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#101 |
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Gast
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Ich hoffe nur, das ich niemals an einen solchen Korinthenkacker wie dich da draußen gerate...
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#102 |
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Super-Moderator
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Und ich hoffe, dass du mal an mich gerätst, wird bestimmt lustig.
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#103 |
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Erfahrener Benutzer
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#104 |
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Erfahrener Benutzer
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damit die Debatte mal ein ende nimmt geh ich heute mal zur Zulassungsstelle und frag da mal nach
Natürlich NUR für euch! und vielleiht, weil ich die entdrosselung und den neuen lenker angeben muss den TÜV Prüfer hab ich mal aus interesse gefragt,.. aber der wusste auch nicht wie es richtig ist!
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#105 |
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Gast
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....soooo hab mal unsere Verkehrspolizisten meinen Katenführerschein in die Hand gedrückt und die haben beide gesagt dass das alles so richtig ist, ich muss nichts ändern lassen!!
Sternchen sei vorhanden und nach ablauf der zwei Jahre wäre es automatisch offen. Ich bin beruhigt und färtsch!! |
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#106 |
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Super-Moderator
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Ich hab mir das nochmal überlegt.
Der kleine Dienstweg über die Zulassungsstelle scheint mir nicht geeignet zu sein, ich lass das mal über unsere Rechtsabteilung klären, wenn nötig bis zum Bundesministerium. Das kann nicht sein, dass es in der Verordnung so steht und in der Praxis anders gehandhabt wird, das macht keinen Sinn.
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#107 |
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Erfahrener Benutzer
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und morgen kommt dann in den nachrichten, dass es wieder ne neue führerscheinverordnung gibt
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Die GS kann zwar net schwimmen, aber tauchen Die Welt ist eine Scheibe oder eine Insel auf dem Rücken einer Schildkröte, alles andere ist gelogen |
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#108 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Mit solchen engstirnigen Aktionen tust Du Eurem Ruf nicht wirklich was gutes. Du weisst doch, dass es so ist. Das es in der Praxis so gehandhabt wird und ich hab noch von keinem Deiner Kollegen jemals etwas anderes gehört, nicht persönlich und auch nicht vom Hören-Sagen. Und trotzdem muss das so ne Welle machen? Versteh ich nicht, sorry ... |
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#109 | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
das mit dem schlechten licht versteh ich net, fragt doch nur die eine behörde die andere was ^^
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#110 |
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Erfahrener Benutzer
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OK, wenn er jetzt nur mal so aus Interesse nachfragt, nehm ich alles zurück.
Für mich klang das so, das wenn er den nächsten "ohne Sternchen" drin erwischt, die ganze Prozedur durchzieht ... Und dafür hätt ich kein Verständis. |
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#111 |
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Gast
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Also ich hab die netten zwei Herren von der Verkehrspolizei heute gefragt wie es ist wenn ich ins Ausland fahre so mit meinem FS wie er jetzt ist und sie meinten im Ausland wüssten die das schon, die hätten das ja schon wesentlich länger als wir!!!
Ausage der deutschen Polizei!! Wat nun??? |
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#112 |
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Erfahrener Benutzer
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Doch gabs, das hatt ich auch gard im Kopf.
Das kann ja aber auch nicht Sinn der Sache sein, dass alle hier (sind ja nicht nur ein oder zwei Leute) mal eben nochmal 31 € ausgeben müssen, weil die Behörden zu faul, zu inkompetent oder was auch immer sind, als die Karte gleich richtig und gültig auszugeben. Ich werds zumindestens (jetzt) nicht tun. Ich hab allerdings auch nicht vor in nächster Zeit ins Ausland zu fahren. Weil, da hätt ich natürlich auch kein Bock drauf, dass die mir irgendwo die Karre beschlagnahmen. Ich finde das ganze immernoch reichlich unlogisch und so richtig typisch für deutsche-Behörden-Klischees, die damit ja perfekt bestätigt werden ... |
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#113 |
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Gast
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Alles sehr seltsam, aber die Italiener sind in der hinsicht eh etwas extrem vorallem bei Motorrädern!!
Jetzt muss ich nochmal bei der FS-Stelle nachfragen wie das mit dem Ausland aussieht, ansonsten werde ich den FS wohl doch ändern, einfach um auf nummer sicher zu gehen! Wir wollen im August in die Dolos fahren und meine Z will ich eigentlich behalten!! |
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#114 |
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Gast
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Also FS-Stelle meinte dass ja Italien zur EU gehöre und die das genauso handhaben, aber richtig sicher war sie sich nicht!
