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Alt 29.08.2006, 15:26:19   #1
Wauzi_b
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Standard GS auch ohne Verkleidung fahren?

Wie ist das? Ist unter ner Verkleideten GS genau das wie bei ner Naked?
Kann man bei ner Verkleideten die Verkleidung auch abmachen und so fahren?
Was ist bei ner Verkleideten anders? Meine nicht das sie Windschnittiger ist !



Danke
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Alt 29.08.2006, 15:29:05   #2
verdi
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wenns eine mit 5stars ist dann ist die dadrunter absolut identisch.

und bei der neuen gs500f müsste es auch so sein
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Alt 29.08.2006, 15:35:18   #3
Wauzi_b
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Zitat:
Zitat von verdi
wenns eine mit 5stars ist dann ist die dadrunter absolut identisch.
Heist das das ich auch die Verkleidung abmachen kann und so rdurch die Landen brettere, ohne das dein Freund und Helfer was sagen kann?
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Alt 29.08.2006, 15:38:31   #4
verdi
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naja theoretisch müsstest du sie wieder austragen lassen ... hab meine damals aber auch nur so abgebaut
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Alt 29.08.2006, 15:41:52   #5
Wauzi_b
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OK danke dir @ Verdi!
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Alt 29.08.2006, 15:53:49   #6
Cherry
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UND: du brauchst natürlich nen neuen Scheinwerfer + Halter.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 29.08.2006, 15:54:31   #7
Tomato
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+ blinker, die sind doch annen meisten verkleidungen angebracht, oder?


spiegel auch noch öfters, wenn ich mich ned irre
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Alt 29.08.2006, 16:03:44   #8
Wauzi_b
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Irgendsowas konnte ich mir schon denken! Aber trotzdem danke!
Aber ein neuer oder gebrauchte scheinwerfer+halter sollte nicht allzu teuer sein oder? Muss ich den Spass dann auch noch eintragen lassen?
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Alt 29.08.2006, 16:07:46   #9
Saugwurmmensch
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Zitat:
Zitat von Goose
Die Verkleidung muß nicht ausgetragen werden!!
wie kommste denn darauf?

natürlich muss jede Veränderung der Aerodynamik von nem Gutachter abgenommen werden.
Und bei der GS ist das noch leicht und günstig, weils die GS auch ohne VVK gibt.
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Alt 29.08.2006, 16:10:16   #10
Eleven7
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Zitat:
Zitat von Goose
Die Verkleidung muß nicht ausgetragen werden!!
Bei mir auch nicht. Scheinwerfer hab ich nen originalen gekauft (20€), plus e-Blinker (10€) plus e-Spiegel (30€). TÜV sagte ist ok so, nix ausgetragen/eingetragen. Hatte eine "F".
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Alt 29.08.2006, 16:11:39   #11
Cadfael
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Hallöli,

GS500E mit und ohne Verkleidung sind identisch.

Die GS500F hat im Gegensetz zu ihrer unverkleideten Schwester GS500 einen Ölkühler (wenn ich mih recht erinnere).

Hier war ja schon die Idee sich eine F zu kaufen und die Verkleidung sofort zu verscheuern. Dann hat man nach Anbau der oben genannten Teile (Lampe +++) eine GS500 mit Ölkühler.

Gruß
Andreas
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Alt 29.08.2006, 16:12:43   #12
Saugwurmmensch
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dann war der TÜV-mann wohl grad sehr faul/inkompetent.

Ich kann mich in dem punkt doch nicht so sehr irren, oder?!


