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Alt 29.03.2007, 14:38:08   #1
sprat
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Standard Reifenfreigaben

moin!

mein problem liegt darin, dass ich nach meinem umbau auf b6 schwinge n metzeler mez4 (160er) fahre und einfach keine reifenfreigabe dazu finde...

bei suzuki gibt es für die gsf 600/gn77b zwar metzeler freigaben, aber nur für mez 2 und 4.

und das hauptproblem is, dass auch nur 150er freigegeben sind und keine 160er...

also dürfte man quasi gar kein 160er fahren oder wie?

oder wo bekomme ich so ne bescheinigung her? im fz-schein wirds ja nich mehr eingetragen...

gruß
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Alt 29.03.2007, 20:57:19   #2
Eagle
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Zitat:
Zitat von Goose
fahr mal zum TÜV, frag den ob der so nett ist dir die Herstellerbindung auszutragen.
Hab bei meiner Serienbereifung drauf. In den alten Fahrzeugpapieren hatte ich keine Herstellerbindung drin. Hab allerdings zwischenzeitlich neue Papiere bekommen in denen jetzt 'ne Herstellerbindung drinsteht. Da es für die Originalbereifung von keinem Hersteller 'ne Freigaben gibt, da die ja auch eigentlich nicht benötigt wird, habe ich es bis jetzt nicht geschafft, die Suzi übern TÜV zu bringen. Und austragen will's der TÜV auch nicht.

Gruß Uwe
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Alt 29.03.2007, 21:02:49   #3
berndy
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Probier mal einen anderen TÜV.

Hab schon die Erfahrung gemacht, dass die sich in der einen Filiale dumm anstellen und in der anderen gibts keine Probleme.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 29.03.2007, 21:31:09   #4
Eagle
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Hatte bereits drei Anläufe und jedesmal auch den alten, entwerteten Brief dabei. Hab dreimal die gleiche Argumentation gehört:

"Wenn das Straßenverkehrsamt das geändert hat, dann haben die es ja nicht ohne Grund getan. Eine Austragung ist nur beim Straßenverkehrsamt möglich."

Beim Straßenverkahrsamt kann man's angeblich nicht austragen, weil die Software bei neuen Fahrzeugpapieren immer Herstellerbindungen mit ausdrucken würde.
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Alt 03.04.2007, 19:48:22   #5
sprat
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moin!

sry das i mich jetz erst wieder beteilige aber ging net eher....

also gibts nich wirklich ne lösung für das problem?

kann ja eigentlich nich sein das es vom wohlgesinntsein des tüvers abhängt ob man jetz 160er fahren darf oder net....

kann sowas denn im ernstfall zum erlöschen der betriebserlaubnis führen?
i mein mit "falschem" reifen?
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Alt 04.04.2007, 13:47:55   #6
Tobios
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Zitat:
Zitat von Verbali
Jau, hängt vom Prüfer ab.

Ja , Betriebserlaubnis erlischt mit nicht eingetragenem Reifen.
Mein Prüfer hat mir auch 160er hinten (mit Schwingenumbau) eingetragen, wobei der das in den Zusatz geschrieben hat "mit 160 möglich" und bei mir auch noch der 130er drinsteht.
Mal davon abgesehen das es mich ganz schön gewundert hat, das er mich nicht wieder nach Hause geschickt hat, denn Profil auf den Gummis sieht anders aus
Also: Es liegt wohl immer nur am Prüfer! Habt ihr denn keinen anderen TÜV in der Nähe? Vielleicht gibts da nen Prüfer, der morgens noch mit guter Laune aufsteht
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