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Alt 05.05.2003, 21:06:29   #1
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Standard TÜV-abhol-service und mehr

meine gs steht ungedrosselt und abgemeldet in der tiefgarage bei ner freundin.... und der tüv läuft nu ab...

also muss ich erstmal drosseln (is bj 95).... jeder händler erzählt mir das gleiche: "das geht nur bei ner fachwerkstatt, macht 250 euro"
das is ne menge kohle und ich denke, das ich das teil auch selber wechseln kann!

frage 1: WO bekomme ich den drosselsatz her! es gibt da zwar ne seite, die immer empfohlen wird, die hat ber nen sql-fehler, wenn ich das modell auswaehlen will!

gut, mal angenommen, ich bau den drosselsatz ein... dann muss der tüv den abnehmen, eintragen und gleich noch die HU machen. das dumme is, wie bekomme ich die kiste zum tüv? hab auf der tüv-seite gesehen, dass es einen service gibt, dass die das ding zur HU abholen und auch gleich anmelden...leider ohne preisangaben! auf eine anfrage per email is noch keine reaktion gekommen.

frage 2: nimmt der tüv die drossel ab, ohne sie gesehen zu haben UND macht gleichzeitig die HU?

frage 3: hat jemand erfahrung mit diesem abholservice oder weiss gar, was das kostet?

oh! und noch ne frage: wielange dauert das bis ich diese doppelkarte von der versicherung in den händen halte? (dachte da an HUK24)

mann, mann, mann.... hätte nicht gedacht, dass es so stressig is ein fahrzeug fahrbereit zu bekommen!

mikelima
 
Alt 05.05.2003, 21:39:49   #2
bunnu
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Hi Mikelima,

ich kann Dir nur bei ein paar Fragen weiterhelfen:

zu 1, Standardantwort auf diese Frage: benutze einfach die Suchfunktion des Boards . Wie deine GS gedrosselt wird kommt immer auf das Baujahr an. Nach Deiner Beschreibung bei "Wer ist Wer" hast Du eine GS mit BJ. 95. Diese wird in der Regel über kleinere Ansaugstutzen und andere Hauptdüsen gedrosselt.
zu 2, Du bekommst (meist erst auf Nachfrage) beim Händler ein Teilegutachten. Dort steht drin, welche Teile umgebaut werden müssen, um Dein Motorrad auf 34 PS zu drosseln. Außerdem stehen dort die Daten drin, die der Meister im TÜV in Deinem Brief eintragen soll. (Falls diese nicht bereits im Brief stehen). Ich hab hier gerade ein Teilegutachten für ne 95er GS liegen. Wenn Du willst, kann ich das mal einscannen und Dir zuschicken.

zur Frage mit der Doppelkarte: Diese sollte in der Regel innerhalb von 2 Werktagen bei Dir ankommen. (bei HUK24).



Bye,

Benjamin
 
Alt 05.05.2003, 22:01:17   #3
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Also du bekommst die Teile auf jeden Fall beim Suzi Händler und auch das passende Gutachten dazu. Mir hat er auch son scheiss erzählt, dass das sein müsse das die werkstatt das macht und er hat mir keinen stempel auf das gutachten gemacht....

auf jeden fall, hab ich das ding dann eingebaut, bin dann ohne gültiges kennzeichen zum tüv und zurück. der hats eingetragen, hab unterschreiben müssen, das ich das ding korrekt engebaut habe. war alledings bei nem anderen prüfdienst, aber das sollte egal sein.
danach bin ich mit den unterlagen , inkl den neuen wisch vom prüfer zur zulasungstelle und hab mein kennzeichen bekommen... das hab ich mitn auto geholt und daheim rangeschraubt. fertig.

so ein hol oder bring service is wirklich nicht nötig - wär ja auch schlimm. du fährst auch nicht ohne versicherung, da du ja die deckungskarte hast. damit isses auf jeden fall erlaubt die nötigen fahrten für die anmeldung zu machen, hoffe ich zumindest
 
Alt 05.05.2003, 22:40:06   #4
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Zitat:
Ich hab hier gerade ein Teilegutachten für ne 95er GS liegen. Wenn Du willst, kann ich das mal einscannen und Dir zuschicken.
oh! danke! gerne!

Zitat:
so ein hol oder bring service is wirklich nicht nötig - wär ja auch schlimm. du fährst auch nicht ohne versicherung, da du ja die deckungskarte hast. damit isses auf jeden fall erlaubt die nötigen fahrten für die anmeldung zu machen, hoffe ich zumindest
du bist ohne gueltiges schild gefahren??? das geht? weiss da jemand was genaueres?
 
Alt 06.05.2003, 05:33:52   #5
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Würde ich nicht machen!

