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#1 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
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Beiträge: 1.366
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Gestern bevor ich ins Bett bin hab ich noch durch ein paar Sender durchgezappt, und glaub bei Spiegel-TV ist es gerade um Autobahnpolizei gegangen. Da haben sie in zivil eine R1 beobachtet die gedrängelt hat, und alls sie ihn nachfahren wollten (diel Bullen) ist er mit gemessenen 274 km/h davon erlaub warn 130). Jedenfalls haben sie ihn dann doch nach einer Weile geschnappt. Und jetzt das beste, die Strafe: 3 Monate Führerschein-Entzug und und 230€ Bussgeld. Kann mir aber nur schlecht vorstellen dass das stimmt. Da muss doch das Bussgeld viel höher sein, und der Führerschein ist weck..............aber sowas von.
Aber da ich kein Deutscher bin, könnt ihr mich über eure Rechtslage sicher besser aufklären.
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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#2 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2005
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Denk schon, das das ganz gut sein kann.
Geschwindigkeitsübertretung und sicherheitsabstand net eingehalten. Hab die Reportage auch gesehen. Mitte 50 war der kerl *g* Er hats aber eingesehen. Schon krass gefahren der Kerl... edit: Obwohl es doch bisl wenig ist. bussgeldkatalog.de sagt folgendes: über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot + weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot) hm... vll haben die sich in der Reportage vertan?!
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 01.06.2005
Ort: Anröchte
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Also so rein intuitiv würde ich auch sagen bei 140 km/h zu viel kannste sofort die Karte zum lochen hinhalten, aber ganz genau weiß ich das auch nicht.
Btw, habs auch gesehen.
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2005er GSF 650 SA -------- Dumm geboren, nix dazugelernt und noch die Hälfte vergessen! |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
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Zitat:
ja genau, der mitte-50ger *hehe* naja, ich hab für 25 zu schnell auch schon 60 Kröten gezahlt scheint aber nicht proportional zu sein, die Strafenkurve weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte aus dem Satz werd ich nicht schlau, das mit dem Tachowert ist doch bei jedem Motorrad anders, und Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten doch normalerweise für alle Verkehrsteilnehmer gleichermassen
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#5 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn du auf der Bahn mit 270km/h bei erlaubten 130 geblitzt wirst kommt das schon hin mit 3 Monaten. War das denn direkt die Geschwindigkeitsbegrenzung oder nur die Richtgeschwindigkeit?
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#7 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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Das war, meine ich, auf den Abstand bezogen und auf den Tachowert den du gerade drauf hattest. Ja der unterscheidet sich, bei jedem motorrad :P[/quote]
oppala, das war jetzt mein Fehler in der ganzen Eile Hast natürlich recht, die Regelung mit dem Abstand kenn ich schon er ist schon dem vordermann sehr nahe draufgefahren, aber ich glaub die Geschwindigkeitsüberschreitung wirkt dann scho um eingiges schwerer
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#8 | |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.04.2005
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tja, ich glaube, in deutschland sind die laschesten strafen für verkehrsdelikte. wenn du in österreich 50 km/h zu schnell fährst is der lappen doch schon auf dauer wech, oder?! und die ausländer zahlen halt gaanz, gaanz kräftig für geschwindigkeitsüberschreitungen...!
find ich prinzipiell ja richtig - finde nur, wir sollten unser strafmass ein wenig an österreich angleichen... zu dem artikel: bei über 100 km/h zu schnell tät ich ihm den lappen auf dauer entziehen, und zwar für die führung aller kraftfahrzeuge einschließlich mofa! gibt schon irre leutz... is aber auch kein wunder, bei unseren gesetzen...
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~ Salvan GS 500 E | 10.03.1993 | 34kW | > 27 TKm |
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.07.2005
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Hab das auch gesehen. Es ging in der Sendung um die neuen Stafen bei Dränglern. Die Autobahn war freigegeben. 130 KM/h war die Richtgeschwindgkeit. Hatte der Zivilpolizist auch gesagt beim Gespräch mit dem Reporter. Der hat die Strafe nur wegen des Drängelns bekommen. Es geht doch um den Mittfünfziger auf der R1, oder?!
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#11 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
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das prob ist bei unserem alter gibts gleich ne MPU dazu ...
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#12 | |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
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Zitat:
Drängeln ist sicherlich verkehrwidrig, aber: 274 ist auch nicht ohne find ich mal, und das wär meiner Meinung nach das schlimmre Vergehen, weil ja einer gesagt hat, bei 2 Vergehen wird stets nur das schwerere gewertet
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#13 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
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[quote="Salvan"]tja, ich glaube, in deutschland sind die laschesten strafen für verkehrsdelikte. wenn du in österreich 50 km/h zu schnell fährst is der lappen doch schon auf dauer wech, oder?! und die ausländer zahlen halt gaanz, gaanz kräftig für geschwindigkeitsüberschreitungen...!
find ich prinzipiell ja richtig - finde nur, wir sollten unser strafmass ein wenig an österreich angleichen... drum wunderts mich ja ein wenig, bei uns ist der Lappen tatsächlich bei 50 zu schnell auf Dauer weg, das heisst Nachschulung, und den Lappen neu machen, wird dann ganz schon teuer...............und das kommt zur Geldstrafe noch DAZU. Am ärgsten ist es aber in der Schweiz, wenn ich weiss wie man PDF-Files hochlad, dann kann ich mal den Strafenkatalog reinstellen (für mich intressant weil ich nur 4km zur Grenze hab). Da wird einem echt Angst und Bange
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#14 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 26.01.2005
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Kilometer: 64000
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Aber wenn die 130 nur Richtgeschwindigkeit sind, ist es vollkommen legal, 274 zu fahren! Wir sind ja hier schließlich in Deutschland...
