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Alt 28.05.2014, 08:56:38   #1
EdFred
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Standard Tempolimit bei gesperrter Straße (Filmdreh)?

Hallo zusammen,

gerade kam in den Nachrichten die Info zu den 2 Rennfahrern die mit 2 Fußballern (keine Ahnung welche genau) ein Werbevideo für Mercedes drehen wollten und dabei 2 Leute umgefahren haben. Die Straße war von der Polizei gesperrt. Ich würde gerne mal wissen, ob bei einer solchen Sperre, die extra für den Filmdreh gemacht wird, dann andere "Regeln" auf der Straße gelten. Die StVO gilt ja eigentlich grundsätzlich immer, aber kann die Polizei, auf eigenes Risiko der Fahrer, auch höhere Geschwindigkeit abnicken?

Zum Unfall müsst ihr nichts schreiben, das interessiert mich überhaupt nicht wer, wann, wen umgefahren hat, das passiert ja jeden Tag Millionenfach
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Alt 28.05.2014, 09:16:33   #2
Jim Knopf
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Kilometer: 33333
Standard

Servus,

für die Zeit des Drehs ist das eine PRIVATSTRASSE und da darfste machen und fahren wie Du willst!
__________________
Duracell ist Scheiße
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Alt 28.05.2014, 10:25:07   #3
wELz
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Standard

Zitat:
Zitat von EdFred Beitrag anzeigen
[...]Die StVO gilt ja eigentlich grundsätzlich immer[...]
Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO §1:

I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.
__________________
Gruß,
Thomas
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Alt 28.05.2014, 18:36:09   #4
majestic_morpheus
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Ort: 85435 Erding
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Kilometer: 68000
Standard

Wenn eine Straße für "allen Verkehr gesperrt" ist, darf man darauf aber auch nicht fahren

Ausnahmen bilden aber abgesperrte Gelände und Straßen (wie z.B. Rennstrecken).
__________________



__________________________________________________ ____

Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
majestic_morpheus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2014, 09:55:22   #5
wELz
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Kilometer: 61887
Standard

Und welche Regel greift dann für Baustellen, auf denen Stapler und Bagger fahren dürfen, aber trotzdem für den Verkehr gesperrt ist?
__________________
Gruß,
Thomas
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Alt 29.05.2014, 09:59:40   #6
Goose
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Benutzerbild von Goose
 
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Da greift dann wieder die Ausnahmeregelung, das nennt man Baustellenverkehr.
__________________
Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
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Alt 29.05.2014, 10:04:01   #7
Rocky
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Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
Standard

die machen das einfach illegal

da fackeln die nicht lange vorher rum oder fragen erst im Forum nach wie die Paragraphenreiter dazu stehen
__________________
` `

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Alt 30.05.2014, 10:30:55   #8
DonArcturus
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Auch auf Baustellen gibt es Regeln und Gesetze, die aber weniger dem Verkehrswesen als eher der Arbeitssicherheit angehören. Man sollte die zwei Dinge einfach nicht miteinander vergleichen.
__________________
"Ha ha!" - Admiral Nelson
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Alt 30.05.2014, 10:56:10   #9
CivicDeejay91
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Ich denke, dass in diesem Fall keine Regelungen mehr bestehen. Sonst könnte ja jeder, der sich "Alarm für Cobra 11" anschaut, Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung stellen. Der Videobeweis wird ja im TV ausgestrahlt...

Passiert in einem solchen Fall was, werden sich der Verantwortliche und der Fahrer die Schuld teilen. Also genauso, als wenn ich auch privatem Grund(Bsp. Hof, umzäuntes Gelände) jemanden mit meinem Fahrzeug verletze...
__________________
> Teileverkauf, Alles muss raus <
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Alt 30.05.2014, 11:53:24   #10
DonArcturus
Stammtisch München
 
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Beiträge: 1.557
Baujahr: 2010
Kilometer: 35000
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Auf der Renne trägt auch jeder den Schaden selbst.
__________________
"Ha ha!" - Admiral Nelson
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Alt 31.05.2014, 00:54:00   #11
EdFred
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Zitat:
Passiert in einem solchen Fall was, werden sich der Verantwortliche und der Fahrer die Schuld teilen. Also genauso, als wenn ich auch privatem Grund(Bsp. Hof, umzäuntes Gelände) jemanden mit meinem Fahrzeug verletze...
In den Nachrichten hieß es der Typ wollte wohl ein Foto machen. Also wenn ich auf ne abgesperrte Straße gehe um Fotos zu machen, dann ist das meine Entscheidung. Genau wie wenn ich mit meinem Fahrrad nicht zum nächsten Bahnübergang fahre sondern das Ding so rüberwuchte, ansich ja kein Ding, aber es ist ein Eingriff in den Schienenverkehr und wenn mich der Zugführer ummäht trifft ihn ungefähr gar keine Schuld, zumindest wenn er die Bremse betätigt auch wenn das nix bringt. Genau so seh ich das auf ner gesperrten Straße, bei einem Motorradrennen auf öffentlichen Straßen gehen die Rennfahrer auch davon aus das freie Fahrt ist, sonst könnten die nicht mit 280 um blinde Kurven fahren und wenn da wer umgenietet wird kriegt höchstens der umgenietete ne Anzeige weil er den Motorradfahrer verletzt hat, so hart das auch ist.
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