Fahrten mit ungestempelten Nummernschildern sind im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt(§ 23 Abs. 4 StVZO). Sie müssen auf direktem Wege erfolgen und sind auf den Zulassungsbezirk des Kennzeichen beschränkt. Achtung: Fahrten zu anderen Zwecken sind nicht zulässig und nach §§ 1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes strafbar. Dazu zählen auch Fahrten zu Werkstätten, um beispielsweise die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herstellen zu lassen (Bei dir analog zur HU). Bei der Fahrt zur Zulassungsstelle muss die Versicherungsbestätigung mitgeführt werden und auf der Deckungskarte darf der Textzusatz "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" nicht gestrichen sein.

PS: Wenn deine Prüfstelle auf direktem Weg zur Zulassungsstelle liegt, dann...ja dann geht das schon...
 
Alt 06.05.2003, 17:32:26   #6
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Zitat:
Zitat von TheSnob
Würde ich nicht machen!

Fahrten mit ungestempelten Nummernschildern sind im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt(§ 23 Abs. 4 StVZO). Sie müssen auf direktem Wege erfolgen und sind auf den Zulassungsbezirk des Kennzeichen beschränkt. Achtung: Fahrten zu anderen Zwecken sind nicht zulässig und nach §§ 1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes strafbar. Dazu zählen auch Fahrten zu Werkstätten, um beispielsweise die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wieder herstellen zu lassen (Bei dir analog zur HU).
...
Bist du dir da sicher? Der Tüv ist keine Werkstatt und die Eintragung der Drosselung steht meiner Meinung nach schon "im Zusammenhang mit dem zulassungsverfahren".
Das du ne nciht zugelassene maschine nicht einfach zum Richten fahren (Also selber net aufn Hänger oder so) is ja klar...

Dachte sogar, das der von der Prüfstelle zu mir gesagt hat, das es kein Problem is , mit Deckungskarte, nachdem ich Bedenken zu meiner Fahrt geäußert hatte, aber da bin ICH mir echt nicht mehr sicher
 
Alt 06.05.2003, 18:32:56   #7
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Also mein Vater (Chef der Bußgeldstelle und lebendige StVO) hat bei der Zulassungsstelle nachgefragt
In nicht Beamtendeutsch bekam ich folgende Antwort:
Es ist erlaubt mit ungestempelten Nummernschild dh. maschine nicht zugelassen, Schild aber drauf zum TÜV und oder Zulassungsstelle fahren
dies muss allerdings auf direktem Weg geschehen. Wenn du nicht durch den TÜV kommst darfst du auch wieder nach Hause fahren
 
Alt 06.05.2003, 22:22:28   #8
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danke! ihr seid hier echtinformativ!

also heisst das nun ich bestell mir beim suzi-händler den drosselsatz, bastel den zu hause ein, hol mir bei der versicherung die doppelkarte, bekomme damit mein nummernschild, schraubs an meine gs und fahre dann damit zum tüv. die tragen mir die drossel ein, machen die HU und finden nix *aufholzklopf* und ich bekomme mein aufkleberchen....

... muss ich dann nochmal der versicherung bescheid geben, dass ich nu 34 ps hab oder kan ich gleich 34 angeben? is wahrscheinlich verschieden....
 
Alt 07.05.2003, 04:35:34   #9
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Zitat:
Zitat von mikelima
...hol mir bei der versicherung die doppelkarte, bekomme damit mein nummernschild, schraubs an meine gs und fahre dann damit zum tüv. die tragen mir die drossel ein, machen die HU und finden nix *aufholzklopf* und ich bekomme mein aufkleberchen....
Wiso musst du dein Nummernschild erst bekommen? Das hängt doch entwertet an deiner GS, oder?
Solltest du die GS allerdings erstmalig auf deinen Namen zulassen, kein Kennzeichen vorhanden sein oder möglicherweise das des Vorbesitzers, dann vergess die Aktion besser! Diese Fahrten mit den ungestempelten Kennzeichen sind meines Wissens nach nur erlaubt, wenn das KFZ vor Stilllegung bereits auf deinen Namen zugelassen war.
Für alles andere gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Und damit meine ich auch die Fahrt zum TÜV. Denn entgegen der hier geäußerten "Im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren" Meinung, daß das erlaubt wäre, ist nämlich nicht die GS das Problem der Zulassung, sondern der Halter, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt! Wobei dieser Umstand auch kein Zulassungshindernis ist. Meine Oma könnte für das Motorrad als Halter gegenüber der Zulassungsstelle auftreten. Das ist denen egal.
Musst dir jetzt halt ausrechnen, was unterm Strich günstiger für dich ist.

Kurzzeitkennzeichen, anmelden und Drosselung nachtragen lassen, oder ein Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz.
 
Alt 07.05.2003, 10:21:32   #10
Cherry
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Der Halter muß keinen für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein haben.
Und es müßte alles mit dem ungestempelten Kennzeichen möglich sein, auch wenn er es neu machen läßt. Sicherheit bringt ein Anruf bei der Zulassungsstelle.
Für die Fahrt zum TüV gibts auch keine Probleme, auch wenn die Drossel nicht eingetragen ist, solange die Drossel ordentlich eingebaut ist und der die Bescheinigung für die Eintragung der Drossel dabeihat (muß er ja eh *gg*)
Ansonsten ist natürlich das Kurzzeitkennzeichen insofern streßfreier, weil keienr meckern kann, wenn er auch mal nen kleinen Umweg fährt. Das ist zwar erstmal teuer in der Versicherung, aber die meisten Versicherungen verrechnen das hinterher wieder, wenn man dann bei denen nen Vertrag abschließt.

