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Alt 12.09.2007, 18:56:41   #1
Spaniard
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Standard Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Hallo Leute,

ich habe heute die Miniblinker die ich beim Louis gekauft hab an meine GS montiert.
Hinten hab ich welche mit 40mm Arm wg. dem riesen Nummernschild nehmen müssen. Die schauen jetzt grade noch so am Nummernschild vorbei.
Für vorne hab ich Miniblinker mit 20mm Arm genommen. Allerdings wusste ich nix von den Vorschriften mit dem Abstand zwischen Blinker und Scheinwerfer bzw. zwischen den Blinkern selbst.
Zwischen Blinker und Scheinwerfer müssen 100mm Abstand sein! Das haut doch beim besten Willen nicht hin, weder mit 20 noch mit 40mm Arm! Bei mir sind jetzt max. 3-4 cm Abstand! Genausowenig stimmt der Mindestabstand zwischen den beiden Blinkern!
Ist das jetzt´n Problem?! Schaut da die Rennleitung drauf bzw. wissen die das überhaupt? Interessiert das den TÜV?

BTW... hinten musste ich die Kabel der Miniblinker verlängern und hab dazu einfach mal die Kabel der Originalen benutzt.
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Alt 12.09.2007, 19:40:33   #2
Saugwurmmensch
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Schau mal in die FAQ`s da stehen die aktuellen und alten Richtlinien.
Wenn deine GS nach EG_Recht zugelassen ist, gelten als Abstand Blinkerglaskante-Blinkerglaskante vorn 290mm (das klappt dann sehr gut mit 40mm Arm an der GS). Hinten sinds irgendwas um die 190mm Abstand.
Wenn deine GS aber älter ist (ca vor 1996) ist die noch nach deutschem Recht zugelassen und du brauchst vorn die 10cm bis zum Scheinwerfer!

Das kann man sich umtragen lassen, dann hat man keine Probleme, oder man erfüllt halt die alten Normen.
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Alt 12.09.2007, 19:43:12   #3
Spaniard
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Danke für die schnelle Antwort. Meine GS ist vor 1996 zugelassen worden und somit gelten wohl die alten Richtlinien.
Aber selbst mit den neuen Richtlinien sind die 20mm Miniblinker zu kurz.
Interessiert das überhaupt jemanden?
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Alt 12.09.2007, 19:50:26   #4
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Schau mal in deinen Fahrzeugbrief.
Da sollte drin stehen, ob die Maschine nach EG-Recht zugelassen ist.

Vorn reichen wie gesagt die 40mm Armlänge der Blinker.
Für Kellermänner gibt es extra Verlängerungen. Dann hat man die 10cm Abstand, das sieht aber wahnsinnig blöd aus!

die 20mm sind schon sehr eng vorn, da würde ich wenigstens die 40mm Armlänge nehmen. Damit sollte man mit der Rennleitung keine probleme bekommen. Aber 20mm sind auffällig zu kurz. Und es ist ja in deinem Interesse, dass die andren Verkehrsteilnehmer sehen, dass und wohin du abbiegen willst
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Alt 12.09.2007, 19:57:38   #5
Spaniard
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Ich lass jetzt erst mal die 20mm-Blinker dran, solange bis die Rennleitung meckert.
Wegen der Sichtbarkeit mache ich mir da wenig Gedanken, da diese Blinker auffallend hell und somit wesentlich besser sichtbar sind als die alten (auch mit den kurzen Armen).
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Alt 12.09.2007, 19:58:57   #6
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Durch die HU wirste damit aber nicht kommen.
Und der Rennleiter will im besten Fall 20€...weiß gar nicht ob er deswegen die Weiterfahrt untersagen kann...
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Alt 12.09.2007, 20:00:46   #7
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wenn ich mir jetzt nochmal Blinker kaufe, kosten die auch 20 € und für´n TÜV hab ich ja die originalen noch.
So drastisch wird´s wohl nicht gleich sein, dass ich nicht mehr weiterfahren darf...
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Alt 12.09.2007, 20:09:34   #8
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Zitat:
Zitat von Verbali
Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Schau mal in deinen Fahrzeugbrief.
Da sollte drin stehen, ob die Maschine nach EG-Recht zugelassen ist....


Wo steht das denn ?
Hab mal fix nachgeschaut.
Im Brief steht auf Seite 4 undter 34) Zusätzliche Bemerkungen zur Fahrzeugbeschreibung auf Seite 2
Zitat:
Das Kraftrad ist für den Beiwagenbetrieb nicht geprüft.
Das Kraftrad entspricht ECE-R 78.02 und 93/33/EWG.
Verzollung im Sammelzollverfahren zugelassen.
Das Feld ist bei den beiden 1991er Briefen die ich hier habe leer.
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Alt 12.09.2007, 20:12:38   #9
Spaniard
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da steht bei mir gar nix. (Ich hab zwar ne Zulassungsbescheinigung, hab aber den alten Fahrzeugbrief entwertet zurück bekommen.)
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Alt 04.10.2007, 21:23:31   #10
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Kann jemand Miniblinker empfehlen, die bei der Montage am Krad nicht viel Aufwand machen und auch die Mindestabstände einhalten?
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Alt 04.10.2007, 21:36:09   #11
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Alle Miniblinker sind relativ Problemlos an die unverkleidete GS zu bringen.
Oft muss man das Gewinde kürzen, damit man vorn keine Probleme mit dem Lampentopf bekommt.
Bei LED-Blinkern, Kellermännern und Blinkern die nicht 21W haben braucht man dann ein lastunabhängiges Relais oder Widerstände und evtl. Widerstände/Dioden für die Kontrollleuchte.
Hinten musst du bei der Armlänge schauen, dass du am Kennzeichen vorbei kommst. Bis 22cm Breite reicht die 40mm Armlänge aus.
Vorn ist man vermutlich mit 20mm Armlänge schon im legalen Bereich, ich würde allerdings 40mm nehmen (falls man dann doch an einen Rennleiter gerät, der die neuen Bestimmungen nicht kennt fällt da weniger auf, dasses keine 10cm vom Scheinwerfer sind...)

