gs-500.de  

Zurück   gs-500.de > Motorrad allgemein > Allgemeines

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 10.02.2010, 20:11:06   #1
peterider7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Ort: 59557 Lippstadt
Alter: 35
Beiträge: 21
Baujahr: 94
Kilometer: 14712
Beitrag Anmelden, Drosseln & TÜV

Hey

ich hatte vor morgen meine Maschine für ab März anzumelden und hab erstmal ein paar Fragen.

1.Welche Papiere brauche ich zum anmelden?
1.1Ich hab kein Tüv Nachweis oder so...es steht nur auf dem alten Fahrzeugschein, dass die nächste HU im März 2010 ist...reicht das?

2.Muss ich beim Anmelden nachweisen, dass die Maschine gedrosselt ist?
Oder wird das nur beim TÜV geprüft?

Ich hab die Suchfunktion benutzt aber nix gefunden...

MfG

prider7
peterider7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 20:50:13   #2
verbali
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von verbali
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
Standard

war sie denn zuletzt gedrosselt eingetragen?
__________________
Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
verbali ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 20:54:00   #3
peterider7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Ort: 59557 Lippstadt
Alter: 35
Beiträge: 21
Baujahr: 94
Kilometer: 14712
Standard

nein ist mit 34kW eingetragen


achja sie wurde letzten februar stillgelegt...falls das was ändert...
peterider7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 20:58:29   #4
verbali
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von verbali
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
Standard

dann musst du sie drosseln, dann zum TüV die Drossel eintragen lassen ( kannst ja dann auch gleich TÜV neu machen lassen) dann zur Zulassungsstelle sie zulassen und dir neue Fahrzeugpapiere ausstellen lassen.
hast du noch das alte Kennzeichen? ist das Fahrzeug im gleichen Landkreis geblieben?
__________________
Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
verbali ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 21:03:14   #5
peterider7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Ort: 59557 Lippstadt
Alter: 35
Beiträge: 21
Baujahr: 94
Kilometer: 14712
Standard

nöp...ohne kennzeichen bekommen und auch nicht im selben landkreis geblieben...

wie komme ich denn ohne kennzeichen zum tüv?
peterider7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 21:05:38   #6
daBomba
Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2010
Ort: Würzburg
Alter: 34
Beiträge: 40
Baujahr: 1995
Kilometer: 48000
Standard

Entweder du kennst wen mit einem roten Kennzeichen, oder du holst dir Ein Kurzzeitkennzeichen.
Wenn du einen Termin beim TÜV hast kannst du meines wissens anch auch ohne Kennzeichen hinfahren, erkudige dich aber bitte vorher nochmal.
daBomba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 21:42:38   #7
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard

Vergiss beim Weg zur Zulassungsstelle (zwecks Anmeldung) auch die Versicherung nicht.
Kein Versicherungsnachweis (seit neuestem nur noch eine lange Nummer, kein Zettel mehr) = keine Zulassung.
Kontodaten zwecks Einzugsermächtigung für die Steuern brauchst du und natürlich den letzten HU-Bericht.

Bei den meisten Versicherungen bekommst du die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen gutgeschrieben, wenn du die Kiste dann bei denen versicherst.
Alternativ kannst du dir auch einen Anhänger borgen (viele Werkstätten machen das für lau).
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 07:59:33   #8
cha0s
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von daBomba Beitrag anzeigen
Wenn du einen Termin beim TÜV hast kannst du meines wissens anch auch ohne Kennzeichen hinfahren, erkudige dich aber bitte vorher nochmal.
humbug.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 08:30:45   #9
daBomba
Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2010
Ort: Würzburg
Alter: 34
Beiträge: 40
Baujahr: 1995
Kilometer: 48000
Standard

Zitat:
Zitat von § 10 IV FZV:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.".
Hab mich wohl getäuscht, sry. Du dürftest lediglich mit einem Ungestempelten Schild fahren.
daBomba ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anmelden, drossel, tüv


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
anmelden cat Allgemeines 2 16.04.2007 17:09:56
GS anmelden Allgemeines 18 02.11.2006 20:44:06
Anmelden / Ummelden Allgemeines 11 30.10.2004 00:05:40
Jetzt noch anmelden? flo85 Allgemeines 15 15.10.2004 22:27:20
Anmelden vom Moped? Allgemeines 2 28.01.2004 21:10:36


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:23:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.