mit den kurzen blinkern bei nem pizzablech probleme bekommst.
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#8 |
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Gast
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Schön wären natürlich mal Bilder von GSen mit 20 und 40mm Blinkern montiert...dass ich mir mal ein Bild davon machen könnte...
@knut: Du hast vorne und hinten 20er, hab ich das richtig verstanden? Und was anderes, sind 40er nicht unter Sicherheitsaspekten sinnvoller? Von wegen besser sichtbar? Ist nur ne Überlegung, hab da grad mal drüber nachgedacht... |
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#9 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
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Paragraph 54 der StVZO:
Der innere Rand der vorderen Blinkergläser sollen einen Mindestabstand von 100 Milimetern zum Scheinwerferrand und 170 Milimetern zur gedachten Senkrechten durch die Fahrzeugmitte aufweisen. Der innere Rand der hinteren Blinkergläser muss mindestens 120 Milimeter Abstand aufweisen. Außerdem ist ein Mindestabstand von 35cm zur Fahrbahn einzuhalten.
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#10 |
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Gast
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O-Ton meines TÜV-Prüfers:
"Das vorne is eigentlich bissl arg nah beisammen, aber sieht ja besser aus als die riesn Dinger da dran." Ich glaub also nicht das dir da einer wegen ein paar mm Theater macht. Wenn nicht einfach stück plastikroher abschneiden und als abstandshalter bzw verlängerung nutzen. |
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#11 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
ja hast du richtig verstanden, wobei ich vorne durch eine zusätzliche mutter den stand der blinker nach außen verlängert habe. die armlänge is doch egal wenn die dinger hell genug sind, oder?
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#12 |
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Gast
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Alles klar, danke für eure Tips erstmal!
Ich werd jetzt für vorne 40er und hinten 20er nehmen und mal schauen obs passt. Vielleicht kann mir der freundliche Mensch bei Louis ja auch weiterhelfen... Und ansonsten halt umtauschen...Ist ja auch nicht so wild. |
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#13 | |
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Erfahrener Benutzer
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#14 |
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Lies doch in der aktuellen StVZO nach.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php Dann musst du messen.
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#15 | |
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Steht doch alles schon da.
Er braucht wirklich nur noch den gemeinen Messstab zu nehmen und zu messen, wieviel Abstand seine Halterungen vom Scheinwerfer (vorn) bzw. voneinander (hinten) haben und den Fehlbetrag ermitteln und durch 2 teilen, das macht dann die Länge der Arme. Zitat:
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#16 |
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Gast
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Wunderbar, hier wird einem ja sogar das Nachdenken und Rechnen abgenommen...
Ne, mal im ernst, so hätt ichs ja auch gemacht. Ich hatte nur auf ne Antwort wie: "Nimm 20mm und alles ist gut!" gehofft... |
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#17 | |
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Erfahrener Benutzer
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#18 |
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Gast
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Bei mir isses hinten mit dem häßlichen Pizzablech bissel eng geworden. Schauen halt beide Blinker noch gerade so an dem Teil vorbei.
Ich weiß grad allerdings nicht ob ich 20er oder 40er verbaut habe. Werd ich nachher mal nachmessen. |
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#19 | |
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Super-Moderator
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
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Ich hab vorne und hinten 40mm genommen.
Ich finds schick so wie es jetzt ist.
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#21 |
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Also nach neuem EG-Recht (damit wird die stvzo ein wenig ausgehebelt) müssen die Blinker vorn (Innenkantenabstand der Gläser) mindestens 28cm voneinander entfernt sein. Hinten sinds um die 19cm.
Wenn man heute noch 10 cm Abstand vom Scheinwerfer haben müsste, würde man solch lange Blinker überall kaufen können. Es gibt die aber nur mit 2 oder 4cm Arm. Und mit 4cm Arm vorn hat man bei der GS den vorgeschriebenen Mindestabstand. (hinten wird der Blinkerabstand eher durch die Breite des Kennzeichens limitiert) Und wenn das Moped nicht nach EG-Recht zugelassen ist (und man noch alle dämlichen STVZO-Regeln einhalten müsste), kann man sich das auch auf EG umschreiben lassen.
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#22 |
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Bezeichnender Weise haben wir als Polizei gar keine EG-Richtlinien zur Hand
Edit: Und die EG-Richtlinien, soweit ich sie schon lesen konnte, sind um keinen Deut besser als die StVZO, nur verwirrender.
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#24 |
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Die Unwissenheit/Inkompetenz lauert überall...
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#25 |
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Wir brauchen uns ja auch nicht hundertprozentig damit auszukennen.
Wenn wir den Verdacht haben, dass da was nicht in Ordnung ist, muss der Betroffene halt sein Fahrzeug beim TÜV checken lassen. Wenn der TÜV dann sagt, dass es in Ordnung ist, ists halt so. Kosten trägt der Betroffene. Also warum sollte ich mich da schlauer machen als ich schon bin? Krieg ja nicht mehr Geld dafür.
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#26 |
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Das find ich echt mies...man wird hier schon genug geschröpft und dann muss man noch für Uninformiertheit bluten.
Isses denn so schwer in jedem Polizeidienstwagen den neuesten Packen EG-Richtlinien mitzuführen und gegebenenfalls über seinen Schatten zu springen und nachzulesen? Gibts denn keine Weiterbildungen für sowas? Edit: Ich finde grade die Exekutive sollte sich 100% auskennen! In einem demokratischen Staat sollte kein Platz für ein so breites Feld an Willkür sein.
