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Alt 04.09.2004, 17:14:09   #1
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Standard Unfall - was jetzt ?

Servus Leute,

hatte gerade 'n Dosenunfall. Wollte in meine Hofeinfahrt einbiegen
aber die Frau hinter mir hat meinen Blinker nicht gesehen.
Ja, ich habe definitiv weit genug vorher gebremst und nicht abrupt.
Sie dotzte mit ihrem VW-Bus (T3 oder so) gegen meinen Fiesta,
dadurch konnte ich die Hofeinfahrt nicht mehr erwischen und fuhr
gegen die Wand links neben der Hofeinfahrt.

Muss ich jetzt heute zum Arzt wegen Anspruch auf Schmerzensgeld
(Schleudertrauma und irgendwogegen bin ich mitm Knie gedotzt)
oder reicht das wenn ich am Montag zu meinem Hausarzt gehe ?

Wie sieht das mit einem Ersatz-PKW aus ?
Damit ich an die Arbeit fahren kann ?
Weil meiner ist totalschaden (zumindest wirtschaftlich).
Weil ich hab ja noch ein Motorrad - Notfalls melde ich es ab.
Was muss ich tun um einen PKW zu bekommen ?

Das mit dem Arzt ist am wichtigsten, falls ich da heute noch hin muss.

Danke schonmal
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Alt 04.09.2004, 17:20:26   #2
King Madness
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Was jetzt ?

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Ralf Georg
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Alt 04.09.2004, 17:33:27   #3
Arne
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hi,
kannst dir einen Mietwagen nehmen. Motorrad ist egal. Desto früher du zum Arzt gehst desto besser.

arne
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Alt 04.09.2004, 17:41:11   #4
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Google mal mit den Worten :

nach einen unfall arzt

viele Versicherungen (wie HUK24 usw) schreiben da :

Nach einem Unfall unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen / aufsuchen....
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Alt 04.09.2004, 17:44:21   #5
King Madness
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Zitat:
Zitat von Arne
hi,
kannst dir einen Mietwagen nehmen. Motorrad ist egal. Desto früher du zum Arzt gehst desto besser.

arne
Nur wenn nicht irgendwo eine Dose oder ein 2. Motorrad auf dich angemeldet ist
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Alt 04.09.2004, 18:29:12   #6
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Nee, hab nur eine Dose und ein Motorrad.
Werde morgen zum Arzt gehen.

Danke soweit
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Alt 04.09.2004, 22:10:54   #7
King Madness
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Zitat:
Zitat von flowjoe
Nee, hab nur eine Dose und ein Motorrad.
Werde morgen zum Arzt gehen.

Danke soweit
Genau dann ist nix mit Leihfahrzeug und Ausfallentschädigung !
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Alt 04.09.2004, 23:01:40   #8
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Jetzt hab ich doch nochmal 'ne Frage.
Was ist wenn mein Motorrad momentan nicht fahrbereit ist,
ich dies aber über das ganze Jahr angemeldet habe ?!?
Momentan ist z.B. kein Scheinwerfer dran, bald auch kein Auspuff,
Außerdem ist der halbe Lenker momentan demontiert.
Ich kann es somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Notfalls melde ich es ab.

Beim Arzt war ich vorhin noch, tat plötzlich so langsam im Hals weh.
Schleudertraume. Halswirbelsäule ist ganz gerade aufgerichtet.
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Alt 05.09.2004, 09:16:05   #9
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Zitat:
Zitat von King Madness
....Genau dann ist nix mit Leihfahrzeug und Ausfallentschädigung !
Soweit ich weiss zählt das Motorrad in so einem Fall nicht mit.

Nur wenn es andersrum läuft, d.H. Motorrad kaputt aber Auto noch da.
Bekommt er kein Leihmotorrad.
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Alt 05.09.2004, 09:59:49   #10
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In seinem gesundheitlich angeschlagenen Zustand kann niemand von Ihm verlangen Motorrad zu fahren. Da gabs schon Grundsatzurteile. Das Motorradfahren ist eben sehr körperbetont. Kann mich an ein Urteil erinnern wo jemand mit Schleudertrauma sich einen Leihwagen genommen hat und recht bekommen hat, trotz Motorrad in der Garage.

Der Arzt sollte aber erstmal das erste sein. Beim Leihwagen kannste nur was nehmen in der Klasse deines Fiestas. Würde ich aber mit einer 24 Stunden Nummer der gegnerischen Versicherung erstmal abklären.
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Alt 05.09.2004, 10:05:01   #11
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naja.. auf jeden fall gibt´s Schmerzensgeld. ich glaub so um die Zweitausend €´s.

