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Alt 15.03.2003, 10:39:26   #1
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Standard Darf nach 2 Jahren A1 ohne Antrag unbeschränkt gefahren wrdn

Hallo!

Ich hab da mal ne Frage:

Ich hab meinen 34 PS Bike Führerschein mit 18 gemacht und bin im vergangenen November 20 geworden.

Jetzt sagen manche, den Schein muss man auf "A-unbeschränkt" umschreiben lassen.

Andere sagen wiederum, den muss man nicht umschreiben lassen, nur wenn man damit ins Ausland fahren will.

Wieder andere sagen, das geht automatisch, nach 2 Jahre ist er ohne mein Zutun ein vollwertiger "A-unbeschränkt-Schein"

Was stimmt jetzt, kann ich jetzt einfach auf ein 60 PS Bike oder höher aufsteigen, ohne irgendwas gemacht zu haben, mit meinem alten Schein, wo A1 draufsteht?

Gibts irgendwo ne rechtlich gültige Quelle? (Nicht dass mich die grünen auf ner R6 stoppen und mich auf meinen A1-Führerschein verweisen )

Ich danke euch! Kommt heil und gut durch die Saison!
 
Alt 15.03.2003, 10:46:51   #2
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Hallo,

du brauchst nichts umschreiben lassen! hinten auf deinem führerschein müßte bei A bei dem kleinen mopped das datum stehen an dem du deinen führerschein gemacht hast und bei dem großen mopped das selbe datum nur zwei jahre später, bei mir sind das z.b. 12.10.00 und 13.10.02. ich durfte also ab dem 13.10.02 alle moppeds fahren!
 
Alt 15.03.2003, 11:13:15   #3
Cherry
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Standard

Umschreiben mußt du nur, wenn du (warum auch immer) noch ne Rosa Pappe hast. Bei den neuen ist das nicht mehr notwendig. Allerdings wird es manchmal empfohlen, daß doch zu tun, damit die Polizei bei ner Kontrolle im Ausland nicht übermäßig verwirrt wird und auch deutsche Polizisten scheinen manchmal mit dieser Regelung überfordert. Aber keine Angst, wenn deine 2 Jahre rum sind, darfst du völlig legal offen fahren, egal, was dir wer erzählen will.

<zitat von http://www.polizei.nrw.de/neuss/eu-fs/eu-fs.htm>
Stufenführerschein für Krafträder
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.
</zitat>

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 15.03.2003, 13:22:15   #4
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Also, ein Datum direkt steht bei mir nicht dahinter...

Ich hab hinter den kleinen Moped einen Stern, hinter dem großen steht nix.

Allerdings ist links auf einer Art "Aufkleber" mit der nummer 14 das Ausstellungsdatum des Führerscheins draufgeschrieben (mit Kugelschreiber).

Aber dürfte ja egal sein, oder? Schliesslich kann man ja anhand des kleinen Mopeds und des Ausstellungsdatums leicht feststellen, dass ich seit zwei Jahren die A1 Beschränkt hatte.

Ansonsten tut mir bitte einen Gefallen: Passt auf euch auf und kommt immer gut an euer Ziel und wieder zurück!!!!
 
Alt 15.03.2003, 13:30:01   #5
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Ups! Sorry, hat sich ein Fehler eingeschlichen...

Natürlich nicht A1-Beschränkt, sondern A-Beschränkt.


Um hier nicht unnötig für Verwirrung zu sorgen...
 
Alt 15.03.2003, 19:52:57   #6
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Standard führerscheingekrittel

hi!

also auf meinem scheckkartenschein steht neben dem dicken mopped auch nix. neben dem dünnen der stern und das gekritzel daneben. ob das nun wirklich heisst: nach 2 jahren darfste alles fahren? würde mich wundern, wenn man da nicht versuchen würde, etwas zu verdienen...und man sich einen neuen ausstellen lassen muss. ich werde mal beim ordnungsamt anrufen, wenns soweit ist.
noch kurz zu meinem speziellen fall: hab jetzt mit 24 den beschränkten A gemacht. darf ich dann mit vollendung des 25ten lebensjahres gleich offen fahren? oder muss ich auch 2 jahre gedrosselt tuckern?
himmel! dann bin ich 26! plausibel wäre es ja nicht! den immerhin hätte ich dann schon ein ganzes jahr erfahrung, gegenüber jemanden der mit 25 jahren den direkteinstieg macht. hat da jemand erfahrungen?

gruss vom moppedman
 
Alt 15.03.2003, 20:33:25   #7
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Standard Re: führerscheingekrittel

Zitat:
Zitat von -moppedman-
...noch kurz zu meinem speziellen fall: hab jetzt mit 24 den beschränkten A gemacht. darf ich dann mit vollendung des 25ten lebensjahres gleich offen fahren? oder muss ich auch 2 jahre gedrosselt tuckern?
Du darfst 2 Jahre lang nur 25KW fahren, auch wenn du zwischenzeitlich 25 Jahre alt wirst.

Michael
 
Alt 15.03.2003, 22:54:56   #8
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Hi,

wenn man einen Kartenführerschein hat, kann man nach 2 Jahren offen fahren. Egal, ob das Datum gedruckt ist oder ob der Prüfer das Datum mt nem Kugelschreiber einträgt. Die Polizei sollte das eigentlich wissen. Dazu ist ja auch der kleine Stern da. Direkteinstieg mit 25 ist möglich, wenn man bei der Fahrschule auf einem ungedrosselten Motorrad lernt (es gibt da auch so eine Gewicht/Leistungs - Regel). Wenn ihr eine Fahrschule erwischt, die nur gedrosselte Motorräder hat, könntet ihr auch 50 sein und totzdem 2 Jahre mit 34 PS fahren müssen.

Gruß
Silvio
 
Alt 15.03.2003, 23:11:34   #9
Cherry
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Beiträge: 3.360
Standard Re: führerscheingekrittel

Zitat:
Zitat von xenosch
Du darfst 2 Jahre lang nur 25KW fahren, auch wenn du zwischenzeitlich 25 Jahre alt wirst.
Fast richtig. Du darfst mit 25 nicht automatisch offen fahren. _ABER_ du hast die Chance, eine verkürzte Ausbildung/Prüfung zu machen und danach offen zu fahren, wenn du wirklich nicht die 2 Jahre aushalten kannst.

<zitat von http://www.mbk-motorroller.de/regulations/Inhoud.asp>

Kann ich als älterer Fahrer die zweijährige Wartezeit verkürzen?

Ja, wenn Sie vor kurzem Ihren "Stufen-Einser" gemacht haben und nach dem 1.1.1999 bereits 25 Jahre alt sind, können Sie auf grosse Bikes umsteigen, wenn Sie eine verkürzte Zusatzausbildung mit Prüfung absolvieren.

Vorgeschrieben für diese Ausbildung sind 3 Überlandfahrten, 2 Std. Autobahn und 1 Nachtfahrstunde. Die Prüfung ist verkürzt auf 40 Minuten. Ausbildungs- und Prüfungsfahrten müssen auf einem Motorrad mit mindestens 37 kW (50 PS) und 200 kg absolviert werden. Ab Mitte 2001 mit mindestens 44 kW (60 PS, kein Gewichtslimit). Eine erneute theoretische Prüfung ist nicht meher nötig.

</zitat>

Cherry
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