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#101 |
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Erfahrener Benutzer
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Alter: 35
Beiträge: 759
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Kilometer: 26000
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#102 |
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Stammtisch Karlsruhe
Registriert seit: 20.05.2012
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Baujahr: 1992
Kilometer: 25000
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Ich steig hier immer noch nicht ganz durch
darf ich meine GS jetzt ungedrosselt fahren? hab mein Führerschein letztes Jahr im Sommer bekommen. Da hätte ich ja gleich was zu tun am Wochenende
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#103 |
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Stammtisch Hamburg
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Ja darfst du
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Bandit 1200 TL1000S weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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#104 |
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Stammtisch Karlsruhe
Registriert seit: 20.05.2012
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Kilometer: 25000
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sehr schön
gleich noch ne dumme frage hinterher, das ganze muss jetzt erst wieder zum TÜV wie bei der Drosseleintragung?
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#105 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
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ja
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#106 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2010
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Baujahr: 1992
Kilometer: 26000
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Huhu
habe gerad zufällig noch etwas zum neuen FS gefunden. http://www.auto.de/magazin/showArtic...19-Januar-2013 "Eine Einschränkung für das zu drosselnde Fahrzeug gibt es – entgegen der Vorschrift der EU – in Deutschland nicht. Die EU schreibt vor, dass das Ausgangsfahrzeug nicht um mehr als die Hälfte für die A2-Klasse gedrosselt werden darf, das heißt, ein zu drosselndes Fahrzeug dürfte max. 70 kW / 95 PS Leistung abgeben. Deutschland nimmt durch den Verzicht auf diese Regelung eine Sonderstellung in Europa ein. Bei Fahrten ins Ausland kann eine nach deutschem Recht legal durchgeführte Drosselung möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen." Vllt für den Ein oder anderen Auslandsfahrer interessant. |
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#107 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.09.2011
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Baujahr: 1993
Kilometer: unfest
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Wieso es diese Sonderregelung in Deutschland gibt ist total schwachsinnig.
Das einzige was damit bewirkt wird ist dass Fahranfänger sich ein Motorrad mit über 70 kW kaufen, die Drossel eintragen lassen aber ungedrosselt fahren. So sieht es zumindest erstmal so aus als wäre man legal unterwegs. Mit der 70 kW Regelung ist man an die Grenze gebunden wenn man wenigstens den Anschein machen möchte legal unterwegs zu sein. Ich will damit sagen dass aus der Sicht des Gesetzgebers keinen Sinn ergibt diese EU-weite Regelung nicht auch durchzusetzen. Mit der 70 kW Grenze kann man zumindest diejenigen die mit mehr als 70 kW unerlaubt fahren sofort rausfiltern. Sollen se lieber auf den Quatsch mit den Autoanhängern verzichten. B, BE, B96
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Gruß Alex Gelb... und laut! |
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#108 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
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Zitat:
damit würde man den größten europäischen Motorradhersteller ja praktisch dazu zwingen wieder verstärkt rückständige Motoren zu entwickeln - das kanns ja nun auch nicht sein |
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#109 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.09.2011
Ort: Osnabrück
Beiträge: 708
Baujahr: 1993
Kilometer: unfest
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Das ist aber auch kein typisches Anfängermotorrad. (Oder doch?)
Die kleinste Gixxer hat auch schon zu viel Leistung. Mag für BMW schlecht sein aber für Fahranfänger nicht relevant. Es macht einfach keinen Sinn, habe heute erst wieder gehört alles wird teurer, Knöllchen etc. Sowas wird immer gerne gemacht aber dafür an anderer Stelle wo es sinnvoller wäre wird nichts gemacht. Möchte mich nicht allzu sehr beschweren weil jede Freiheit die man hat ist natürlich toll aber es ist für mich unbegreiflich Ich stelle mir immer vor ICH wäre derjenige dem die Straßen gehören und ich stelle dann die Bedingungen auf also Steuern, Führerscheinbedingungen, Strafen etc... Von unserer Seite her ist es ja gut aber ich male mir halt aus wie es für die andere Seite ist.
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Gruß Alex Gelb... und laut! |
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#110 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
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Alter: 50
Beiträge: 6.739
Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
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Ihr vergesst die Methoden, wie heute Motoren gedrosselt werden. Über Vergaser geht ja nichts mehr, weil alles Einspritzer sind.
Die meisten Maschinen werden über einen Drosselklappenanschlag gedrosselt, da merkt die Polizei in einer Kontrolle sehr schnell, ob der Gashahn noch voll geöffnet werden kann oder nicht. Die zweite Methode ist eine elektronische Drossel, wo das Mapping einfach keine Mehrleistung zulässt. Diese Drossel bekommt man i.d.R. nur durch Aufspielen eines neuen Mappings beim Händler weg, ist also nicht in der heimischen Garage zu machen. Außerdem finde ich eine Disskussion schwachsinnig, ob Fahranfänger unerlaubt mit 96 oder noch mehr PS unterwegs sind - zum Totfahren reichen auch 15 oder weniger.
