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Alt 12.04.2020, 13:27:42   #1
Jrider
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Standard Fahrzeug-ABE/EG-Nummer nicht vorhanden

Hallo zusammen,

auf der Suche nach einem geeigneten Rahmen für die nächste GS stoße ich immer wieder auf Rahmen, denen im Fahrzeugschein/-Brief die ABE-Nummer fehlt. Ich selber fahre eine GS500 von '92, und dort steht ordnungsgemäß die "F114" drin.
In ca. 50% der Rahmen, die man so auf Ebay findet, fehlt diese ABE-Nummer, obwohl das EZ-Datum nur z.T. nur wenige Wochen von dem meiner GS abweicht.
Hat Suzuki im Jahre 1992 aufgehört, Motorräder mit Zulassung zu produzieren, oder stehe ich da irgendwie auf dem Schlauch? Kann ja nicht sein, dass die halbe Welt ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend zuckelt.

Das Datum zur Erteilung der Erlaubnis ist der 15.12.88, also müssten ja automatisch alle danach gebauten Maschinen dieser ABE entsprechen.

Lieben Gruß
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Alt 12.04.2020, 19:38:22   #2
Kay73
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Erstmal ist das keine ABE.

Weiterhin wurden GS500E mit EG-Betriebserlaubnis zugelassen, andere wiederum nicht.
Aber auch ohne EG-BETRIEBSERLAUBNIS, nur nach STVZO zugelassen, ist dennoch zugelassen.
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Alt 12.04.2020, 19:51:12   #3
Jrider
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Danke für deine Antwort.
Wenn es keine ABE ist, was ist es denn? Im Fahrzeugschein läuft es doch unter "EG-Typenbezeichnung oder ABE".
Wenn ich jetzt (beispielsweise) neue Bremsscheiben kaufen will, dann finde ich keine Eintragung ohne "F114" in der Spalte. Soweit ich das verstanden habe, hat jedes Fahrzeug eine ABE, die durch die Teile-ABE erweitert werden kann, dafür muss aber die Fahrzeug ABE (oder Typenbezeichnung) gleich sein. Wenn einfach keine im Fahrzeugschein steht, wäre das strenggenommen nicht erlaubt.
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Alt 12.04.2020, 20:45:16   #4
Kay73
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ABE ist KEINE EG-BE.
Und somit keine EG-Typbezeichnung.

Und nein, FAHRZEUGE haben keine ABE, wurden aber entweder nach EG-BE oder nach nationalem Recht, in der der BRD also die StVZO, zugelassen.
Lange vor Deiner Zeit. Heute werden sie in der EU fast ausnahmslos nur noch nach EU-Recht, also mit einer EG-BE, zugelassen.
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Alt 12.04.2020, 20:56:58   #5
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Okay, also wenn da einfach garnix steht, kann es mir komplett egal sein und ich gehe bei Anbauteilen einfach nach Baujahr und Modellnummer?
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Alt 12.04.2020, 21:08:05   #6
Kay73
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Es kann egal sein, aber abhängig vom Wege der Zulassung (EU oder BRD) gibt es eben verschiedene Bestimmungen zu beispielsweise Beleuchtung und Spiegelgrößen.
Und dann ist es nicht mehr egal.

StVZO reicht z.B eine Spiegelfläche von 60cm², laut EU müssen es paar mehr sein. Laut EU dürfen am Moepp 2 Abblendlichter sein, laut StVZO durfte es nur einer sein.
Dann gibt es unterschiedliche Mindestabstände Blinker/Scheinwerfer oder Blinker/Rücklicht. usw......
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2020, 21:10:58   #7
Jrider
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Gut, was die Belampung angeht, war nichts Außergewöhnliches geplant, aber da mach ich mich nochmal schlau.
Wichtig war mir, dass man die Bremsschläuche und -Scheiben anbauen kann, sofern man Baujahr und Modellnummer (und eben nicht die ABE) im dem Bauteil beiliegenden Heft wiederfindet.
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Alt 12.04.2020, 21:12:48   #8
snailie
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Ich glaube, ihm geht es hauptsächlich im Anbau/-Ersatzteile wie zB Stahlflex-Bremsleitungen, Bremsscheibe und Co., die eine ABE haben. In diesen ABEs taucht für die GS von 89-00 immer diese "F114" auf.
Wenn die F114 dann aber nicht mehr in den Papieren der Maschine steht, würde das ja bedeuten, daß man zB die Stahlflexe trotz der ABE eintragen lassen muß?

Oder verstehe ich das System falsch?
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Alt 12.04.2020, 21:27:12   #9
Jrider
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Zitat:
Zitat von takoda Beitrag anzeigen
Wenn die F114 dann aber nicht mehr in den Papieren der Maschine steht, würde das ja bedeuten, daß man zB die Stahlflexe trotz der ABE eintragen lassen muß?
Mhmjoa, obwohl ich den Fall garnicht sehe. Wenn die ABE nicht für das Modell ist, wird der Tüv das niemals eintragen, soweit war ich mit dem TÜV ja schon mal. Gerade was Bremsen angeht waren die da sehr pingelig. Könnte mir eher vorstellen, dass man die Typgenehmigung für das Fahrzeug neu anfordert und dann beim TÜV mit eintragen lässt.
edit: du hast natürlich Rest, man könnte dem Tüv das einfach braun unter die Flossen halten. Aber legaler wirds dadurch nicht unbedingt.
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Alt 14.04.2020, 22:44:22   #10
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Soo, der Vollständigkeit halber hier die Antwort von Suzuki Deutschland:

"(...) warum in Ihren Fahrzeugpapieren die ABE nicht eingetragen ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Eventuell wurde dies bei einer Umtragung der Papiere nicht mit übernommen.

Es handelt sich bei Ihrem Motorrad um eine GS500EN. Das N steht für Modelljahr 1992. Die dafür geltende nationale ABE ist die F114.

Damit dürfte das Fahrzeug für entsprechende Umbauteile einwandfrei identifizierbar sein. In der Regel beziehen sich Gutachten auf das Modelljahr."
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