Kommt ja nicht von ungefähr, dass die Austraung von VVK bei Fighterumbauten größerer Maschinen richtig richtig teuer ist.
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Alt 29.08.2006, 16:15:54   #13
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Kommt ja nicht von ungefähr, dass die Austraung von VVK bei Fighterumbauten größerer Maschinen richtig richtig teuer ist.
Ist doch was anderes. Irgendwelche Supersportler gabs ja auch nie serienmäßig ohne Verkleidung. Die GS hingegen schon.
Wie schon gesagt, die alte GS ist normalerweise ohne Verkleidung zugelassen.
Bei den Ausnahmen mit VVK steht die als Ergänzung im Schein.
Wenn man sich breite Alufelgen beim Auto eintragen lässt, heisst das ja auch nicht, dass man keine Serienfelgen mehr fahren dürfte.
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Alt 29.08.2006, 16:49:38   #14
Sonic
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Ich glaube was Saugwurmmensch meint ist:
dem Gesetzgeber ist das alles egal.
Laut EG-BE hat die 'ne VVK...willst du ohne fahren mußt du sie austragen lassen. Weil es die GS auch nackig gibt, sollte das kein Problem sein. Auf die Aerodynamikprüfung, Lautheit usw. wird der TÜVer wohl getrost verzichten (im eigenen Ermessen, wenn der Fall so klar ist). Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt es trotzdem!!!
Wie schon gesagt: Verkleidungshalter sind ja dran, die Maschinen also nicht identisch...nur für den Fall, daß nach einem Unfall ein Schuldiger bzw. einer ohne Zulassung gesucht wird, dem die Versicherung und die Staatsanwaltschaft einheizen können...ist ja deren Job
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Alt 29.08.2006, 16:53:02   #15
Sonic
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P.S. dem Gesetzgeber geht es noch VIEL mehr ums Prinzip als unseren Eltern...das sollten wir immer vor Augen haben
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Alt 29.08.2006, 16:58:10   #16
ricky2000
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Zitat:
Zitat von Sonic
Wie schon gesagt: Verkleidungshalter sind ja dran, die Maschinen also nicht identisch...
Der Einwand mit den Haltern gilt nur für die GS ab 2004. Die alten sind verkleidet oder nackig identisch.
Und da nur sehr wenig alte GS serienmäßig mit VVK ausgeliefert worden, sondern die allermeisten die erst nachträglich bekommen haben…
Ex nackige mit nachträglicher VVK kann man doch problemlos wieder naked machen.
Ausserdem würde mich mal interessieren, ob die paar mit original VVK überhaupt eigens homologiert wurden oder laut Zulassungsnummer nicht auch einfach nackte mit eingetragener Verkleidung sind. Immerhin stammt die VVK ja nicht von Suzuki, sondern von Five Stars.
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Alt 29.08.2006, 17:04:12   #17
Sonic
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Ich meine NATÜRLICH die GS, die du ab Werk mit Verkleidung kaufst. Das Sondermodell irgendwann in den neunzigern ist sicher eine Ausnahme.
Alles was man selbst hat eintragen lassen kann man meist auch wieder rückbauen...auch klar, aber trifft nicht den Kern meiner Argumentation...

Wauzi_b wird ja nicht so dumm sein und ernsthaft fragen, ob eine GS mit nachgerüsteter VVK noch eine GS...mal ehrlich
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Alt 29.08.2006, 17:09:50   #18
ricky2000
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Ok, danke. Sowas hab ich mir schon gedacht.
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Alt 29.08.2006, 17:12:46   #19
Wauzi_b
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Die Frage war eigentlich so gemeint! Habe ja keine Ahnung !
Weil ich noch auf der Suche bin!
Kaufe mir ne GS mit Verkleidung Verkleidung gefällt mir nicht sonderlich also ab habe dann kein Problem und kann so draußen rum fahren???

P.S.: Ist eine Ältere also keine wo die Befestigung der VVK fest angebracht ist!
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Alt 29.08.2006, 17:18:51   #20
Sonic
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Willst du dir 'ne GS mit Verkleidung kaufen oder hast du schon?
Bevor du dir eine mit kaufst, die dir nicht gefällt, spar den Aufpreis und besorg dir 'ne nackige (ist das selbe wie mit Frauen )
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Alt 29.08.2006, 17:27:10   #21
Wauzi_b
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Das Problem ist, die ist in meiner Nähe! Ist auch vom Preis her passend! Und die Verkleidung hat auch schon paar Kratzer! Und da die GS mit VVK mir nicht besonders gefällt, dachte ich ab mit der VVK! Deshalb habe ich auch die Frage gestellt! Bin ja blutiger Neuling auf dem Gebiet!!!
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Alt 29.08.2006, 17:28:10   #22
Wauzi_b
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Will sie erst kaufen
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Alt 29.08.2006, 17:32:52   #23
Sonic
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Warum hast du nicht der Verkäufer gefragt? Der wird's vielleicht wissen