Sie war sich noch nichtmal sicher, wenn ich meinen FS ändern lasse, ob da überhaupt ein Datum reinkommt!! konnte sie mir nicht genau sagen!! Aber man könne es extra dazu schreiben!! |
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#115 |
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Administrator
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schonmal drauf geachtet dass der strich vorne bei Klasse A nicht durchgeht ?
somit is a beschränkt und a offen eine klasse und laut berndys vorschrift muss nur jede klasse mit ner eintragung versehen sein nicht aber irgendwelche unterklassen ...
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#116 |
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Gast
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ja das dachte ich ja auch so!!
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#117 |
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Super-Moderator
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Eigentlich steht da drin, dass alle Klassen, auch die, die von anderen Klassen beinhaltet sind, eingetragen sein müssen. Das würde aber auch bedeuten, dass A beschränkt und A offen getrennt eingetragen werden müssten.
Warum wird das von der einen Führerscheinstelle gemacht, aber von der anderen nicht? Aber da könnte auch des Rätsels Lösung liegen. Genug der Verwirrung, wie bereits geschrieben, lasse ich das von unseren Justiziaren einmal klären, wofür haben wir die denn sonst. Das kann aber etwas dauern. Ich werde dann berichten.
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#118 |
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Erfahrener Benutzer
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in der Zulassungsstelle und eine Etage höher hab ich mal gefragt wie das jetzt aussieht, wenn das feld ganz leer ist,.. also ohne stern und ohne datum!
da das aber KEINER wusste wie das jetzt aussieht, kann ich ja mal davon ausgehen das das so seine richtigkeit hat. aber mal abwarten was berndy so rausbekommt
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#119 |
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Super-Moderator
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Ich hab gestern mal ein Schreiben auf dem offiziellen Dienstweg an unseren Justiziar geschickt.
Ich bin mal gespannt ob das mein Chef weitergibt und wann bzw. wie das beantwortet wird. Wir haben auch mal Kartenführerscheine von zwei Kollegen, die Klasse A unbeschränkt haben, verglichen. Bei einem ist die Klasse A mit Datum hinter dem großen Motorrad, beim anderen mit *) hinter dem kleinen Motorrad eingetragen und das von der selben Führerscheinstelle. Ich glaub immer mehr, dass keiner weiß, wie es richtig eingetragen wird.
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#120 |
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Super-Moderator
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Damit es nicht in Vergessenehit gerät:
Ich hab die Anfrage auf den Weg gebracht, Antwort habe ich noch nicht.
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#121 |
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Erfahrener Benutzer
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ich haett da noch ne abenteuerliche geschichte zu dem thema...
meine cousine hat auch nen sternchen beim lasterfuehrerschein (dem dicksten dens da gibt) und sie hat nichtmals eine trucker fahrstunde genommen muss wohl auch nen krasser fehler sein... gibbes da eigentlich irgend ne moeglichkeit das rauszufinden ob die das da so vertueddelt haben dass sie den auch auffem amt eingetragen hat oder obs da nur wiedermal nen fehler des druckbeauftragten war... also truck fahren wird die bestimmt nie und berndy: kanns da eigentlich stress geben vonwegen urkundenfaelschung wenn die mal mit dem auto angehalten wird und noch nie nen laster bewegt hat? die ist bis auf 2 wochen im jahr in amerika und lust hat sie nich wirklich den fuehrerschein verbessern zu lassen... vondaher wirds wohl noch ne weile da stehen bleiben ^^ cheers fizo =)
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squid shit! |
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#122 |
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Super-Moderator
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Ja, da gibts eine Möglichkeit: Bei der Führerscheinstelle vorsprechen und das klären lassen.