Ansonsten brauchst du nur wenig gängiges Werkzeug, evtl. ein paar Quetschverbinder (und ne Crimpzange) und ein wenig Zeit, falls du mit Basteln noch nicht so vertraut bist.
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Alt 05.10.2007, 20:13:26   #12
Spaniard
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kann mich da meinem Vorredner nur anschließen.
Schwer ist es nicht die Miniblinker zu montieren. Es ist halt an manchen Stellen nur ein blödes gefriemel, aber kein größeres Problem. Nimm dir etwas Zeit dafür, dann schaffst du das auch ohne Probs.
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Alt 08.10.2007, 22:51:32   #13
freaky930
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tütüdelitüüüü...
ich hab vorne auch die 40mm montiert und hinten die 20mm... und vor vier wochen frische HU... ich werd mal bei Gelegenheit n bild reinstellen... die Abstände stimmen bei weitem nicht und die spiegel sind auch zu klein.... aber den tüvvel hats nicht interessiert....
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StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108a : Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft.
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Alt 16.02.2008, 11:42:44   #14
DerPatrick
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Taqch zusammen,

eigentlich ist es mir ja schon fast peinlich dieses durchgelutschte Thema nochmal kurz aufzugreifen, aber nachdem ich hier jetzt schon 2 Std. im Forum wühle und immer wieder was anderes lese wollte ich nochmal nachfragen....

Ich habe vor mir diese Blinker zu holen.

Vorne haut das ganze net so wirklich hin, wenn ich die 100mm zum Scheinwerfer einhalten muss.
Allerdings habe ich es so verstanden, dass ich nach EG Richtlinien den Abstand zum Scheinwerfer ignorieren kann. Ich vermute, dass ich bei EZ 2000 nach diesen Richtlinien gehen kann und somit lediglich den Abstand der Innenseite des Blinkers beachten muss.
Vorne also 240mm und hinten 180mm.

IST DAS RICHTIG !!!!
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Alt 16.02.2008, 11:49:24   #15
Tobe
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Eg-Recht: Abstand hintere Blinker zueinander mind. 180mm (Innenkante der Blinker)
Höhe von der Fahbahn 350-1200mm

Abstand vordere Blinker zueinander mind. 240mm (Innenkante)
Höhe von der Fahbahn 350-1200mm

Guck mal ob in deinem Fahrzeugschein auf Seite 4 im Feld "K" was eingetragen ist.
Wenn da was drin steht, ist sie nach Eg Recht zugelassen, wenn nicht, dann nach StVZO.
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Alt 16.02.2008, 11:53:38   #16
DerPatrick
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Also es ist eingetragen unter K....F114*05
Also kann ich nach EG-Richtlinie gehen und den Abstand zum Scheinwerfer ignorieren ?????
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Alt 16.02.2008, 12:01:40   #17
Tobe
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Ja. Nimmst vorne 40mm Arme dann passt das
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Alt 16.02.2008, 12:02:49   #18
DerPatrick
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Klasse danke.
Dann nehme ich vorne sowie hinten die 40er Arme sonst sind se hinterm Kennzeichen.

Danke
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Alt 16.02.2008, 12:06:24   #19
Tobe
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Genauso hab ich sie mir gestern auch bestellt
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Alt 16.02.2008, 12:07:24   #20
DerPatrick
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Dann lass und hier mal Pics posten würde ich sagen.
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Alt 16.02.2008, 14:12:59   #21
e-reyser
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

hmmm... sicher mit Feld "K"? Meine ist Baujahr 91 und in Feld K steht "F114*" hab sie zwar letztes Jahr erst angemeldet aber nichts umtragen lassen oder so... Heisst das, dass meine auch nach Eg-Recht zugelassen ist? Ich bin bis jetzt immer in dem Glaube rumgefahren das meine 40mm Arme vorne bei mir illegal sind
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Alt 16.02.2008, 14:15:39   #22
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Bei Bj 91 ist deine nicht nach EG-Recht zugelassen.

Im alten Brief stand das ausdrücklich auf Seite 4 oben rechts.

Die neuen Papiere taugen irgendwie nichts mehr
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Alt 16.02.2008, 14:23:34   #23
Tobe
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Standard Re: Miniblinker und die gesetzl. Vorschriften

Ich hab mich auch gewundert, weil meine ist Bj '95 aber nach der Erklärung im neuen
Louis Katalog auf Seite 780 muss im Feld K eine Nummer eingetragen sein.
Feld K bedeutet: "Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE"
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