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Alt 15.01.2004, 10:24:07   #1
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Standard Leistungsbeschränkung

Hi Leute ich habe eine Frage...

Ich habe noch 3 Monate Leistungsbeschränkung dann darf ich offen fahren. Was ich wissen will ist, ob ich irgendwas tun muss bevor ich den offenen schein bekomme, sprich:

-neuen schein früh genug beantragen?
-was blechen? wenn ja wieviel?
-sonst noch irgendwas? wie läuft das ab und wie lange dauert das?

Weiterhin würde ich gerne wissen, wie das mit der Versicherung ist wenn ich die Maschine entdrossele? Mir ist klar, dass ich der Versicherung bescheid sagen muss, aber dafür muss ich doch erst zum TÜV/zur Zulassungsstelle?

Schon mal recht herzlichen Dank......!
 
Alt 15.01.2004, 10:36:04   #2
Ruhrpott-Biker
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Du musst zur Zulassungstelle und dann tragen die dir das im Fahrzeugschein um. Kostet ca. 10 €. Dann musst du auch noch zur Versicherung, denen das melden. Weil mehr Leistung ist teurer
Geht eigentlich alles recht schnell.
Ruhrpott-Biker ist offline  
Alt 15.01.2004, 10:40:34   #3
verdi
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und du musst natürlich vorher zum tüv damit die dir die bescheinigung für die zulassungsstelle schreiben.


am führerschein musst du garnix machen.
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Alt 15.01.2004, 10:41:58   #4
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ich denke er meint auch das umtragen im führerschein.

und ja, du mußt zur versicherung, aber mehr kostet das nicht.
 
Alt 15.01.2004, 10:43:28   #5
verdi
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am schein muss er aber genau garnix machen

ok zur versicherung muss er auch
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Alt 15.01.2004, 10:49:15   #6
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Erstmal schönen Dank!
Aber stimmt das, dass die versicherung nicht teurer wird bei 27ps und 48ps? Ich meinte auch das mit dem Führerschein, da muss ja dann irgendwann drin stehen, dass ich nun offen fahren darf... krieg ich dann einen neuen Führerschein? so wie es war als ich meinen Motoführerschein nach meinem autoführerschein gemacht habe?

Thanks
 
Alt 15.01.2004, 11:00:30   #7
Ruhrpott-Biker
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Doch, die wird teurer!
Außerdem sind das 34 und 45 PS
Schau mal nach, normalerweise steht das schon in deinen Führerschein, ab wann du offen fahren darfst.
Ruhrpott-Biker ist offline  
Alt 15.01.2004, 11:04:20   #8
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nein die versicherung wird nicht teurer da es ja immernoch ne sehr geringe PS zahl ist.

am schein musst du nix machen. Guck mal drauf ... da stehen * drin beim motorrad. Da rechnet jeder bulle einfach selber 2 jahre auf das datum ganz links oben ( ausstellungsdatum ).

falls du es nicht glaubst -> http://www.gs-500.de/phpBB2/search.php

gab schon unzählige diskussionen zu dem Thema
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Alt 15.01.2004, 11:24:03   #9
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hmm am besten schau ich mal bei meiner versicherung vorbei...

danke für alles
 
Alt 15.01.2004, 13:12:59   #10
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ich ruf heute beim straßenverkehrsamt an.

mein vadder meinte nämlich das man sehr wohl den führerschein umschreiben muß. man brauche nen neuen sehtest und dann müsse man zum straßenverkehrsamt.
 
Alt 15.01.2004, 13:18:07   #11
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früher brauchte man das ja auch aber heutzutage ist es nichtmehr nötig ....

sagmal habt ihr alle in der fahrschule nicht aufgepasst ? da wird einem dass doch lang und breit erklärt .....

mfg

verdi , der nicht versteht wie man tatsachen so einfach ignorieren kann ...
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Alt 15.01.2004, 13:28:10   #12
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ich ignorier nichts!
will nur nachher nicht dran sein und ganaaaaz sicher gehen!
aber wenn du dir wirklich 100%ig sicher bist is es ja gut.
allerdings wurde mir vor 2,5jahren, als ich in der Fahrschule war (und sogar dort gearbeitet habe) was anderes erzählt, von wegen umtragen lassen.
 
Alt 15.01.2004, 13:43:50   #13
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also leutchens, bei mir sieht das folgendermaßen aus:




ich habe da den 04.09.2005 bei klasse A stehen, bei dem dicken mopped wie ihr seht. das ist die angabe für A unbeschränkt, es gibt ja den A beschränkt, mit dem man 34 PS fahren muss.

Ich muss also nix umtragen lassen, das geht von alleine nach den beiden Jahren. Wenn Ihr noch altere Führerscheine habt, kann ich das leider nicht sagen, da ich son Teil noch nie von dicht bei gesehen habe. Ich habe aber auch mal was gehört von wegen, dass man den Schein umschreiben lassen müsste, glaube ich aber nicht so richtig, mein Vater meinte auch, dass er seinen nicht hätte umschreiben lassen müssen.


