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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.08.2004
Beiträge: 148
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hey
wollte mal fragen ob man einfach so ohne probleme von nem 94 rahmen die ganzen teille in nen 98 rahmen packn kann? oder brauch ich dazu n paragraph 21? oder ka? greetz, marcel |
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#2 |
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Friedenstaube
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Düsseldorf & Aachen
Beiträge: 1.006
Baujahr: 99
Kilometer: 36tsd.
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ich bin mal so naiv und sag ja;
nen Ersatzmotor musste ja auch nicht eintragen lassen, oder ?
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ? Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen! Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Sollte eigentlich ohne Probs gehen, stehen ja keine Nummern auf den restlichen Teilen!
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist dass die Abgaswerte/Geräuschverhalten nicht schlechter sein dürfen.
Und soweit ich weiss, müsste die 98er ja schon den Gangsensor haben und geringere Geräuschwerte eingetragen haben. Die Abgasklasse dürfte gleich sein, die Werte werden sich aber wahrscheinlich unterscheiden, der 94er Motor und der ganze Krempel also wohl etwas "schlechtere" Werte haben, bzw. lauter sein, als das womit die 98er zugelassen wurde (und mit dem 98er Rahmen müsste die dann thoretisch auch die 98er Werte einhalten, falls die sich in der Zeit geändert haben). Und soweit ich weiss, dürfen sich diese Werte nicht verschlechtern. Vielleicht ist das egal, solange es die gleiche Schadstoffklasse ist, vielleicht aber auch nicht. Würd mal nen TÜV anrufen, der sollte das eigentlich sagen können. Normal dürfte das niemandem auffallen, aber wenn nächstes Jahr die AU kommt, schon.
__________________
Ich darf das! |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Richtlinien für Fahrgeräuschsgrenzwerte
EZ bis13.09.53 90 Phon bis 20.05.56 87 Phon bis 31.12.56 84 Phon bis 12.09.66 82 Phon bis 30.09.83 84 dB(A)N bis 30.09.90 82 dB(A)N bis 30.09.95 82 dB(A)N ab 01.10.95 80 dB(A)N soviel dazu... (Quelle: schraeg-lage.de/tipps/stvo_was_ist_erlaubt.htm) |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: Trier
Alter: 41
Beiträge: 970
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Meines Wissens nach ist das aber ein Fahrzeugwechsel=> Neuanmeldung eies Fahrzeugs mit entsprechenden Tüvprüfungen, je nachden wann der abgelaufen ist. Du wechselst also nicht den Rahmen auf das 98 Modell um, sondern du tauschst den Motor aus dem 94 in das 98. Also musst du den 98er Rahmen angemeldetb haben. Hoffe mich halbwegs veständlich ausgedrückt zu haben. hab wegen dem Rahmentausch auf ein 89er Modell mal meinen Tüv hier gefragt, der gab mir diese Antwort.
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben! MFG The_Master |
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