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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.03.2008
Alter: 37
Beiträge: 229
Baujahr: 1992
Kilometer: 36655
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hi, folgende frage: ich weiß, mischbereifung darf man nich fahren, allerdings, was is denn genau mischbereifung, wie wird sowas definiert?angenommen ich hab hinten nen battlax bt45 drauf und vorne nen michelin pipo, is das auch mischbereifung? mir is klar das es nich die selben hersteller sind etc. aber das muss ja nix heißen in der welt des genaudefinierten deutschlands..
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.06.2010
Ort: 83527 Haag
Alter: 35
Beiträge: 330
Baujahr: 1991
Kilometer: noch 0
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das wäre Mischbereifung, ist absolut sinnlos dein Beispiel, vorne hast du nen gut grippenden radialen Reifen drauf, hinten nen recht steifen Diagonalreifen,
Das wird sich echst scheiße fahren. Diagonal und Radial darf man auch nicht mischen. |
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#3 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
Alter: 38
Beiträge: 1.928
Baujahr: 1992
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solange in deinem Fahrzeugschein nicht steht "Reifen nur eines Herstellers"
darfste vorne und hinten aufziehen was du Lustig bist was Sinn macht ist ne andere Frage ich fahre momentan vorne nen Metzeler Lasertec und hinten nen Brigedstone BT45 gilt nur für die GS nicht für andere Motorradmodelle
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GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000 GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000 |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.03.2008
Alter: 37
Beiträge: 229
Baujahr: 1992
Kilometer: 36655
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wie gesagt, ich hab da nich so die ahnung von..aber das "R" auf dem Bridgestone Battlax BT45 R steht nich zufällig für "Radial"?
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.03.2008
Alter: 37
Beiträge: 229
Baujahr: 1992
Kilometer: 36655
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dann frage ich mich, was dasselbe "R" bei meinem ehemaligen vorderreifen zu suchen hat?
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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was war das denn für einer?
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.03.2008
Alter: 37
Beiträge: 229
Baujahr: 1992
Kilometer: 36655
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das passende gegenstück zu dem BT45 hinterreifen
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#9 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Extertal
Alter: 36
Beiträge: 8.808
Baujahr: 1999
Kilometer: 158000
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den pilot power gibts auch nicht in 130 sondern erst ab 150 und dann musst du mindestens ne b4 felge einbauen und eintragen lassen. beim bt45 ist vorne normalerweise ein f für front drauf
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Bandit 1200 TL1000S weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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für die gs brauchst keine freigaben für reifen, kannst dir alles drauf schnallen- sofern es auf die felge passt.
dann war es kein bt45, den gibts in den dimensionen als R nicht. |
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#11 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Klar braucht man ne Freigabe.
Wenn nicht von Suzuki, dann vom Reifenhersteller. Wie das aussieht, wenn man sich Reifentypen explizit eintragen lässt, weiß ich nicht. Wenn du dich aber wegen den Reifen hinmaulst (und das ist ja oft der Fall), weisen die Hersteller natürlich alle Schuld von sich. Versicherungstechnisch also nicht ganz unkritisch. (War neulich erst wieder ein Fazit zu dem Thema in der MO) Noch dazu macht es nicht so oft Sinn Reifen zu mischen. Die werden schließlich zusammen entwickelt und harmonieren entsprechend. Es gibt Kombinationen, die funktionieren ganz gut, aber Lasertec ist zB in keiner Kombination ein guter Reifen Umso weniger Ahnung man hat, umso geringer ist auch die Chance auf eine gute Paarung bei den Reifen
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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dann formulier ich es anders: da es eine freigabe von suzuki gibt, in der keine reifenbindung auftaucht, kann man alles fahren was auf die felge passt. zum thema mischen wurde ja schon viel gechrieben.
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#13 | |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Zitat:
Das glaube ich nicht. Der Hersteller kann, darf und wird nur die Reifen freigeben, die er selbst auf der Maschine getestet hat. Nicht freigegeben (bzw. "gemäß Betriebserlaubnis ...") kann Probleme geben. Für neuere Reifen muss dann der Reifenhersteller die Freigabe herausgeben. In beiden Fällen tauchen bei der GS PiPo und Co natürlich nicht auf. Ergo gibt es da eine versicherungstechnische Lücke.
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
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zur Definition der Mischbereifung hat Berndy sich glaube ich schonmal sehr ausführlich geäußert
aber für alle die zu faul sind die Suche zu benutzen die StVO versteht folgendes unter "Mischbereifung" Zitat:
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#15 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
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OK, gut, dass du das gebracht hast.
DAS ist also Mischbereifung per Definition. Jetzt fehlt nur noch ein Regelungszitat für Reifen ohne Freigabe für das Fahrzeug.
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
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in den neuen "Scheinen" steht grundsätzlich
" Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten " beim TüV kannst du erfahren ob die Betriebserlaubnis deiner Maschine eine derartige Einschränkung enthält - meine Gs hat definitiv keine ob ab einem bestimmten Baujahr eine andersartige Betriebserlaubnis vorliegt , weiß ich nicht |
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.06.2010
Ort: 83527 Haag
Alter: 35
Beiträge: 330
Baujahr: 1991
Kilometer: noch 0
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Suzuki soll im Jahre 2000 die Markenbindung für die GS aufgehoben haben.
Info kommt von unserem TÜV Menschen. Also in Seriengröße darf man jeden Hersteller fahren. Bei umbauten bindet er uns an einen Hersteller. |
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#18 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Bonn
Alter: 38
Beiträge: 180
Baujahr: 1996
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Also ihr habt ja deutlich mehr Ahnung davon, als ich. Hab mich aber grad mal, weil mein Interesse geweckt war, durch die Wikipediaartikel dazu geklickt.
Dabei stieß ich auch folgendes: Zitat:
Zitat:
Klärt mich auf, wenn ich da falsch liege. Dazu hätt ich dann aber auch noch folgende Frage: Angenommen R steht tatsächlich für radial und - dann entsprechend für diagonal: In meinem Fahrzeugschein steht 110/70-17 54H und 130/70-17 62H. Das klänge für mich dann nach Diagonalreifen. Heißt dass, da Diagonalreifen im Fahrzeugschein eingetragen sind, dass ich nur die fahren darf? Wie gesagt, hab keinen Plan, das waren nur meine Schlüsse die ich gezogen hab. Klärt mich auf Gruß, Markus
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Bj. 96, 14000 km, entdrosselt |
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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Du liegst da nicht so falsch. Alles was du schreibst ist richtig.
ABER: Das "R" was er meint steht an einer anderen Stelle. Das ist nicht inmitten der Reifendimensionen, sondern direkt hinter dem BT45. Und damit gehört es nicht zu den Reifendimensionen /Eigenschaften, sondern zu dem Produktnamen von Bridgestone.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Bonn
Alter: 38
Beiträge: 180
Baujahr: 1996
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Ah vielen Dank für die Aufklärung!
Und die Sache mit dem Fahrzeugschein? Sind da auch Radial zugelassen oder heißt das, dass nur Diagonal zugelassen sind?
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Bj. 96, 14000 km, entdrosselt |
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