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Alt 17.04.2025, 08:52:37   #1
berndy
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Standard ABE für Fahrzeugteil verloren, was nun?

Weil es ja hin und wieder vorkommt, dass jemand noch ein Zubehörteil mit einer ABE ( KBA-Nr.:, Mitführpflicht) hat oder kauft und den Schrieb der dabei ist, auf welchem ersichtlich ist, für welche Fahrzeuge das Teil zugelassen ist, verliert, habe ich mal beim KBA nachgefragt.

Die zuständige Dame beim KBA erscheint zumindest über E-Mail sehr nett.
Meine Anfrage hat sie so beantwortet:
Stand April 2025

Einen Auszug der von Ihnen beschriebenen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) kann ich Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen (Ihr Fahrzeug muss im Verwendungsbereich der ABE aufgeführt sein) per E-Mail (Kosten 17,90 €) oder per Post (Kosten 22,05 €) übermitteln.

Hierzu benötige ich von Ihnen noch einige Angaben zum Fahrzeug, den Hersteller, die Typbezeichnung, wie unter Punkt D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, das Baujahr, die Hersteller- und die Typschlüsselnummer sowie ABE-Nummer bzw. die EG-Typgenehmigungsnummer, befindet sich unter Punkt K in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Ansonsten ist es so, dass das Kraftfahrt-Bundesamt nur Genehmigungen herausgeben darf, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt und auch kein Bevollmächtigter vorhanden ist.


Daraus folgt, zuerst fragt man bei dem Hersteller (Vertriebsgesellschaft (1)) des Fahrzeugteils nach. Der sollte einen Ersatz ausstellen können. Erst wenn der nicht mehr existiert und auch niemand sonst diese ABE noch ausstellen kann, gibt das KBA die Genehmigung gegen Gebühr heraus.

Bei Fahrzeugteilen, die keinen besonderen Wert haben, dürfte sich das allerdings nicht rentieren. Bei seltenen und historisch wertvollen Fahrzeugteilen hilft das dann aber doch schon mal weiter.

1) Manche Firmen (Vertriebsgesellschaft) lassen Fahrzeugteile unter ihrem Firmennamen von Fremdfirmen produzieren und verkaufen diese dann. Die haben auch eine eigene KBA-Nr.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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