Wie ich feststellen musste gibts da ziemlich viele Fehler und keiner weiß wie es richtig gemacht werden soll. Ein Kollege hat heute was erzählt, das einem seiner Bekannten passiert sein soll. Ich weiß nicht obs stimmt. Der hätte seinen alten Führerschein umschreiben lassen auf den Kartenführerschein. Als er den Führerschein ausgehändigt bekam, hat er vergessen zu kucken, ob auch alle Klassen eingetragen waren. Hat nicht mehr drauf geachtet, weiterhin alles so gefahren wie bisher. Dann wollte er sich ein Motorrad ausleihen, Probefahrt, der Händler hat ihm dann gesagt, dass das wohl nicht geht, da er keinen Motorradführerschein hat. Also zur Führerscheinstelle. Die haben nur gemeint, Pech gehabt, länger als 1 Jahr bereits verstrichen, Fahrerlaubnis verfallen. Der vor das Verwaltungsgericht gezogen, die haben festgestellt, die Verwaltung hat Recht. Er musste dann Klasse A nochmals machen, auf seine Rechnung natürlich. Aber das hat mir mein Kollege erzählt, ich war da nicht dabei, ich weiß auch nicht, ob das so stimmt. Dieser Kollege hat auch erzählt, dass die Führerscheinstelle in dem Kreis, wo er wohnt, die Leute nach 2 Jahren anschreibt, dass die ihre neuen Führerscheine Klasse A unbeschränkt abholen sollen. Also, man sollte sich da nicht in Sicherheit wiegen mit dem neuen Kartenführerschein. Da gibt es für meinen Geschmack viel zu viele Fehler und Unstimmigkeiten.
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#123 |
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Gast
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Weiss man schon was neues?
....ich hab mich nochmal informiert bezüglich begrenzt und unbegrenzt fahren, FS ändern ja oder nein!! Nach zwei Jahren begrenzt fahren darf man automatisch unbegrenzt fahren! In die Spalte des unbegrenzten FS Klasse A kommt erst was rein, wenn du einen neuen Beantragst weil du Ihn z.B. verloren hast! |
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#124 |
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Erfahrener Benutzer
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tja jess, nur in meinem stehts schon drin, auch wenn ich erst ab nächstes jahr oktober offen fahren darf
daher ja die frage, was wenn dort weder datum noch strich drin steht
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#125 |
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Gast
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Wurde dir der FS direkt vom Prüfer übergeben?
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#126 |
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Gast
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Da sieht man mal die Effektivität der Bürokratie
Warum nicht gleich von Anfang an ein Datum rein, ab wann man offen fahren darf und fertig!? Ich hab keine Lust, dass mir mein Bock von irgedwelchen italienischen Bullen beschlagnahmt wird, nur weil auf der Karte ein Sternchen fehlt. Und auch wenn ich die 30 Euro woanders besser gebrauchen könnte werd ich mal nen neuen Führerschein beantragen (darf aber erst ab 26.7.'07 offen fahren, ist ja nimmer lang). |
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#127 |
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Super-Moderator
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Nein, gibt noch nichts neues.
Ich habe das, so wie es sich gehört, auf dem Dienstweg losgeschickt. Es wurde dann bei unserer zuständigen Führerscheinstelle nachgefragt, die gaben zur Auskunft, dass man nach Ablauf von 2 Jahren offen fahren darf. Das war ja schon von vorneherein unstrittig und auch nicht die Antwort auf meine Frage. Es geht ja eigentlich nur darum, wie es denn richtig im Führerschein eingetragen sein muss. Wenn man davon ausginge, dass bei einer Kontrolle die Polizeibeamten einfach das Datum, ab dem offen gefahren werden darf, ausrechnen müssen, dann müsste selbst das irgenwo stehen, tuts aber nicht. Daher kann das so nicht beabsichtigt gewesen sein. Außerdem würde eine Unterteilung der Führerscheinklasse A keinen Sinn machen. Das könnte man einfacher und unmissverständlicher ausdrücken. Wenn es generell so sein soll, dann kann man das auch ohne Unterteilung ausrechnen. Wenn jemand mit 25 direkt die Klasse A offen erworben hat, kann mans auch am Geburtsdatum sehen. Oder man könnte das im Feld 14. 10.) entsprechend eintragen, wenn jemand mit 25 den beschränkten Klasse A erwirbt. Man könnte auch im Feld 10.) neben dem großen Motorrad einfach den Vermerk: "+ 2 Jahre nach Erteilung" eintragen oder so was ähnliches. Kurz gesagt, es scheint keiner so richtig zu wissen.
