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Alt 29.09.2006, 14:55:32   #1
xMx
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Standard Verkleidungsscheibe

Hi Leute, mal kurz ne Frage. Wie ist das mit der Verkleidungsscheibe, ist es erlaubt die zu tönen? oder sogar schwarz einzufärben? Oder eventuell mit Chromfolie zu überziehen?

würde mich über Antworten freuen.
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Gruß xMx
xMx ist offline  
Alt 29.09.2006, 16:28:25   #2
ups25
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Schau doch mal bei dem Lieferanten - Hersteller - der Verkleidung auf die Homepage. Oft gibt es da sofort gefärbte Scheiben. Aber auch ein Blick in einen Katalog oder auf die Page von Polo, Louis + ..., könnte weiterhelfen. Es wurde ja kein Fabrikat benannt, sondern lediglich eine allgemeine Frage gestellt.

---
Das Internet ist schon verwirrend und komplex ...
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Eigentlich wollt ich hier nix mehr schreiben ...

Bj 90 - Teileträger - Stahlflex, Sturzbügel ; Bj 92 - Stahlflex + FIVE STARS VVK ; Bj 94 - Stahlflex, FIVE STARS VVK, Givi Träger + Koffer
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Alt 29.09.2006, 18:17:51   #3
Nac-Hac
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Ich wurde noch nicht angehalten
 
Alt 29.09.2006, 22:31:59   #4
elithezz
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Ich denke auch, dass das durchaus in Ordnung bzw. erlaubt ist, die mit Klebefolie zu tönen. Es gibt ja auch ab Werk Scheiben, die im Carbon-look sind, kann man da denn noch durchgucken?
elithezz ist offline  
Alt 29.09.2006, 23:31:18   #5
XPulse
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Die MRA Scheibe an meiner SV ist auch in der komplett schwarzen Ausführung - also nicht mehr durchsichtig.

Allerdings glaube ich nicht das man im Rahmen der ABE der Scheiben solche Änderungen vornehmen darf. Lacke greifen den Kunststoff an und Folien ändern das Splitterverhalten.
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Alt 30.09.2006, 12:53:12   #6
Nac-Hac
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D.h. meine ist illegal?
 
Alt 30.09.2006, 15:35:18   #7
xMx
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Schon mal Danke für die bisherigen Antworten. Also Folien sind erlaubt, Chromfolien auch? Wegen der Reflektion???
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Gruß xMx
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Alt 30.09.2006, 17:44:59   #8
XPulse
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Die Folie ändert wie angesprochen die Splittereigenschaften.....

Ich denke nicht das sie erlaubt ist - frag lieber mal beim Tüv an. Grosse reflektierende Flächen sind vorne auch nicht erlaubt - zum Thema Chromfolie.
XPulse ist offline  
Alt 01.10.2006, 11:32:13   #9
XPulse
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Trotzdem bringst Du die Folie mit einem Kleber auf - und diese sind für Glas gedacht und nicht für Kunststoffscheiben.....

Er sollte einfach zum Tüv fahren und fragen. Ich glaube nicht das es erlaubt ist - irre mich aber gerne
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Alt 01.10.2006, 14:12:32   #10
XPulse
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Die ABE der Folien gilt 100% nur für die Heckscheibe und die hinteren beiden Seitenscheiben/Zusatzscheiben eines KFZ und das wars
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Alt 01.10.2006, 15:52:05   #11
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etwas offtopic, mal ne kleine frage am rande...

Zitat:
Zitat von XPulse
Hmmm ich persönlich würde ja ein lackiertes Schild vorziehen:



Bei meinem neuen Doppelscheinwerfer werde ich einen ähnlichen Flyscreen dranschrauben

Cya
Michael
wo bekommt man so eine scheibe/flyscreen eigentlich her?

und wo findet man überhaupt solche scheiben, die mal ein bissl gut aussehen? im sortiment von polo, louis und gericke finde ich irgendwie nur hässliche sachen.
 
Alt 01.10.2006, 16:08:35   #12
XPulse
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Das Posting ist ja mal uuuuuurrrrralt Hab mir so ein Ding bis zuletzt nie gekauft.

