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Alt 22.11.2009, 15:44:46   #1
Steffen-Suzi
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Standard TÜV - drossel?

Ich habe folgendes Problem.
Ich werde am Motorrad ein paar umbauten machen und möchte die dann auch eintragen lassen. Die Maschine ist momentan offen, im Fahrzeugschein steht gedrosselt, im Fahrzeugbrief steht offen.
Wenn ich nun möchte, dass im Fahrzeugschein weiterhin gedrosselt steht, muss ich für den TÜV dann eine Drossel eintragen, oder geht das auch so?
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Alt 22.11.2009, 15:47:09   #2
verbali
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Wieso stehen denn in Schein und Brief unterschiedliche Sachen?
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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Alt 22.11.2009, 15:52:54   #3
Steffen-Suzi
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öhm... soweit ich weiß, wurde das irgendwie im Fahrzeugschein nicht geändert, dass sie offen ist oder so, kp, wie das genau ist. Läuft alles noch auf den Namen von meinem Vater.
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Alt 22.11.2009, 17:52:45   #4
cha0s
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glaub ich nicht. schreib mal, welche leistung im schein und im brief steht.
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Alt 22.11.2009, 20:26:53   #5
Steffen-Suzi
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Schein 25 KW, brief 34KW
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Alt 22.11.2009, 20:28:32   #6
verbali
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Darf so nicht sein, ihr müsst euch bei der Zulassungsstelle einen neuen Schein ausstellen lassen in dem das gleiche steht wie im Brief!!!

Der Schein ist ungültig.
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Alt 22.11.2009, 21:11:17   #7
Steffen-Suzi
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Also brauch ich eine Drossel, wenn ich meine ganzen Sachen eintragen lassen möchte, bzw. sonst steht da ungedrosselt im Schein und ich darf sie nicht mehr fahren, oder?
Ja, ich weiß, dass ich sie so eigentlich auch nicht fahren darf
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Alt 22.11.2009, 21:16:22   #8
mercilessreaper
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da du gedrosselt fahren MUSST, MUSST du auch eine Drossel einbauen
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Alt 23.11.2009, 12:49:57   #9
Carausius
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Ich würd bei der Zulassungstelle sagen, dass ihr das so gemeldet habt. Und es als Fehler deren zu belasten. Habt ja die bestätigung als Schein in der Hand. So müsst Ihr auch nichts bezahlen.
__________________


Wenn ich mit Fliegen jagen fertig bin, habe ich dann auch eine an der Klatsche ?
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Alt 23.11.2009, 12:53:44   #10
verbali
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Zulassungsstellen machen keine Fehler, und wenn doch dann sind sie nicht Schuld

(steht jedenfall so Sinngemäß in deren "AGB")

Wenn musst du das direkt nach Ausgabe der Papiere reklamieren, sonst musst du das Ändern nochmal bezahlen.
__________________
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Alt 23.11.2009, 13:38:49   #11
Steffen-Suzi
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Das an sich stört mich nicht
mich stört der Punkt, dass ich ja vermutlich einen neuen Fahrzeugschein bekomme, wenn ich die Sachen eintragen lasse. und da steht dann die 34 KW aus dem Brief drinne, oder?
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Alt 23.11.2009, 13:43:09   #12
mercilessreaper
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natürlich steht dann die Leistung aus dem Brief drin, denn dass ist doch auch der momentane Zustand. Wenn du denkst, dass du mit nem Übertragungsfehler, der dir angelastet wird, durchkommst und deswegen ohne Drossel fahren kannst, haste dich geschnitten. Auch so kannste theoretisch ohne Drossel fahren, auch wenn sie eingetragen ist aber wenn se dich erwischen und sei es erst im Schadensfall haste ordentliche kacke an der Backe
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Alt 23.11.2009, 13:52:10   #13
verbali
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Was ist denn da dran so schwer zu verstehen?

Im Schein und im Brief MUSS das gleiche stehen, und da MUSS das stehen was im/am Fahrzeug verbaut ist!

Ist doch ganz einfach, oder?
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Alt 23.11.2009, 18:37:01   #14
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Zitat:
Zitat von verbali Beitrag anzeigen
Im Schein und im Brief MUSS das gleiche stehen
wie willste das denn realisieren? die hälfte der leute kauft heute moppeds auf kredit dann hat die bank den brief ... und die rückt den mit sicherheit nichmal kurz raus um was eintragen zu lassen ...
__________________
When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story.
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Alt 23.11.2009, 18:41:55   #15
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Zitat:
Zitat von verdi Beitrag anzeigen
die hälfte der leute kauft heute moppeds auf kredit dann hat die bank den brief ... und die rückt den mit sicherheit nichmal kurz raus um was eintragen zu lassen ...
mit dem grund kannst du dich auf jeden fall überall rausreden......
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Alt 23.11.2009, 22:27:51   #16
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also wenn ich bisher was um/eintragen hab lassen, dann nur im Schein, mein Brief ist jungfräulich
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Alt 23.11.2009, 22:30:50   #17
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Die frage ist nun, wenn es nur im Schein eingetragen wird, muss ein Leistungstest gemacht werden? oder bleibt das mit der Leistungsreduzierung einfach drinne stehe? Bzw wird geschaut, ob sie wirklich noch gedrosselt ist? Ich selber war halt noch nie beim Tüv
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Alt 23.11.2009, 22:48:19   #18
Saugwurmmensch
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Das Fräulein im Amt trägt NUR das ein, was du auf den Prüfbescheinigungen (die du vom Graukittel bei der Abnahme bekommst) steht.
Das tippt sie mehr oder weniger geschickt ab.

Du brauchst also nur zum Amt gehen und zu zeigen, dass der Schein falsch ist (der Brief ist das bestimmende Papier...und da steht auch nicht jeder Kleinscheiß drin, sondern nur die "großen" Sachen. Also Leistung, Reifendimensionen und sowas, aber eben nicht Bremsleitung, Fußrasten, Auspuff oder sowas).
Wenn du die Abnahmebescheinigung der Drossel noch hast, kannst du das ganz einfach umtragen lassen.
Wenns im Brief richtig und im Schein falsch steht, sollte das auch kein Problem sein.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
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Alt 23.11.2009, 22:58:40   #19
acid
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Zitat:
Zitat von verbali Beitrag anzeigen
Zulassungsstellen machen keine Fehler, und wenn doch dann sind sie nicht Schuld

(steht jedenfall so Sinngemäß in deren "AGB")

Wenn musst du das direkt nach Ausgabe der Papiere reklamieren, sonst musst du das Ändern nochmal bezahlen.
Kommt nur drauf an, das richtig zu verpacken. Bei mir haben sie auch mal was vergessen und habe danach kostenlos einen neuen bekommen.

Ich versteh sowieso nicht, warum in letzter Zeit dauernd Themen zum Brief aufkommen. Meiner ist seit dem Kauf vom Mopped im Ordner und hat noch nie Tageslicht gesehen. Läuft alles über den Schein.

Geändert von acid (23.11.2009 um 23:00:53 Uhr)
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