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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wie ist das? Ist unter ner Verkleideten GS genau das wie bei ner Naked?
Kann man bei ner Verkleideten die Verkleidung auch abmachen und so fahren? Was ist bei ner Verkleideten anders? Meine nicht das sie Windschnittiger ist Danke |
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#2 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
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Kilometer: 45000
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wenns eine mit 5stars ist dann ist die dadrunter absolut identisch.
und bei der neuen gs500f müsste es auch so sein
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#3 | |
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Gast
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#4 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
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naja theoretisch müsstest du sie wieder austragen lassen ... hab meine damals aber auch nur so abgebaut
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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OK danke dir @ Verdi!
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
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Alter: 46
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UND: du brauchst natürlich nen neuen Scheinwerfer + Halter.
Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.07.2006
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+ blinker, die sind doch annen meisten verkleidungen angebracht, oder?
spiegel auch noch öfters, wenn ich mich ned irre |
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#8 |
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Gast
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Irgendsowas konnte ich mir schon denken!
Aber ein neuer oder gebrauchte scheinwerfer+halter sollte nicht allzu teuer sein oder? |
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#9 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
natürlich muss jede Veränderung der Aerodynamik von nem Gutachter abgenommen werden. Und bei der GS ist das noch leicht und günstig, weils die GS auch ohne VVK gibt.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#10 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.10.2004
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
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Alter: 62
Beiträge: 726
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Hallöli,
GS500E mit und ohne Verkleidung sind identisch. Die GS500F hat im Gegensetz zu ihrer unverkleideten Schwester GS500 einen Ölkühler (wenn ich mih recht erinnere). Hier war ja schon die Idee sich eine F zu kaufen und die Verkleidung sofort zu verscheuern. Dann hat man nach Anbau der oben genannten Teile (Lampe +++) eine GS500 mit Ölkühler. Gruß Andreas |
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#12 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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dann war der TÜV-mann wohl grad sehr faul/inkompetent.
Ich kann mich in dem punkt doch nicht so sehr irren, oder?! Kommt ja nicht von ungefähr, dass die Austraung von VVK bei Fighterumbauten größerer Maschinen richtig richtig teuer ist.
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#13 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Zitat:
Wie schon gesagt, die alte GS ist normalerweise ohne Verkleidung zugelassen. Bei den Ausnahmen mit VVK steht die als Ergänzung im Schein. Wenn man sich breite Alufelgen beim Auto eintragen lässt, heisst das ja auch nicht, dass man keine Serienfelgen mehr fahren dürfte.
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
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Ich glaube was Saugwurmmensch meint ist:
dem Gesetzgeber ist das alles egal. Laut EG-BE hat die 'ne VVK...willst du ohne fahren mußt du sie austragen lassen. Weil es die GS auch nackig gibt, sollte das kein Problem sein. Auf die Aerodynamikprüfung, Lautheit usw. wird der TÜVer wohl getrost verzichten (im eigenen Ermessen, wenn der Fall so klar ist). Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt es trotzdem!!! Wie schon gesagt: Verkleidungshalter sind ja dran, die Maschinen also nicht identisch...nur für den Fall, daß nach einem Unfall ein Schuldiger bzw. einer ohne Zulassung gesucht wird, dem die Versicherung und die Staatsanwaltschaft einheizen können...ist ja deren Job
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
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P.S. dem Gesetzgeber geht es noch VIEL mehr ums Prinzip als unseren Eltern...das sollten wir immer vor Augen haben
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#16 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Und da nur sehr wenig alte GS serienmäßig mit VVK ausgeliefert worden, sondern die allermeisten die erst nachträglich bekommen haben… Ex nackige mit nachträglicher VVK kann man doch problemlos wieder naked machen. Ausserdem würde mich mal interessieren, ob die paar mit original VVK überhaupt eigens homologiert wurden oder laut Zulassungsnummer nicht auch einfach nackte mit eingetragener Verkleidung sind. Immerhin stammt die VVK ja nicht von Suzuki, sondern von Five Stars.
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Ich meine NATÜRLICH die GS, die du ab Werk mit Verkleidung kaufst. Das Sondermodell irgendwann in den neunzigern ist sicher eine Ausnahme.
Alles was man selbst hat eintragen lassen kann man meist auch wieder rückbauen...auch klar, aber trifft nicht den Kern meiner Argumentation... Wauzi_b wird ja nicht so dumm sein und ernsthaft fragen, ob eine GS mit nachgerüsteter VVK noch eine GS...mal ehrlich
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
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Ok, danke. Sowas hab ich mir schon gedacht.
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#19 |
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Gast
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Die Frage war eigentlich so gemeint! Habe ja keine Ahnung
Weil ich noch auf der Suche bin! Kaufe mir ne GS mit Verkleidung P.S.: Ist eine Ältere also keine wo die Befestigung der VVK fest angebracht ist! |
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2005
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Willst du dir 'ne GS mit Verkleidung kaufen oder hast du schon?
Bevor du dir eine mit kaufst, die dir nicht gefällt, spar den Aufpreis und besorg dir 'ne nackige (ist das selbe wie mit Frauen
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#21 |
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Gast
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Das Problem ist, die ist in meiner Nähe! Ist auch vom Preis her passend! Und die Verkleidung hat auch schon paar Kratzer! Und da die GS mit VVK mir nicht besonders gefällt, dachte ich ab mit der VVK! Deshalb habe ich auch die Frage gestellt! Bin ja blutiger Neuling auf dem Gebiet!!!
