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Alt 19.11.2012, 22:43:48   #1
lassma.JB
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Hallo.

Ich war vor einem Monat beim TÜV und der hat mir gesagt das meine Blinkerabstände nicht stimmen würden.
Er hat sich dann am Computer noch mal alle Infos rausgesucht und mir etwas ausgedruckt.
Hab jetzt nach Blinkern mit der Bezeichnung 11b bzw. 11c gesucht, jedoch nichts gefunden. Auch der per google nicht...

Kann mir da jemand von euch weiter helfen?

Grüße,
lassma.JB

https://lh6.googleusercontent.com/-d...U/s512/IMG.jpg
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Alt 19.11.2012, 23:13:18   #2
Willow
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Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

So schreibt es der TÜV.

Wie sind denn aktuell die abstände von Blinker zu Blinker und Blinker zu außenkante des Scheinwerfer?
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Alt 19.11.2012, 23:20:01   #3
lassma.JB
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Außenkante bis Blinkeranfang sind nur 2cm.
Der TÜVer hatte mir eben deswegen dieses Blatt ausgedruckt und gesagt wenn ich ein Blinker hab mit der Bezeichnung 11b oder noch besser 11c würde er das so abnehmen.
Nur leider finde ich nirgends diese Bezeichnungen...

11 = >75mm
11a = >40mm...<75mm
11b = >20mm...<40mm
11c = <20mm
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Alt 19.11.2012, 23:46:30   #4
Willow
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Hey

hab gerad mal bei 4 verschidenen Blinkern geguckt, die sind alle mit 11 gekennzeichnet, ohne Zusatz. Demnach wirst du wohl die Abstände zum Scheinwerfer erhöhen müssen auf min 75 mm. Ist ja auch zu deiner eigenen Sicherheit!

Vllt weiß hier ja jmd anderes noch genaueres......
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Alt 20.11.2012, 07:43:39   #5
Goose
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Ich habe bis jetzt nur Blinker mit der Kennzeichnung 11 oder 12 gesehen.

Die Abstände sind ja auch unabhängig vom Blinkerglas, die sind Konstruktionsbedingt über den Arm am Blinker definiert. Und zusätzlich über den Montageort.

Ich kenne auch keine Vorschrift die besagt das die Länge des ganzen Blinkers auf dem Glas aufgedruckt sein muss.

Sollte dies eine ganz neue Kiste sein, dann haste wahrscheinlich einen ganz jungen TÜV Prüfer erwischt, oder einen Scharmhaarspalter....

Wenn sich jemand die Mühe macht die Abstände der Blinker zu prüfen, dann muss er ja zumindest erst einmal feststellen ob bei dem Bike die EG oder die STVZO als Grundlage herangezogen werden muss.

Ich gehe mal davon aus, das deine Blinker an ganz normalen Punkten angebracht sind.

Edit: kannst du das Bild mal in groß scannen, ich kann die Ränder nicht lesen.
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Alt 20.11.2012, 17:48:18   #6
lassma.JB
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Hi.
Auf dem Bild ist alles drauf. Wundert mich auch das da nur das Paragraphenzeichen ist ohne eine Nummer oder so.

Mein Motorrad ist von '95.
Müsste also laut StVZO geprüft werden.
vorn 340mm u. 100mm zwischen Scheinwerfer und Blinker
hinten 240mm

Was man ja öfter ließt sind die Bezeichnung 1, 1a und 1b. Aber auch diese Bezeichnung findet man auf keinem Blinker...

1 = >40mm
1a = >20mm...<40mm
1b = <20mm
(Diese Maßen beschreiben den Abstand zwischen SW und Blinker)

Zum Prüfer: der hatte einen neuen dabei und hat wahrscheinlich deswegen so genau geguckt.

Ich blick aber so langsam gar nicht mehr durch...
Ich werd glaub ich morgen etwas früher Feierabend machen und auf dem Weg zur Schule mal beim TÜV vorbei fahren (andere Prüfstelle). Mal sehen was die sagen...
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Alt 21.11.2012, 21:09:56   #7
lassma.JB
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Hier noch mal ein Blatt vom TÜVer heute von einer anderen Prüfstelle.
Ich denke wenn man sich die beiden Bilder anguckt, ist das alles selbsterklärend

https://lh5.googleusercontent.com/-5...0/IMG_0002.jpg https://lh6.googleusercontent.com/-d...0/IMG_0001.jpg
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Alt 21.11.2012, 21:16:17   #8
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Hier noch mal ein Blatt vom TÜVer heute von einer anderen Prüfstelle.
Ich denke wenn man sich die beiden Bilder anguckt, ist das alles selbsterklärend

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Alt 21.11.2012, 22:22:33   #9
lassma.JB
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Es ist doch zum kotzen...
Ich weiß nun ganz genau was ich suche und finde einfach keine Informationen.
Überall steht nur E-geprüft und für hinten zugelassen nur absolut null Daten...

Die Bezeichnungen 11, 11a-c gibt es definitiv.
11 = 90cd min., 75mm Abstand oder mehr
11a = 175cd min., 40mm Abstand oder mehr
11b = 250cd min., 20mm Abstand oder mehr
11c = 400cd min., Abstand darf unter 20mm sein

cd (Candela) = Lichtstärke
Alles unter Einhaltung der 240mm Blinkerabstand laut EG bzw. ECE Norm, unabhängig vom Baujahr.
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Alt 22.11.2012, 07:40:59   #10
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Sorry, aber ich würde mir die Zeit sparen nach den Blinkern zu suchen, sondern schauen das du nen gescheiten Prüfer findest.
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Alt 23.11.2012, 17:35:13   #11
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Hab noch mal bisschen geguckt.

Bei Kellermann bin ich dann fündig geworden.
http://kellermann-online.com/uploads...Extreme160.pdf
Unter Punkt 9 findet man die Bezeichnung 1a.
Hat die gleiche Bedeutung wie 11b.

Leider findet man kaum Prüfungsgutachten der angebotenen Blinker.

Die von Kellermann sind mir a) zu teuer und b) suche ich Halogen, da ich ein Mischmasch vermeiden will aus optischen Gründen.
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