Um unnötige Diskussionen zu vermeiden schreib doch das nächste mal Baujahr oder genaue Typenbezeichnung dazu...auf eine gut gestellte Frage gibts bessere Antworten...
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Alt 29.08.2006, 17:39:00   #24
Wauzi_b
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Zitat:
Zitat von Sonic
Um unnötige Diskussionen zu vermeiden schreib doch das nächste mal Baujahr oder genaue Typenbezeichnung dazu...auf eine gutgestellte Frage gibts bessere Antworten...
OK werde ich mir merken! trotzdem vielen Dank!


Auf jeden Fall bin ich jetzt schlauer und die Diskussion war nicht ganz umsonst!
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Alt 29.08.2006, 19:24:27   #25
berndy
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Wenn im Fahrzeugschein vermerkt ist "wahlweise mit oder ohne VVK" dann ists egal, den wahlweise ... Wenn drinn steht mit VVK ists nicht egal, dann austragen, weil nackig is ohne VVK. Ändert sich auch das Leergewicht , nur so am Rande, könnte eine Rolle spielen, wegen der max. Zuladung. Bei der VVK die ich vor über 20 jahren an meine RD 250 angeschraubt hatte, wurde auch noch die Vmax geändert, 5 km/h schneller. Nahm der Gutachter aus einer Liste. Ob das stimmte? Wenn die VVK eingetragen ist, ist sie Bestandteil der Betriebserlaubnis. Unbestritten ist das ein festangebautes Fahrzeugteil. Wenn du das abbaust entspricht das Fahrzeug nicht mehr der BE.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 29.08.2006, 19:30:58   #26
majestic_morpheus
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Auch VVKs können zusätzlich eingetragen werden, die Originalteile bleiben dann Bestandteil der BE. Es gab zwar mal ein paar ältere GS mit serienmäßiger VVK (wo dann die Eintragung zu prüfen wäre), die meisten sind aber nachgerüstet. Wenn du die original Naked-Teile anbaust erlischt die BE also nicht, weils ja dann wieder wie zur Zulassung ist. Es sei denn, die Eintragung ist so formuliert, wie es berndy oben geschrieben hat, dann musst du sie austragen lassen.

Wenn die Maschine in Ordnung ist, dann kauf sie, rüste sie um und verkaufe die VVK bei Ebay, da springen schnell noch ein, zwei Hunderter raus.
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Alt 29.08.2006, 19:47:33   #27
Sonic
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oder es funktioniert so:
ich drossel auf 34PS und trags ein. Die BE erlischt wenn ich offen rumfahre, auch wenn ich die Karre so gekauft habe