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m² __________________________________________________ ____ Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen) FAQ - immer einen Blick wert |
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#111 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
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@ scirocco
in gewissem Sinn hast du recht aber die Fahranfänger bleiben ja immerhin auf 35kw limitiert und da jetzt zu unterstellen die würden eh alle offen fahren ist vielleicht doch etwas übertrieben die modernste Technik wie Traktionskontrolle , Regenmodus und ABS findet sich halt meist nur bei den teuren Topmodellen der Marken und die haben dann von Haus aus grundsätzlich meist mehr als 70KW und damit würden Fahranfänger von diesen vor allem für unerfahrene Biker sicherlich bisweilen nützlichen Errungenschaften ausgeschloßen abgesehen davon kann man sich den Schädel auch mit deutlich weniger Leistung einrennen , wenn mans drauf anlegt insofern .... |
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#112 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.03.2012
Ort: Saarland
Beiträge: 177
Baujahr: 1992
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Es soll aber auch neue Motorräder für die A2-Klasse geben, die zumindest ABS haben. Ich würde sagen, Honda war ein Beführworter der Führerscheinreform
: http://honda.de/motorraeder/modelle_...nklasse_a2.php
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#113 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Blaubeuren
Beiträge: 19
Baujahr: 1994
Kilometer: 32.000
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Ohman ich blick langsam nichmehr durch... hab mich jetzt mal in dem Forum etwas belesen und bin "etwas" verwirrt.
Was stimmt denn nun? Ich hab mein Lappen am 28.08.2012 gemacht. Darf ich meine Susi nun ohne irgendwas umzuschreiben ungedrosselt fahren oder muss ich die 2 Jahre abwarten? Oder muss ich den Schein einfach nur umschreiben lassen? - Wenn ja, muss ich nach 2 Jahren dann auch die Aufstiegsprüfung ablegen? |
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#114 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
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Ja, darfst du.
Nein, dein Führerschein bleibt gültig, geht jetzt aber bis 48 PS (vorher waren es 34), dabei darf ein gewisses Leistungsgewicht nicht unterschritten werden (kg pro PS, Zahl weiß ich gerade nicht mehr). Die GS ist schwer genug, um mit ihren offenen 45 - 48 PS legal gefahren zu werden. Nein, weil du deinen FS noch vor dem Stichtag am 19.01.2013 gemacht hast. Du kannst ohne weitere Prüfung nach 2 Jahren ab Erteilung der Fahrerlaubnis alles fahren, was 2 Räder und einen Motor hat.
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#115 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.03.2013
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Beiträge: 19
Baujahr: 1994
Kilometer: 32.000
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Wuhu, vielen Dank. Das heißt, meine susi bekommt jetzt zusätzlich zu dem neuen Lenker noch die Drossel raus.
Aber in den Fahrzeugpapieren muss ichs trotzdem noch eintragen lassen, oder? |
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#116 |
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Benutzer
Registriert seit: 25.10.2012
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Beiträge: 56
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Kilometer: 41000
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Ja, in den Fahrzeugpapieren muss die Leistung umgeschrieben werden.
@mm: Das maximale Leistungsgewicht darf 0,2kW/kg betragen, bei der GS sind's 0,195
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Alles was aufgerundet 10°C ergibt, ist warm genug! Bj. '94, 10/12 41tkm, violett, Miniblinker, Ravenna Spiegel, Stürzbügel in Chrom (!) |
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#117 | |
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Super-Moderator
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Ja. Und der Versicherung melden!
Zitat:
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#118 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.03.2013
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Baujahr: 1994
Kilometer: 32.000
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Mh brauch ich um das Ganze umschreiben zu lassn n neues TÜV Gutachten?
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#119 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Brauchst nur das ganz normale Entdrosselungsgutachten. Damit gehst du zur Prüfstelle, lässt die Umrüstung abnehmen, dann zum Straßenverkehrsamt die Papiere umschreiben lassen und dann noch bei der Versicherung anrufen/vorbeischauen und denen bescheid geben (wird i.d.R. nicht teurer).
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#120 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.03.2012
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Kilometer: 30000
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Weiß jemand wie das in Österreich ausschaut?
Ist ja EU weit soweit ich weiß. Grüße
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“Out of the tunnel, in a blaze of sunshine…” Graham Hill Internet - Power to the People Man darf nicht alles glauben, was man denkt. |
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#121 |
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Super-Moderator
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Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
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Ist im Allgemeinen EU-weit gültig für die Neuerteilung von Führerscheinen. Es gibt aber nationale Unterschiede. In D darf man z.B. auch gedrosselte Maschinen fahren, die ungedrosselt mehr als 96 PS haben. Wie die Regelung für bestehende FS-Inhaber aussieht, wird sicherlich auch nationale Unterschiede aufweisen, du solltest dich auf jeden Fall kundig machen.
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#122 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.03.2012
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Kilometer: 30000
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Ok, danke.
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