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#22 |
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Gast
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Will sie erst kaufen
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#23 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2005
Ort: Köln
Alter: 45
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Warum hast du nicht der Verkäufer gefragt? Der wird's vielleicht wissen
Um unnötige Diskussionen zu vermeiden schreib doch das nächste mal Baujahr oder genaue Typenbezeichnung dazu...auf eine gut gestellte Frage gibts bessere Antworten...
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#24 | |
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Gast
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Auf jeden Fall bin ich jetzt schlauer und die Diskussion war nicht ganz umsonst! |
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#25 |
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Super-Moderator
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Wenn im Fahrzeugschein vermerkt ist "wahlweise mit oder ohne VVK" dann ists egal, den wahlweise ... Wenn drinn steht mit VVK ists nicht egal, dann austragen, weil nackig is ohne VVK. Ändert sich auch das Leergewicht , nur so am Rande, könnte eine Rolle spielen, wegen der max. Zuladung. Bei der VVK die ich vor über 20 jahren an meine RD 250 angeschraubt hatte, wurde auch noch die Vmax geändert, 5 km/h schneller. Nahm der Gutachter aus einer Liste. Ob das stimmte? Wenn die VVK eingetragen ist, ist sie Bestandteil der Betriebserlaubnis. Unbestritten ist das ein festangebautes Fahrzeugteil. Wenn du das abbaust entspricht das Fahrzeug nicht mehr der BE.
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#26 |
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Super-Moderator
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Auch VVKs können zusätzlich eingetragen werden, die Originalteile bleiben dann Bestandteil der BE. Es gab zwar mal ein paar ältere GS mit serienmäßiger VVK (wo dann die Eintragung zu prüfen wäre), die meisten sind aber nachgerüstet. Wenn du die original Naked-Teile anbaust erlischt die BE also nicht, weils ja dann wieder wie zur Zulassung ist. Es sei denn, die Eintragung ist so formuliert, wie es berndy oben geschrieben hat, dann musst du sie austragen lassen.
Wenn die Maschine in Ordnung ist, dann kauf sie, rüste sie um und verkaufe die VVK bei Ebay, da springen schnell noch ein, zwei Hunderter raus.
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#27 |
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Erfahrener Benutzer
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oder es funktioniert so:
ich drossel auf 34PS und trags ein. Die BE erlischt wenn ich offen rumfahre, auch wenn ich die Karre so gekauft habe Ist eher so wie Kollege berndy meint...da hängt ja mehr dran an Eintragung und so...
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#28 | |
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#29 |
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also genau wie berndy gesagt hat: wahlweise gut...wenn nicht dann wieder austragen.
Komische Diskussion, wenn alle der gleichen Meinung sind?
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#30 | |
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JA, genau das isses. Wisst ihr jetzt warum der Berndy so pingelig ist??????? Es kommt auf jedes kleine Wörtchen an. Ein oder ist kein und und wenn das wahlweise fehlt kann man nicht mal so mal so.
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#32 | |
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Kannst Recht haben.
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#34 | |
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Was steht denn bei dir drin (genauer Wortlaut)?
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#36 |
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Liegt am Prüfer und daran, ob du drauf bestehst, daß er es so einträgt. Wenn der Rückbauaufwand nicht enorm erscheint, und du einen kompetenten Eindruck machst (irgendwer muß es ja wieder demontieren und die Karre wieder StVZO-konform machen), sollte es kein großes Problem sein...
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Ich habe gerade keine Zulassung da, was steht zu Punkt G (Erklärung).
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Punkt G... such...
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#41 | |||
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Nö, das bedeutet das sich an deinem Bike nichts geändert hat, aber eine VVK eingetragen ist, also dran sein darf. Frag doch mal beim Tüv nach.
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#44 |
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Gast
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Ich interpretier das so, dass die die Volverkleidung v.a. deshalb eingetragen sehen wollen, weil sie das Leergewicht verändert. Da Abbauen in Richtung leichter, also sicherer geht, sollte einem Zusatz "wahlweise" nichts im Wege stehen.
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#45 | |
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Super-Moderator
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Die Bürokratie versorgt sich selbst mit Arbeit. Wenn man wegen sowas schon einen Thread mit 52 Antworten bekommt...
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#46 |
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Erfahrener Benutzer
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vielleicht hab ich ja in den 3 Seiten was überlesen..
also.. steht was in den Fahrzeugpapieren von 'ner VVK drin ?? Ja: umbauen auf oginool naked, zum Tüv oder Dekra austragen lassen. Das ist dann eine Änderungseintragung, koste 36 Euro und kann beim nächsten anpacken der Papiere bei der Zulassungsstelle eingetragen werden ( bei Halterwechsel etc..). Ansonsten solltest Du den Prüfbericht beim fahren halt dabei haben.. Nein: auf oginool naked umbauen. VVK im Forum vertickern, gibt genug die suchen !! Ich habe ne 92'er naggisch auf VVK (FiveStars Doppelscheinwerfer)umgebaut. Der Ablauf war also bei mir also genau andersrum Mit 'nem Wisch wo draufsteht was drin is, biste immer auf der sicheren Seite. Punkt Gruß, Uwe
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