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Alt 12.08.2016, 14:50:32   #1
DerGsler
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Reden Kennzeichen knicken und Reflektor

Guten Tag,

ist es erlaubt das Kennzeichen in einem bestimmten Winkel zu knicken? Und ich bräuchte noch den Heckreflektor. Da gibt es viele zum kleben mit 3M Kleber, was ja gut halten sollte. Darf man einen solchen auf den unteren Bereich des Kennzeichens kleben? Oder muss ich mir einen unters Kennzeichen bauen?

Gruß und Danke

Matthias
DerGsler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2016, 14:57:09   #2
fw2842
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Lass den Quatsch beides mal nein. Das Kennzeichen darf normalerweise noch nicht mal als Schmutzfänger dienen (schutzblech wenn du die orginale kenzeichenhalterungs abmachst und es nur oben befestigst) mittlereile stört das aber keinen mehr.
fw2842 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2016, 15:36:31   #3
Saugwurmmensch
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Der Reflektor passt auf den senkrechten bereich unterhalb der Rückleuchte (der muss sowieso senkrecht zur Fahrbahn positioniert sein, da fällt ein schräges Kennzeichen flach. Und da darf eh nur der Graukittel und das Straßenverkehrsamt drauf rumkleben. Sei froh, dass du Löcher reinbohren darfst...)

Das Klebezeug hält vielleicht nicht lang...würde sowas schrauben (ohne Reflektor bekommst du keine Plakette, ist also nicht nur ein Schönheitsfehler sondern ein grober Mangel).
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

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Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2016, 16:33:43   #4
GS500E16303
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Ort: Schwedt
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Beiträge: 32
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Kilometer: 30000
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Also meine GS hat 3 mal in Folge eine Plakette bekommen und das obwohl der Reflektor gefehlt hatte .
GS500E16303 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2016, 17:13:32   #5
caddy
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Ort: Berlin
Alter: 61
Beiträge: 376
Baujahr: 2002
Standard

Der Reflektor hinten ist vorgeschrieben. Wenn du ohne das Teil trotzdem Hu bekommst, dann freue dich. Falls bei einer Verkehrskontrolle das auffällt dann hast du ein Problem. Der Prüfer kann immer noch behaupten das bei der Prüfung ein Reflektor vorhanden war.

GSler mach dir den Reflektor unters Kennzeichen, so groß sind die Teile auch nicht.
Aber senkrecht zur Fahrbahn. Und über den zulässigen Winkel des Kennzeichen gibt es bestimmt Gesetzvorgaben oder du fragst Berndy.
__________________
Ist mir Scheißegal wer dein Vater ist, solange ich Angel geht mir hier keiner übers Wasser!

Geändert von caddy (13.08.2016 um 17:28:20 Uhr)
caddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2016, 17:16:23   #6
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Erlaubt ist es nicht. Kennzeichen darf man nicht knicken und nicht bekleben, außer die Zulassungsstelle und die HU-Prüfstellen mit den Plaketten.
Kennzeichen dürfen auch nicht abgedeckt werden, auch nicht mit Glas, Plaxiglas oder durchsichtiger Folie...
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2016, 01:32:38   #7
Ne0n
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Ne0n
 
Registriert seit: 17.11.2015
Ort: Dortmund
Alter: 30
Beiträge: 511
Baujahr: 1993
Kilometer: ~53000
Standard

Ansonsten, falls du vorhast nen anderen Kennzeichenhalter zu verbauen:
Der darf höchstens in einem Winkel von 30° abstehen.
__________________
Hauptsache fährt.
スズキ X 暴走族
Rechtschreibfehler locken Gesindel an.
Ne0n ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
kennzeichen, reflektor


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