Grüße,

Marco
 
Alt 15.01.2004, 13:51:45   #14
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das datum steht schon drin also isses doch klar das man den nicht umtragen lassen muss. was wollen die denn sonst eintragen ? nochtmal das datum ? ....
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Alt 15.01.2004, 13:55:01   #15
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achja auch wenn ichs ständig sage ... http://www.gs-500.de/phpBB2/search.php !

http://www.gs-500.de/phpBB2/viewtopic.p ... hrerschein

http://www.gs-500.de/phpBB2/viewtopic.p ... hrerschein

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Alt 15.01.2004, 13:55:03   #16
Lax
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da hat aber wer noch ne ganze zeit vor sich

also versicherung bleibt gleich, trotzdem wollen die für die vollständigkeit nen nachweis über die 45ps ( briefkopie )

und das mit dem umtragen macht der tüv, bei uns können die jetzt sogar schon änderungen direkt im fahrzeugbrief vermerken, nur fzg-scheine können se noch nicht

kosten für die umtragung liegen bei insg. ca 40€
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gruß jan
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Alt 15.01.2004, 14:00:41   #17
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nochmal schönen dank!

also bei mir im führerschein steht das so:

a1 und a beschränkt sind sternchen und oben links das datum dazu, wann ich den schein gemacht hab und bei a unbeschränkt steht gar nix, ist aber auch nicht durchgestrichen. bei den anderen klassen die ich nicht habe ist aber nen dicker fetterstrich!
 
Alt 15.01.2004, 14:06:22   #18
Ruhrpott-Biker
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Zitat:
Zitat von verdi
nein die versicherung wird nicht teurer da es ja immernoch ne sehr geringe PS zahl ist.
Ja aber es ist doch trotzdem mehr! Was wird denn teurer, die Steuern?? Wohl kaum, die richten sich ja nur nach der Kubik-Zahl.
Ruhrpott-Biker ist offline  
Alt 15.01.2004, 14:14:48   #19
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also:
cakamo: du musst garnix machen ( ausser versicheurng und tüv halt ) mein führerschein sieht genauso aus ...

ruhrpott-biker: ja es ist mehr PS aber die Versicherung rechnet ja nicht XX euro / ps * PS zahl = beitrag sondern die versicherung hat Klassen.

einige < 50 PS / < 98 ps / > 98 PS
und andere nur die 98 PS grenze

da die gs aber sowohl gedrosselt wie auch ungedrosselt unter die 50 ps bzw 98 ps fällt bleibt der beitrag gleich.

aber da du eh zur versicherung musst um die entdrosselung zu melden kannste da ja gleich deinen vertreter fragen der dir das selbe erzählen wird ...
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Alt 15.01.2004, 14:31:48   #20
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das ist doch mal ne kalre aussage wunderbar ich bedanke mich!
 
Alt 15.01.2004, 14:36:04   #21
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mein führerschein sieht fast so aus, aber das datum steht nich oben links in der ecke und bei a GROß is das datum NICHT eingetragen. es is aber halt auch kein strich da. also sicher das ich nix machen muß?
 
Alt 15.01.2004, 14:42:08   #22
verdi
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da steht nix drin weil bei a begrenzt nen sternchen drin ist. das heisst der bulle muss selber rechnen ....

fahr doch einfach mit deinem schein zur nächsten polizeidienststelle oder zur nächsten fahrschule die werden es dir erzählen ...


Zitat:

http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/ ... assen.html

Stufenführerschein für Krafträder
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.



Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht seit 1. Januar 1999 die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.

Wer die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzliche eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolviert.
glaubt ihr es jetzt endlich ?
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Alt 15.01.2004, 14:59:46   #23
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ICH LIEBE DICH (vergiss das im Fun-Forum)
das kann ich meinem vadder zeigen, dann nervt der mich nicht jeden tag (seit 3monaten, oder so) das ich endlich meinen führerschein ändern lassen soll. juhu, ein triumph über meinen vater!!
 
Alt 15.01.2004, 15:01:34   #24
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das geht nicht nur dir so
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Alt 15.01.2004, 15:03:29   #25
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hehe...jaja, du und deine frauengeschichten....stop...ich meine frauengeschichtE
 
Alt 15.01.2004, 15:07:22   #26
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das meinte ich eigentlich nicht ...

und ich hatte bisher auch erst 1 beziehung aber die ist seit septenber vorbei ...

und jessy ist nur ne gute freundin mehr nicht


eigentlich meinte ich damit auch dass mich doch hier bestimmt alle user lieben
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Alt 15.01.2004, 15:10:28   #27
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war ja auch nur n (dummer) witz. kenne dich ja (fast) garnicht. das bezog sich auch nur auf nen anderen thread.

was meintest du denn? bin krank und hab kopfschmerzen, bin deshalb etwas langsam.
 
Alt 15.01.2004, 17:13:04   #28
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Zitat:
Zitat von verdi
http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/ ... assen.html

Stufenführerschein für Krafträder
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.



Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht seit 1. Januar 1999 die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.

Wer die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzliche eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolviert.


glaubt ihr es jetzt endlich ?
Das kenn ich doch irgendwoher...

Vielleicht sollte man das in FAQ übernehmen!
Dann sollte es für alle schnell auffindbar sein.
 
Alt 15.01.2004, 18:16:38   #29
verdi
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steht dir frei es das zu posten
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Alt 15.01.2004, 18:24:41   #30
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Zitat:
Zitat von KrayZea_M
war ja auch nur n (dummer) witz. kenne dich ja (fast) garnicht. das bezog sich auch nur auf nen anderen thread.
hab ich auch nicht böse aufgefasst
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