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Alt 06.08.2019, 01:26:17   #1
flyindav
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Standard A2

Servus... ich habe vor, demnächst meinen A2 Führerschein zu machen und würde sehr gerne eine gs500e fahren. Jedoch verwirren mich verschiedene Aussagen bzgl des Gewichtes, welches für die kw/kg relevant ist. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Gehe ich von einem Leergewicht 188kg aus? Steht dieses auch im brief/schein? Dann wäre ja egal ob 34 oder 35kw dann
Könnte ich eigtl alle gs500 fahren. Oder muss ich von einem gewicht 174kg ausgehen. Dann würde 35kw wegfallen.

Ich hoffe, dass es ok ist hier mal anzufragen, weiss echt nicht weiter.

Beste Grüsse
David
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Alt 06.08.2019, 07:49:44   #2
gsmattis
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Leergewicht sind 188Kg und stehen so im Schein, Mindestgewicht für A2 sind 175kG. Somit bist du mit der GS safe.
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Alt 07.08.2019, 08:56:57   #3
Saugwurmmensch
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Ist das mit maximal 48PS bei der GS nicht egal?
Dachte die Leistungsgewicht-Regelung gilt nur für Kisten, die auf 48 PS gedrosselt werden müssen...
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Alt 07.08.2019, 09:42:43   #4
Mumpfel
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Mit dem A2 darfst du Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, fahren.

Einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg.

Folgende Hinweise sind zu beachten:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

So geschrieben auf der TÜV Nord - Seite. Gemäß dem Motto: "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht."


Gruß Michael
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Geändert von Mumpfel (07.08.2019 um 09:44:00 Uhr) Grund: Grammatikfehler :-(
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Alt 07.08.2019, 13:39:29   #5
DonArcturus
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Zitat:
Zitat von Mumpfel Beitrag anzeigen
"Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht."
Auch wenn ich die Gebühren für die Fahrprüfung recht hoch finde: dass eine Prüfung für das offene Fahren verlangt wird, finde ich nicht verkehrt. Um ehrlich zu sein fände ich eine regelmäßige Fahrtüchtigkeitsprüfung generell (also auch bei Auto, LKW und sonstwas) nicht falsch. Wenn ich mir diese Unachtsamkeit beim Kreisverkehr bei mir ansehe, wird mir schlecht! Und das ist ein Schulweg!
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Alt 08.08.2019, 05:05:55   #6
Mumpfel
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Hallo Arcturus,

mit der Prüfung gebe ich dir recht. Ich finde es bloß unverständlich, das der Eine nicht ein Motorrad, welches 70 kw hatte, gedrosselt fahren darf und der andere A2ler, bloß weil er den Schein in einem bestimmten Zeitraum gemacht hat, dies darf. Aber wiederum nur im Inland, da es in den anderen Ländern nicht gilt.
Das Durcheinander geht ja schon bei Winterreifen los, da gelten ja bald in jedem europäischen Land andere Bestimmungen.

Gruß Michael
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Geändert von Mumpfel (08.08.2019 um 13:29:23 Uhr) Grund: Die leidige Grammatik
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Alt 08.08.2019, 08:27:36   #7
DonArcturus
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Beiträge: 1.557
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Kilometer: 35000
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Das hat aber dann nicht mit der Regelung an sich zu tun, sondern mit seiner chaotischen Umsetzung.
Da ist das Thema A2 aber nicht der einzige Kritikpunkt in diesem Land.
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Alt 09.08.2019, 14:49:46   #8
Saugwurmmensch
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Jetzt wird man schon nichtmehr mit 34PS geknechtet und die Leute sind immernoch unzufrieden... :P
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Alt 09.08.2019, 15:50:40   #9
snailie
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Zitat:
Zitat von Mumpfel Beitrag anzeigen
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
Ach guck, das wußte ich auch noch nicht... das würde mich ja dann betreffen, wenn ich denn unbedingt sowas fahren wollen täte...
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.::battered but proud::.
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snailie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2019, 18:40:51   #10
flyindav
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Registriert seit: 06.08.2019
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Vielen Dank für eure Antworten, ging mir hauptsächlich um das eingetragene Leergewicht.

Dann bin ich ja safe ...
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