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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.04.2009
Beiträge: 20
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Hallo,
ich habe meine GS gedrosselt und habe das dazu gehoerende Gutachten. Meine Frage ist jetzt ob ich noch zum TüV muss oder ich einfach so zur Zulassungsstelle gehen kann. Habe in der Suchfunktion nix gescheites gefunden. Vielen Dank im vorraus |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.08.2008
Alter: 43
Beiträge: 696
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wenn du das gutachten über die drosselung der gs hast einfach zur zulassungsstelle und eintragen lassen
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#3 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
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Ich nehme an, du hast das Gutachten von Suzuki oder vom Drosselhersteller. Damit und dem Möpp musst du erst noch zum TÜV und das Ganze abnehmen lassen. Mit der Abnahmebescheinigung des TÜV kannst du anschließend zum Straßenverkehrsamt.
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#4 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Jupp, die Drossel muss vom Sachverständigen (kann/darf jeder, der auch HU macht) abgenommen werden. Der gibt dir nen Zettel mit dem du das dann beim Straßenverkehrsamt in die Papiere eintragen lässt.
Kostet dich ca 30€ für die Abnahme und nochmal 15€ für den neuen Fahrzeugschein.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#5 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 23
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hey
bei mir ist es wohl genauso oder ähnlich. hab von einem netten menschen ausm forum das drosselgutachten bekommen. und da soll nun unten noch ne suzukivertragswerkstatt unterschreiben. muss ich dann noch extra zu einer oder ist das das, was mir jeder der HU abnimmt unterschreiben kann? und: wenn ich den wisch von nem HU-prüfungsberechtigten unterschrieben bekommen hab, brauch ich nimmer zum tüv, sondern nur noch zum straßenverkehrsamt? und: zuerst zum verkehrsamt und dann zur versicherung oder andersrum? sorry, hab absolut keine ahnung. danke schonmal! |
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#6 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Nein.
Das Gutachten ist für den Prüfer nur die Vorlage, damit er weiß, was er einzutragen hat. Das Feld für Stempel und Unterschrift einer Werkstatt dient dazu, sicherzustellen, dass die Drossel auch ordnungsgemäß verbaut wurde. Das ist lästig, weil man die Drossel auch einfach selbst einbauen kann. Viele Prüfer wollen Stempel und Unterschrift sehen (da man den Unterschied offen/gedrosselt kaum spürt), aber viele müssen den nicht haben. Also die Kiste vernünftig und richtig drosseln und so lange bei den Organisationen rumfragen, bis man einen findet, der einem die Drossel auch ohne Stempel abnimmt. Da jeder die Drosselung abnehmen darf, der auch HU machtt, findet man da IMMER einen. Gibt schlie?ich in jedem Dorf mindestens 2 Prüforganisationen... Also Gutachten und Maschine zum Prüfer, der nimmt die Drossel ab und druckt dir einen Wisch aus, in dem die Änderungen drin stehen. Mit diesem Wisch gehst du dann zum Straßenverkehrsamt und lässt dir das in die Papiere übertragen. Bei der Versicherung musst du die neue Leistung auch unbedingt angeben (meist ändert sich nichts am Preis).
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#7 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 23
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cool. dankeschön!
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#8 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.02.2008
Ort: Frankfurt / Kieferstädtel (So?nicowice)
Alter: 36
Beiträge: 26
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Ich hab auch nix vom Suzukihendler gebraucht. Nur das ding ausm forum
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#9 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 47
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(Grad den Wisch vom TÜV geholt)
bei mir hat der sogar das Gutachten aus dem Forum in den Bericht geschrieben Also "Teilegutachten vom 13.10.1998 liegt vor" Und dabei hab ich Anfangs gedacht, dass ich etwas suchen muss, bis mir das einer Einträgt |
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