![]() |
|
|
#1 |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: Reutlingen
Alter: 36
Beiträge: 18
|
Es geht um folgendes:
Ich habe eine offene GS 500. Diese ist offen im Fahrzeugschein eingetragen und auch die Versicherung läuft auf dass offene Motorrad. Mein Bruder hat im Herbst seinen Motorrad Führerschein gemacht. Damit er im Sommer das Motorrad auch ab und zu, zu einer Motorradtour nutzen kann, muss er dass motorrad drosseln lassen, weil er noch in der Probezeit ist. Ich war nun beim TÜV, zur Abnahme der eingebauten Drossel(drosselung auf 34 ps ). Auf dem Schreiben steht nun drauf dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht. Des weiteren steht der Satz: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nach §27 StVZO...unverzüglich erforderlich" Jetzt geht es darum: Die drossel wird nur ein oder zwei mal im Jahr gebraucht. den Rest des Jahres wird die GS von mir offen gefahren. D.h. also ich würde die Drossel einbauen bevor mein Bruder eine Tour macht und sie wieder ausbauen wenn er zurück ist. Da für die Drossel ja ein gültiges Gutachten vorhanden ist und es Versicherungstechnisch auch kein Problem gibt, ist das ja eigentlich kein Problem. Das eigentliche Problem ist also: Muss ich mein Fahrzeugschein unbedingt Berichtigen lassen oder reicht es der Polizei auch wenn man nur das TÜV Gutachten dabei hat. Welche Folgen hat es für meinen Bruder wenn dass Gutachten für die Polizei nicht ausreichend ist? Problem ist ja dass er noch in der Probezeit ist!) Danke schon im vorraus. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
|
Das muss umgehend eingetragen werden. Da versteht auch keiner Spaß!
Wenn dein Bruder ohne die vollständige und korrekte Eintragung angehalten wird, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird entsprechend hart bestraft. Der Versicherung müsstest du auch jedes Mal bescheid geben und evtl. deine Police so ändern, dass dein Bruder als Fahrer auch versichert ist. Lohnt sich also vom Aufwand her überhaupt nicht! Der Trend geht doch eh zur eigenen GS
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Benutzer
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 97
|
etwas umständlich, jedesmal die drossel ein-und auszubauen
__________________
Suzuki GS 500 E/GM51B, 1997 36000 km 4,2 l/100km 170 km/h |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
|
Änderungen der Motorleistung sind in jedem Fall eintragungspflichtig, ob von offen zu gedrosselt oder umgekehrt.
Mal so mal so fahren ist zwar technisch möglich, macht halt etwas Arbeit, verwaltungstechnisch wäre es jedoch unsinn, weil man jedesmal wieder eintragen, umtragen, beim Gutachter vorführen ... müsste. Also wenn dein Bruder die GS auch nutzen will, lass doch die Drossel einfach drin. So gewaltig ist der Unterschied zwischen 34 und 46 PS nun auch wieder nicht.
__________________
![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
|
|
|
|
|
#5 | ||
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: Reutlingen
Alter: 36
Beiträge: 18
|
zu Saugwurmmensch:
Zitat:
also ich glaub ich werde den Ratschlag von berndy befolgen: Zitat:
Vielen Dank euch!!! |
||
|
|
|
|
|
#6 |
|
Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
|
Ich hatte als Schüler genug Freizeit um nebenher zu jobben...
Denk dran, dass die Drossel auch eingetragen sein muss, sonst nützt das deinem Bruder gar nix.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: Reutlingen
Alter: 36
Beiträge: 18
|
Ja des mim Jobben läuft schon lang
->Ja genau um die Eintragung ging es ja. Versicherungstechnisch kein Problem, denn ich zahle ja 33 KW und fahre mit nur 25 KW. Daher wären mein Bruder(A beschränkt) und ich auf jeden Fall versichert, da wir ja auch beide unter 23 Jahre alt sind. Also kein Stress mit der Versicherung nur mit dem Schnittlauch. Also die Leistungsänderung(Drosselung) muss, wie du sagtest, unbedingt Im Fahrzeugschein eingetragen sein. Jetzt fahr ich dann halt noch ne weile mit 34 PS. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
|
Auch bei der Versicherung muss das Fahrzeug mit der richtigen Leistung angegeben sein.
Wenn das Fahrzeug nur 34 PS hat, dann muss es auch als 34PS versichert sein. Denn die sind uU sogar teurer als offene Fahrzeuge
__________________
Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rückbau in Originalzustand -> TÜV Eintragung nötig? | hanskackebart | TÜV, ABE, Gutachten, ... | 9 | 02.04.2010 11:28:34 |
| Umlakieren --> eintragung nötig Ja? nein? | bloek | TÜV, ABE, Gutachten, ... | 6 | 19.10.2008 19:34:24 |
| Frage zur Eintragung von Drossel | sychodan | Allgemeines | 2 | 02.05.2006 11:04:48 |
| Kosten für Eintragung einer Drossel | Vergaser - Kraftstoff - Drosseln - Tuning | 5 | 19.05.2003 18:40:06 | |