Aber angaben ohne Gewähr!!
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Marylin Manson
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Alt 05.09.2004, 10:37:37   #12
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Schleudertrauma und 2.000,- € Schmerzensgeld ?
Träum weiter.

Ich hatte vor 4 Jahren ein HWS (Hals-Wirbel-Schleudertrauma) und habe für 8 Wochen Krause tragen und 5 Wochen Krankenschein gerade mal 1.500.- DM bekommen.

Bei meiner Frau war die Krause nach 4 Wochen wieder ab, die hat gerade mal 700,- bekommen.

Und noch mal zum Thema Leihfahrzeug :
Halskrause = Fahrverbot (Man kann seine Gliedmassen nicht ordnungsgemäß bewegen und nach hinten schauen. Die Polizei kassiert gerne ab.)

Motorrad kaputt und Auto in der Garage = kein Leihfahrzeug
Motorrad kauptt und kein Auto = Leihfahrzeug
Auto kauptt und Motorrad in der Garage = kein Leihfahrzeug
Auto kaputt und kein Ersazu = Leihfahrzeug.

Begründung der Versicherung :
Man ist Mobil und hat dann keinen Anspruch auf eine andere Mobilität.
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Alt 05.09.2004, 10:39:24   #13
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naja, ne bekannte hat das Geld mal bekommen, aber vielleicht hatte die ja noch andere Blessuren, ist ja wurst.
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Marylin Manson
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Alt 05.09.2004, 10:51:52   #14
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Ich kläre das mal mit der gegnerischen Versicherung wegen
Auto oder nicht Auto - Notfalls fahre ich mit einem Kollegen,
dann will ich halt Ausfallsentschädigung.
Montag melde ich die Karre erstmal ab, vielleicht direkt noch das Motorrad.

Halskrause hab ich keine bekommen, hab eben von meiner Mutter
gesagt bekommen, daß die das nicht mehr machen.
Grund : Vom Schleudertrauma hat man eine Muskelverspannung
(hat die Ärztin zu mir auch gesagt) die dadurch weggeht, das man
seinen Hals (vorsichtig) bewegt.
Ich rechne mit 100 - 200 Euro Schmerzensgeld, mehr nicht.
Und für meine Karre bekomme ich vielleicht noch 600 Euro.
Superklasse - bis nächstes Jahr zum TÜV hätte sie es eigentlich noch gemacht.

Naja
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Alt 05.09.2004, 11:44:42   #15
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Zitat:
Zitat von King Madness

Auto kauptt und Motorrad in der Garage = kein Leihfahrzeug

Begründung der Versicherung :
Man ist Mobil und hat dann keinen Anspruch auf eine andere Mobilität.
Das ist schlicht und ergreifend falsch - siehe mein Beitrag weiter oben.
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Alt 05.09.2004, 11:47:43   #16
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also ich hatte damals mein motorrad in benutzung, als mein auto nach einem unfall in der werkstatt war!
hatte daher auch kein ersatzfahrzeug gefordert und somit diese ausfallentschädingung bekommen!
interessierte keinen menschen!

wenn du die möglichkeit hast, ohne ersatzfahrzeug auszukommen, würde ich das an deiner stelle auch machen!
da kann ganz schön was an ausfallgeld zusammenkommen!

aber du hast doch sicher einen ansprechpartner DEINER versicherung!
der/die kann dir sicher tipps geben, wie du am besten der gegnerischen versicherung das geld abknöpfst
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Alt 05.09.2004, 11:52:46   #17
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soweit ich weis, bekommt man sogar trozt funktionierendes autos eine art tagegeld für sein kaputtes möp, abhängig vom hubraum, vorrausgesetzt, man ist nicht schuld.
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anschnallen, das rauchen einstellen, wir starten
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Alt 05.09.2004, 11:53:37   #18
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Bei normalen HWS Syndromen wird heut zu Tage keine Halskrause mehr gegeben (aus den Gründen die Flowjoe genannt hat)

Übliches Schmerzensgeld für ein HWS-Syndrom liegt zwischen 350-600 Euro.

Ich habe bei meinem zweiten Unfall 1998 mit der Sachbearbeiterin telefonisch 1500DM für das Schleudertrauma ausgehandelt. Allerdings nur weil ich 3 Jahre vorher einen schweren Unfall hatte, bei dem ich mir einen Halswirbel 3 fach gebrochen habe und eine Bandscheibe halb verloren habe. Da sind die Schmerzen bei einem weiteren Unfall eben schlimmer.
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