Cherry, der die Suzi1 damals mit dem Kennzeichen der Suzi2 zum TüV gefahren hat...
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
Cherry ist offline  
Alt 07.05.2003, 10:42:42   #11
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jetzt bin ich total verwirrt!

ich bin der halter des fahrzeuges, es ist mein erstes fahrzeug ueberhaupt, nummernschild hab ich nicht, hat der alte halter mitgenommen.

also muss ich: bei der versicherung die doppelkarte besorgen, mir ein nummernschild bei der zulassungsstelle machen lassen, drosselsatz bestellen, zu hause drosseln, mit dem ungestempelten schild zum tuev fahren, drossel eintragen lassen und hu machen, der versicherung bescheid sagen, dass nun gedrosselt ist und dann ein neues schild machen lassen?

scheiXXe is das kompliziert!
 
Alt 07.05.2003, 14:54:55   #12
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Das letzte neue Schild kannst du streichen. Sonst müsste das so stimmen.
Alternativ kannst du auch der Versicherung am Anfang sagen, dass du sie auf 34 PS drosselst - dann musst du das nachher bei der Versicherung nicht mehr umtragen lassen.
 
Alt 07.05.2003, 15:53:51   #13
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k... danke an alle! dann hab ich ja schonmal n plan!

aber ihr seid mich nicht los! das nächste problem wartet schon auf mich
 
Alt 08.05.2003, 15:14:02   #14
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hab bei http://www.alphatechnik.de nach m drosselsatz gefragt.... das ding kostet 99 (NEUNUNDNEUNZIG) euro! soweit ich weiss is das nur ne neue Ansaugblende! das is eine kleine scheibe mit nem loch oder?

gibts das irgendwo noch billiger oder is das n normaler preis?
 
Alt 08.05.2003, 17:36:12   #15
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Hallo erstmal...

Das ist leider normaler Preis, viel günstiger wirst du es nur gebraucht bekommen.

Michael
 
Alt 08.05.2003, 18:38:11   #16
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Moin!
Ich kann nur zur letzten Frage was Beitragen:
HUK24 ist nicht die Günstigste!
Ich bin bei der LVM und zahle rund 58€ incl.Schutzbrief für die Saison 4-10.(schutzbrief quasi gleich wie der große vom ADAC)
Im Öffentlichen Dienst wärst du dann bei 39€.
Hoffe konnte helfen!
 
Alt 08.05.2003, 18:58:20   #17
bunnu
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Hi Mikelima,

das Teilegutachten konnte ich bis jetzt nicht einscannen. Der Scanner iss putt...
Überprüf mal, ob das Gutachten zu Deinem Fahrzeug passt:
Fz.Ident.-Nr. ab GM51B-125125
Vergasertyp: BST33 (müsste bei Dir drin sein, wenn die Fz.Ident. Nr. Stimmt)
Modelljahr 1994-1995
Modelljahrschl. R / S

Wenn die Daten zutreffen benötigst Du:
2 Ansaugdüsen 34 mm (TeileNr. 13110-01D00)
1 Hauptdüse mit 125 mm (TeileNr. 0949125010
1 Hauptdüse 122,5 mm (TeileNr. 09491-24013)

Der Preis für die Ansaugstutzen dürfte so bei 25 Euro liegen (pro Stück!)
Die Düsen bei ca. 4 €.
==> Also grob gerundet : 60 €

Viele Grüße,

Benjamin
 
Alt 08.05.2003, 23:27:53   #18
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danke erstmal! ihr seid echt hilfreich!

mein fahrlehrer hat mir einen alten "schrauber" empfohlen, der mir guenstig die drossel einbauen und die HU machen soll..... den werd ich mir mal anschauen! denn eigentlich trau ich mir noch nicht wirklich zu die drossel selbst einzubauen! hab heute die "reperatranleitung" von amazon bekommen.. soweit ich sehen konnte steht da auch nix wegen drosseln drinne!
 
Alt 09.05.2003, 17:56:37   #19
bunnu
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Hi Mikelima,

in den meisten Reperaturanleitungen steht nichts vom drosseln drin.
Aber schlag einfach mal die Seite auf, auf der der Vergaser beschrieben ist.
Dort sollte zum einen Stehen, wie Du den Vergaser ausbauen kannst, und zum anderen, wo Du im Vergaser die Hauptdüsen findest.
Außerdem wirst Du dann dort auch sehen, was bzw. wo die Ansaugstutzen sind. Das sind die Teile zwischen Vergaser und dem Motorblock.

Viele Grüße,

Benjamin
 
 

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