Solche Scheiben gibts z.B. bei Ducati im Sortiment - oder die neuen SV bzw. Banditscheiben.
XPulse ist offline  
Alt 01.10.2006, 16:09:42   #13
XPulse
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Zitat:
Zitat von Goose

Und sind nicht aus Kunststoff???????
Was weiss ich - ich hatte noch nie ein Auto mit festen Plastikscheiben. Nur mein Cabrio hatte eine flexible Kunststoffscheibe.
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Alt 01.10.2006, 18:08:00   #14
XPulse
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Das kommt sicher auch auf das Motorrad und die Höhe der Scheibe an

Eine Goldwing mit Tourenscheibe wäre unfahrbar mit schwarzer Scheibe. Bei meiner Maschine ist die Scheibe komplett schwarz (MRA ABE) und es stört niemanden, da sie sowieso nicht zum durchschauen gedacht ist.
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Alt 01.10.2006, 19:31:55   #15
ricky2000
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Also das kommt wahrscheinlich auf alle möglichen Sachen an.
Wenn die Scheibe nur über ein Abnahme, bzw. Gutachten zugelassen ist, die Festigkeit etc. mit einschliesst, dann darf man da sicher nix dran verändern, bzw. jede Veränderung müsste ne Zulassung für diesen Verwendungszweck haben. Auch wenn man annehmen würde, dass es die Eigenschaften verbessern könnte.
Aber selbst da bin ich mir nicht sicher. Je nach Festigkeit, Sprödigkeit oder Elastizität der Folie und der Art der Beanspruchung (knallt ein Stein auf die Scheibe oder hämmer ich mit dem Helm dagegen?…), könnte ich mir sowohl ne Verbesserung als auch ne Verschlechterung vorstellen.
Es könnte sein, dass auch die elastische Verformbarkeit der gesamten Scheibe verändert wird, oder dass die Kräfte bei einem Steinschlag anders verteilt werden.
Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es ganz egal ist.
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ricky2000 ist offline  
Alt 01.10.2006, 19:56:48   #16
ricky2000
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Mhh, kann sein. Aber soweit ich weiss ist ja quasi erstmal alles verboten, was nicht ausdrücklich zugelassen ist. Normalerweise darf man geprüfte Eigenschaften auch nicht verändern. Teileguteachten und ABEs/ EG-BEs gelten ja auch nur, wenn exakt so montiert wie vorgesehen. Deshalb ist vielleicht nicht die Zulassung der Folie das Problem, sondern dass man sich evtl. die Zulassung der Scheibe versaut.
Und da Folien z.B. bei Windschutzscheiben im Auto ja turboverboten, bzw. sowas von nich zugelassen sind, finde ich das nich so abwegig.
Und da die Prüfer ja gesetzlich mittlerweile quasi nülle "Ermessensspielraum" haben, wie´s früher so schön hiess, bin mir mir da halt nich so sicher.

Ist halt rein theoretisch und in der Praxis vielleicht scheissegal, aber manchmal konnt´s halt auch auf die Theroie an (und wenn man nur von Berndy ne Mängelkarte bekommt )
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ricky2000 ist offline  
Alt 01.10.2006, 22:42:46   #17
elithezz
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Zitat:
Zitat von Kay73
Die Frage dahinter ist: Ist die Scheibe eine Scheibe, weil sie als "Windschutzscheibe" nur den Wind abhalten soll und somit nur ein Karosserieteil ist oder gilt sie als Scheibe, durch die man durchsehen können muß?
Ich glaube ersteres ist der Fall, kann mich dran erinnern, dass ich mal an ner MV F4 den Hinweis an der Scheibe gesehen habe, dass die nur aerodynamische Zwecke erfüllen soll, und man während der Fahrt da bitte nicht durchschauen sollte...
elithezz ist offline  
Alt 01.10.2006, 23:08:42   #18
XPulse
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Zitat:
Zitat von Besserwisser
Zitat:
Zitat von XPulse
Trotzdem bringst Du die Folie mit einem Kleber auf - und diese sind für Glas gedacht und nicht für Kunststoffscheiben.....
Und?
Durch die mit der Scheibe verklebte Folie kann die Scheibe nicht mehr splittern. Verbundglas funktioniert auch genau so.

Wenn ich nicht schon mal beim TÜV gefragt hätte würde ich es nicht schreiben!
Und?

Du darfst am Auto auch keine vollkommen durchsichtige Folie an die Frontscheibe anbringen. Klar gibts Haus-Tüvs die so einen Mist eintragen (zum Teil sogar mit Tönungen ab 30%) - aber das spielt hier keine Rolle.

Und warum wird eine solche durchsichtige Folie nicht eingetragen? Wegen dem Splitterverhalten. Es reicht nicht einfach zu glauben, das es besser wird - für eine ordentliche Abnahme im Rahmen einer ABE werden Materialprüfungen (Crashverhalten, Festigkeitsprüfungen) etc. vorgenommen.

Jede Änderung der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs muß strenggenommen abgenommen werden soweit keine zusätzliche ABE vorhanden ist. Das gilt auch für Verbesserungen. Und mit so einer Folie änderst Du eindeutig was an der ABE des Fahrzeugs bzw. der Zubehörscheibe. Wenn Du natürlich eine Folie mit ABE findest die eindeutig für Motorradfrontscheiben gültig ist - ist es was anderes.

Mag jetzt alles sehr kleinkariert klingen - aber wenn man es schon genau machen will dann gehört das hier rein.
XPulse ist offline  
 

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