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#128 |
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Gast
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Tach,
hab jetzt keine Lust 6 Seiten zu lesen. In meinem Führerschein steht bei A1 ein Sternchen, in der ersten Zeile von A ein Sternchen und in der zweiten Zeile von A, was demnach Au wäre steht garnichts, also auch kein Sternchen. Hab den Lappan jetzt seit 3 Jahren. Demnach müsst ich Au haben. Ist das so korrekt wie es eingetragen ist? Mir reicht ein: JA NEIN oder Geh zur Zulassungstelle und frage, weil das son Sonderding ist Gruß Martin |
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#129 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hättest nur die letzte Seite lesen müssen, um genug informiert zu werden.
-> Wie das gemacht werden sollte weiß keiner so genau. Wenn du innerhalb D-Lands mit deinem Führerschein färst, wirste keine Probleme bekommen. Die Frage ist, wie im Ausland damit gehandhabt wird. Berndy hat schon auf dienstlichem Weg eine Erläuterung beantragt. Ich für meinen Fall werde mir nen neuen Schein holen, bei dem das geregelt ist. Wie oben geschrieben hab ich kein Bock auf nen beschlagnahmten Bock. |
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#130 |
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Gast
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Danke!
>Rudeltrieb |
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#131 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
steht auch nix handgeschriebenes drauf, sondern ist alles eingelasert wie gesagt, die führerscheine mit dem leeren feld bei au wurden alle vor meinem ausgestellt.
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#132 |
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Gast
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also in meinem stehen zwei daten drine und ich denke mal so ist es auch richtig.
würde einfach zur führerscheinstelle gehn und einen neuen machen lassen in dem das richtig eingetragen ist. denke damit kann man sich viele probleme im ausland ersparren. kost ja nicht die welt. naja aber blöd isses trotzdem... |
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#133 |
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Super-Moderator
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Meine Vermutung ist ja, dass es vorgesehen war in das freie Feld neben dem großen Moped das Erteilungsdatum für die offene Klasse A nachträglich einzulasern. Nur hat man irgendwie verpeilt, das auch schriftlich zu fixieren oder die technischen Voraussetzungen dazu zu schaffen.
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#134 |
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Gast
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ist ja auch logisch so.
bei mir stand auch von anfang an drinne. hab den schein 2004 bekommen und dann stand da schon drin 20.08.2006 neben dem großen motorrad. mal ne frage zum herstellen der dinger. kann man das wirklich einfach einlaser lassen im nachhinein. oder muss dann ein ganz neuer schein her?? |
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#135 |
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Super-Moderator
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Der Hersteller ist die Bundesdruckerei in Berlin, ob die das einer anderen Institution in Auftrag geben, keine Ahnung. Ich weiß auch nicht, wie die Dinger aufgebaut sind.
Nur ansonsten würde es in meinen Augen keinen Sinn machen die Rubrik frei zu lassen.
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#136 |
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Gast
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....du bekommst immer eine neuen Schein, der alte wird dann eingezogen!!
aber ich lass ihn jetzt nicht mehr änder, muss sowieso 2009 ändern lassen wegen C-und D-Klasse!! Das mit dem Ausland.....also die haben in der Hinsicht eh andere Regeln und den EU-FS schon länger als wir und dort wird es auch so geregelt. Bei A ist ein Stern vorhanden und fertig!! sonst wäre die Klasse A nicht in zwei Teile separat unterteilt!!! Ich habe jetzt mehrere Polizisten gefragt und alle haben mir bestätigt, dass mein FS richtig sei und ich jetzt auch unbeschränkt fahren darf und meine FS-Stelle sagt mir genau das gleiche!!! Die haben sogar gesagt dass es schwachsinnig sei sich nen neuen deswegen zu beantragen wäre nicht von Nöten!! @Arkon ich habe damals den FS von meinem Prüfer bekommen, da konnten die Ämter ja noch gar nicht wissen ob ich die Prüfung bestehe oder nicht!! deswegen steht in 14.(10.) ein Datum drinnen!! |
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#137 |
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Erfahrener Benutzer
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hab ich schon verstanden, dass da ein datum drin steht
die sache ist nur die, wie dieses sternchen nu zu handhaben ist, denn 1. das sternchen steht nur bei ab drin 2. steht nur ein datum drauf, dass an dem du deine prüfung bestanden hast und da kommt jetzt die sache, bei der selbst berndy sich nicht sicher war, wie es dort zu handhaben ist, dass komplett leere feld bei au. da hier kein strich steht -> ist also nicht entwertet aber auch kein stern oder datum -> ist auch nicht expliziet erteilt worden klar kann man das einfach ausrechnen, weshalb dein führeschein von den polizisten im allgemeinen auch als gültig angesehen wird. dies macht ihn aber noch lange nicht nach vorschrift gültig. so ungefähr ^^
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#138 |
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Stammtisch Bodensee
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uhhhh, nach 7 Seiten lesen muss ich auch mal meinen Senf dazugeben. Gesetz ist Gesetz, das ist klar. Wenn ich aber wegen "Pfuscherei" einer Behörde im Ausland Scherereien bekomme und deswegen ne Geldstrafe oder mir vielleicht sogar durch Beschlagnahmung der ganze Urlaub versaut werden sollte, würde ich das nicht auf mir sitzen lassen und ordentlich Rabatz auf dem entsprechenden Amt machen, ggf wäre es ja auch nicht abwegig rechtliche Schritte zu unternehmen, um für das Erlebte entschädigt zu werden. Was meint ihr dazu?
