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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2007
Ort: 243**
Alter: 46
Beiträge: 422
Baujahr: 1993
Kilometer: 110000
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Hallo,
nach dem Fahrradhelmurteil des OLG Schleswig nun ein Motorradfahrer-Urteil, das dem Moppedfahrter Mitschuld gibt, weil er zwar den vorgeschriebenen Helm, nicht aber geeignete Hosen und Stiefel getragen hat. http://www.kostenlose-urteile.de/LG-....news16773.htm
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GS500 - mehr Mopped braucht kein Mensch! Geändert von Dirk-Boerge (16.09.2013 um 08:13:09 Uhr) |
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#2 |
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Stammtisch Karlsruhe
Registriert seit: 03.04.2011
Ort: Flensburg
Alter: 47
Beiträge: 855
Baujahr: 95
Kilometer: 33.000
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Wenn Du DIESES Urteil meinst... Da steht doch unten drin, dass der Motorradfahrer eben keine Teilschuld bekam.
Aber ansonsten find ich das durchaus ok, wenn T-Shirt- & Kurze-Hosen-Fahrer bei vermeidbaren Verletzungen mit zur Kasse gebeten werden.
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. Wenn wir aussterben, trinken wir Scotch und fahren dabei Muscle Cars! Liste aller Challenges des Foto-Spiels |
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#3 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Solche Urteile darf man aber nicht verallgemeinern.
Das sind und bleiben Einzelfallentscheidungen, die genau diesen einen Fall beurteilen. Landgerichtsurteile sind zwar Teil der herrschenden Rechtsmeinung (die ebenso einem Wandel unterliegt wie alles andere auch) und werden zur Begründung der Urteile in ähnlichen Fällen herangezogen, trotzdem kann ein anderes Gericht in einem ähnlichen Fall, mit nur kleinen Abweichungen, zu einem anderen Ergebnis gelangen. Es gewinnt leider auch nicht immer der, der Recht hat, sondern der, der die besseren Argumente (Rechtsanwälte, Geld, Beharrlichkeit usw.) hat und damit den Richter von seiner Sache überzeugen kann oder einfach nur Zweifel an der Sache des anderen erregen kann. Das reicht schon. "Im Zweifel für den Angeklagten." Auf hoher See und vor Gericht liegt das Schicksal in Gottes Hand. Besser Schutzkleidung tragen, rät berndy, der bis letztes Jahr auch nur in Jeans gefahren ist. Aber was ist eine ausreichende Schutzkleidung. Da fängt die Unsicherheit schon wieder an. Muss es eine Lederkombi mit Titan-Protektoren sein oder reicht eine Textilhose und Jacke mit Plastikprotektoren oder eine Lederjeans. Was gilt als Motorradstiefel? Sind das Cross-Stiefel, Stiefel für Rundstreckenrennen, Stiefel, die von Motorradzubehörhändlern für Motorradfahrer verkauft werden oder reichen stabile Springerstiefel? Im Fall der Fälle wird man wieder die Gerichte bemühen müssen.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#4 |
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Stammtisch München
Registriert seit: 25.03.2013
Ort: Gräfelfing bei München
Beiträge: 1.557
Baujahr: 2010
Kilometer: 35000
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Ob Recht oder nicht, der Motorradfahrer darf nun seine Nachlässigkeit zu spüren bekommen (nach meiner Meinung ist sowas nicht mit Geld gutzumachen).
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"Ha ha!" - Admiral Nelson |
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