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#27 | |||
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Zitat:
Zitat:
Nutzungsausfall, Kosten…? Also mit der Einstellung wäre man sicher Revierkönig im Beschwerdensammeln Ich würde dem Vorgesetzten jedenfalls mal deutlich sagen, was für Gurken da rumstümpern (wobei man denen ja meist nix neues erzählt) und irgendwann ist auch die noch so sichere Beförderung im Eimer. Zitat:
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#28 |
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Mal anders gefragt:
Gilt nicht der Grundsatz, dass Schuld nachgewiesen werden muss? Beim TÜV beweise ich meine Unschuld. Soll der Uniformierte mich doch anzeigen! Solange ich Recht habe, isses mir egal. Das habe ich denen übrigens schon mal gesagt, danach hat man mich ziehen lassen.
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#29 | |
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Erfahrener Benutzer
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ich ! ^^
edit: Habe gerade erst Bernds kommentar gelesen und finde es ne Sauerrei. Nur weil ein uniformierter Mensch sagt, die Blinker sind net vorschriftsmäßig muss ich zum TÜV und muss sie Kosten dafür tragen, auch wenn die Blinker i.O. sind? Nur weil der Herr keine Ahnung hat? Oh man. Wenn der Polizist keine Ahnung hat, soll er den Mund halten oder einen Kollegen fragen/anfordern, der sich damit auskennt. So muss der normale Bürger zahlen, weil er an einem unkompetenten Polizisten geraten ist, der vll einen auf dicke Hose machen musste, weil gerade eine frische Blondine von der Polizeischule Praktikum in der Dienststelle macht und mit ihm auf Streife ist... *argh*
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#30 |
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Erfahrener Benutzer
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Schon richtig aber zum Glück sind nicht alle so.
Gibt auch viele nette und einige kompetente. Die müssen dann aber meistens auch nicht bis zur Rente draussen im Regen Verkehrsunfälle aufschreiben Vor mir aus könnte man das "mit 20 schon wissen, wieviel man in den nächsten 40 Jahren verdienen wird, inkl. Beförderungen etc" auch abschaffen und noch viel mehr leistungsorientiert rannehmen.
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#31 |
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Grundsätzlich gebe ich dir Recht.
Du kannst ja mal probieren Nutzungsausfall und Kosten beim Land einzuklagen. Außerdem gibt es den schönen Begriff des "Irrtumsprivilegs des Staates". Über mich haben sich bis jetzt nur zwei in 25 Jahren beschwert. Einer wurde vom Chef rausgeworfen, der hatte ein Fehlverhalten von mir nur erfunden, weil ich ihn angezeigt habe. Es gab Zeugen für den Vorfall. Und bei dem anderen war die Beschwerde ebenfalls unbegründet. In beiden Fällen gings aber nicht um Mängelberichte. Mängelberichte werden von uns auch nur gemacht, wenn wir uns sicher sind, dass da was nicht in Ordnung ist. Abgelaufener TÜV, kaputte Lampe, abgefahrene Reifen etc. Was man eben mit etwas Sachverstand erkennen kann. Die Kollegen, die sich mit Zweiradkontrollen befassen, haben da sämtliche Unterlagen und Bestimmungen, die kann man im Zweifel auch mal fragen. Nur ist in unserem Fachhandbuch die EG-Richtlinie nicht abgedruckt, wäre wahrscheinlich auch zu umfangreich, außerdem findet nach wie vor noch die StVZO Anwendung, allerding teilweise mit Verweis auf die EG-Richtlinien, die ich dann immer vergeblich suche. Dem Kontrollierten kann man ja bei der Kontrolle sagen: Ich mach mich schlau, gegebenenfalls melde ich mich nochmal. Bricht einem ja keine Zacke aus der Krone. Und ein Foto ist auch gleich gemacht. Der TÜV muss bei außergewöhnlichen Sachen auch erst nachlesen, also warum sollte ich da alles auswendig lernen? Geht auch gar nicht. Außerdem besteht für beamte eine Pflicht zur Fortbildung, die ich auch gewissenhaft wahrnehme, war 2004/2005 ein dreiviertel Jahr auf einem Lehr(Leer)-gang. Wie du vielleicht bemerkt hast, wollte ich mal wieder provozieren.
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#32 |
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Super-Moderator
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Macht doch immer wieder Spass euch aus der Reserve zu locken. Das klappt auch jedesmal.
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#33 |
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Ach übrigens könnte ich schon seit drei oder vier Jahren in einem warmen Büro hocken und bräuchte keinen Nachdienst mehr machen. Das wär mir aber zu langweilig. Etwas Spass soll die Arbeit ja auch noch machen.
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#34 |
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Erfahrener Benutzer
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Naja für den eiskalten Provokateur rechtfertigst du dich jetzt aber zu viel :P
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#35 |
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Wollts nur klarstellen.
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#36 |
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Super-Moderator
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Hier hab ich EG-Richtlinien gefunden
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/a...en_seit_1.6.99 falls die sich jemand durchlesen will. Ich wünschte es gäbe nur die StVZO, die ist wenigstens klar in ihrer Aussage.
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#37 | |
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Ich brauchs ja nicht zu wissen, dafür gibts den TÜV und die müssen auch nachlesen.
Übrigens mein Job ist sicher und ich mach den so gut oder so schlecht wie alle anderen hier ihren Job auch machen. Und dass ich einiges, wenn auch nicht alles, weiß, hab ich doch schon bewiesen, oder?
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#39 |
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Super-Moderator
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Keine Post mehr, dann leg ich mich mal hin, hab Nachtdienst heute.
Muss ja wieder Bürger ärgern.
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#40 |
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Gast
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Kurz zum Thema zurück:
Habe jetzt vorne und hinten 40mm Arrow-Alu-Blinker von Louis und es sieht wahnsinnig gut aus! http://www.louis.de/shop/img450/1003...FR2_MOD_05.JPG Also, vielen Dank an alle die mit Rat und Tat geholfen haben! |
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