Btw in meinem Führerschein steht unter Au kein Datum, meinen Lappen hab ich am 03.06.04 bekommen und unter feld 13. und 14.(10.) steht bei mir gar nichts. Hab schon den 2. Führerschein da mir während meines Krankenhausaufenthaltes nach meinem Motorradunfall im juni 2006 der Geldbeutel geklaut wurde (welche Ironie...)
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FZR600 3HE Kommt ein Vektor zur Drogenberatung: "Hilfe, ich bin linear abhängig!" |
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#139 |
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Super-Moderator
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Da hätte eigentlich der Au eingetragen werden können.
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#140 |
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Stammtisch Bodensee
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hätte... aber damals durft ich noch nich offen fahren
ups ich hatte mich vertippt... der unfall war im juni 2005
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#141 |
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Gast
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Ne andere Sache:
Der Führerschein, den du mit dir führst, ist ja im Grunde genommen nur ein Nachweis zur Fahrerlaubnis. Die tatsächliche Fahrerlaubnis ist doch bei der Führerscheinstelle (oder sonstwo) gespeichert/aufbewahrt. Sonst wäre ja bei jeder Polizeikontrolle, bei der du den Führerschein vergessen/verloren oder sonstwie nicht dabei hast sofort Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und wenn du den Führerschein verlierst müsstest du nen neuen machen. Dann wäre es wohl einfacher, den Führerschein "vergessen/verloren" zu haben, als den sonstigen Ärger mit der (ausländischen) Polizei. |
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#142 |
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Super-Moderator
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So ist das.
Allerdings ist der Führerschein nach § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist, dass der Polizeibeamte, der ja in aller Regel eine zuständige Person im Sinne dieser Verordnung ist, an Ort und Stelle nachprüfen kann: Ist es überhaupt diese Person, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, deswegen ist ja auch ein Foto auf dem Führerschein und besitzt der Inhaber auch die erforderliche Fahrerlaubnisklasse. Das kann der Polizeibeamte aber nur, wenn auch alle Klassen eingetragen sind und der Führerschein auf dem aktuellen Stand ist. In der Fahrerlaubnisverordnung steht klipp und klar drin, dass alle Klassen, auch solche, die von anderen Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind, eingetragen werden müssen. Somit bin ich der Meinung, auch wenn nach 2 Jahren automatisch die offene Klasse A erteilt wird, muss das im Führerschein eingetragen werden. Wenn jemand, z.B. aus dem Ausland, seine Fahrerlaubnis nicht nachweisen kann, weil er seinen Führerschein nicht dabei hat, dann wird ihm die Weiterfahrt (sofern das verhältnismäßig ist) untersagt werden, bis er den Nachweis erbringt. Das ist eine Bringschuld, soll heißen, der Verkehrsteilnehmer hat den Nachweis seiner Fahrerlaubnis zu führen, nicht die Polizei. Uns wurden schon von der niederländischen Polizei niederländische Führerscheine zugefaxt, so lange blieb der Lkw eben stehen. Wir können ausländische Fahrerlaubnisse auf die Schnelle nicht online abrufen, das können die Italiener, Franzosen ... mit deutschen Fahrerlaubnissen auch nicht. Selbst bei inländischen Fahrerlaubnissen ist das ein relativ großer Aufwand (Datenschutz eben).
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