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#15 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Stell Dir nur mal vor, Du kommst mit abgefahrenen Reifen, ohne Licht und mit nicht funktionierender Hupe in eine Kontrolle. Ich nehme an, die werden Dir genüsslich die drei Tarife aufaddieren. |
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#16 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
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Alter: 41
Beiträge: 1.366
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@markusN
da dürftest du wohl recht haben..........
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#17 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
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Alter: 41
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Was hat es denn mit dieser Richtgeschwindigkeit auf sich? Heisst das ich kann praktisch so schnell fahren wie ich will, ohne etwaige strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen? Und wie unterscheiden sich diese Schilder von den Temposchilder die verpflichtend sind?
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#18 | |
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Stammtisch Karlsruhe
Registriert seit: 02.09.2003
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#19 | |
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Gast
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#20 |
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Benutzer
Registriert seit: 01.06.2005
Ort: Anröchte
Alter: 39
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Richtgeschwindigkeit 130 bedeutet das selbst bei günstigen Bedingungen kein höheres Tempo als 130 empfohlen wird, man kann aber generell erstmal
so schnell fahren wie man möchte. Baut man jetzt mit beispielsweise 170 n Unfall, so kann man, wenn man nicht sowieso schon Schuld hat, eine Teilschuld bekommen, eben wegen dieser 40 km/h zu viel.
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#21 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 26.01.2005
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Baujahr: 1995
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So sieht das aus, falls du mal an einem vorbeikommst:
http://www.verkehrsportal.de/images/.../42/42_380.gif oder eben mit ner 130 drin. |
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#22 |
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Gast
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Sollte man nicht auch mindestens die Richtgeschwindigkeit fahren, wenn man auf die linke Spur will?
Sorry, die ist bei uns auch nicht so ein Thema. Bei 120 auf der Autobahn max. stellt sich die Frage selten... |
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#23 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg - Die schönste Stadt der Welt!
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http://213.61.121.108/egesetze/grafi...zeichen380.gif
Zitat: Richtgeschwindigkeits-Verordnung, in der für Pkw, Lkw bis 3,5 t und Motorräder ein Höchsttempo von 130 km/h empfohlen wird. Diese Empfehlung ist jedoch weit mehr als nur ein guter Rat... Dazu verfolge man die Rechtsprechung in den neunziger Jahren. Nach mehreren teils widersprüchlichen Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz einen typischen Fall: Ein mit ca. 180 km/h auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug wurde von einem anderen, unachtsam ausscherenden Pkw-Fahrer zu einem Ausweichmanöver gezwungen, wobei es großen Sachschaden und Verletzte gab. Da der langsamerere Fahrer aber unerkannt weitergefahren war, ohne sich um die Folgen zu kümmern, verurteilte das Gericht den Fahrer des schnellen Wagens zu Schadenersatz. Die Begründung: Wäre er anstatt mit 180 nur mit 130 km/h gefahren, hätte er nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, und wahrscheinlich wäre die Situation aber auch gar nicht erst kritisch geworden. Quelle: http://www.fahrtipps.de EDIT: Irgendwie kamen gerade 5 neue Beiträge innerhalb der letzten 2 Minuten in denen ich meinen Beitrag schrieb
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#24 |
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Gast
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Die Richtgeschwindigkeit gilt auf allen Autobahnen auf der keine Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben ist. Das heißt dann, dass man so schnell fahren darf wie man will. Wenn man jedoch in einen Unfall verwickelt ist und schneller gefahren ist als durch die Richtgeschwindigkeit (130 Km/h) angegenben, kann es sein dass Dir dadurch eine höhere Schuld am Geschehen auferlegt wird.
Weiß ich das noch richtig aus der Fahrschule? |
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#25 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ja sowas, jetzt wollte ich als Erster antworten....
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#26 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
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Beiträge: 1.366
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Tut mir leid, bei uns ist das insofern kein Thema, weil 130 einfach das maximal erlaubte ist auf der Atuobahn, das ist dafür aber auch nicht extra angeschrieben.
Dass man in Deutschlang (zum grossen Teil) so schnell fahren darf wie man will, ist ja bekannt. Nur versicherungstechnisch stell ichs mir ein bisschen kritisch vor. Wächst denn die Teilschuld, je mehr ich über den 13o drüber bin? also machts was aus ob ich mit 160 den Unfall mach oder mit 210 (sofern mans überlebt natürlich)
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#27 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.07.2005
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Solange der Unfall durch Einhalten der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können, macht es was aus...
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#28 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
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............... und das ist praktisch immer der Fall oder wie?
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