Ist eher so wie Kollege berndy meint...da hängt ja mehr dran an Eintragung und so...
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Alt 29.08.2006, 19:53:52   #28
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Sonic
oder es funktioniert so:
ich drossel auf 34PS und trags ein. Die BE erlischt wenn ich offen rumfahre, auch wenn ich die Karre so gekauft habe
Dann wird die veränderte Leistung eingetragen Solltest du offen rumfahren, hast du mehr Leistung als eingetragen - damit erlischt die BE. Die Bauteile spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle, sie sagen nur, was geändert wurde (was aber hier in direkten Zusammenhang steht). Anders bei einer VVK, wenn sie zusätzlich eingetragen ist (wie berndy oben geschrieben hat), dann machst du die einfach ab, Naked-Teile ran und gut. Hängt wie gesagt vom Eintragungstext ab.
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Alt 29.08.2006, 19:57:08   #29
Sonic
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also genau wie berndy gesagt hat: wahlweise gut...wenn nicht dann wieder austragen.
Komische Diskussion, wenn alle der gleichen Meinung sind?
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Alt 29.08.2006, 20:00:23   #30
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Sonic
also genau wie berndy gesagt hat: wahlweise gut...wenn nicht dann wieder austragen.
Komische Diskussion, wenn alle der gleichen Meinung sind?
Jep, insofern hast du Recht. Der Eintragungstext könnte aber auch anders lauten als von Berndy genannt, und trotzdem eine zusätzliche VVK beschreiben. Im Zweifelsfall fragt man beim Tüv nach...
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Alt 29.08.2006, 20:30:31   #31
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JA, genau das isses. Wisst ihr jetzt warum der Berndy so pingelig ist??????? Es kommt auf jedes kleine Wörtchen an. Ein oder ist kein und und wenn das wahlweise fehlt kann man nicht mal so mal so.
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Alt 29.08.2006, 20:32:29   #32
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von berndy
JA, genau das isses. Wisst ihr jetzt warum der Berndy so pingelig ist???????
[Spaß] Weil ihm langweilig ist? [/Spaß]
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Alt 29.08.2006, 20:33:32   #33
berndy
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Kannst Recht haben.
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Alt 30.08.2006, 09:38:42   #34
Tobios
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Auch VVKs können zusätzlich eingetragen werden, die Originalteile bleiben dann Bestandteil der BE. Es gab zwar mal ein paar ältere GS mit serienmäßiger VVK (wo dann die Eintragung zu prüfen wäre), die meisten sind aber nachgerüstet. Wenn du die original Naked-Teile anbaust erlischt die BE also nicht, weils ja dann wieder wie zur Zulassung ist. Es sei denn, die Eintragung ist so formuliert, wie es berndy oben geschrieben hat, dann musst du sie austragen lassen.
Liegt das am Prüfer, ob der die als "wahlweise" einträgt oder am Modell der VVK? Bei mir steht nämlich kein "wahlweise" drin und ich fände es schon besser, wenn ich das "wahlweise" nachtragen lassen könnte... oder so
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Alt 30.08.2006, 09:41:32   #35
majestic_morpheus
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Was steht denn bei dir drin (genauer Wortlaut)?
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Alt 30.08.2006, 09:41:57   #36
Sonic
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Liegt am Prüfer und daran, ob du drauf bestehst, daß er es so einträgt. Wenn der Rückbauaufwand nicht enorm erscheint, und du einen kompetenten Eindruck machst (irgendwer muß es ja wieder demontieren und die Karre wieder StVZO-konform machen), sollte es kein großes Problem sein...
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Alt 30.08.2006, 10:08:08   #37
Tobios
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Was steht denn bei dir drin (genauer Wortlaut)?
Mal schaun:

Zitat:
Zitat von Fahrzeugschein
Zu G:M. Rahmenfenster Vollverkleidung, Herst.: Five Stars, Typ: Superbike GS500E Eliptic * Kennz. A. Schild Innen Rechts * M. Windabweiser, Kennz.: Five Stars * FZ. Enstpr. der ABE F114 *
So steht's da drinne. Also ich les da nix mit wahlweise oder so raus
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Alt 30.08.2006, 10:12:19   #38
majestic_morpheus
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Ich habe gerade keine Zulassung da, was steht zu Punkt G (Erklärung).
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Alt 30.08.2006, 10:15:57   #39
Tobios
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Punkt G... such...
Zitat:
Zitat von Fahrzeugschein
G - Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
In Feld G steht folgendes: 00188 - -
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Alt 30.08.2006, 10:31:52   #40
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Tobios
Zitat:
Zitat von Fahrzeugschein
Zu G:M. Rahmenfenster Vollverkleidung, Herst.: Five Stars, Typ: Superbike GS500E Eliptic * Kennz. A. Schild Innen Rechts * M. Windabweiser, Kennz.: Five Stars * FZ. Enstpr. der ABE F114 *
Das würde ja bedeuten, dass es nur ein Nachtrag zum Leergewicht ist. Die ABE F114 ist die ABE für Austauschbremsleitungen von Lucas für die GM51B ab Bj. 94, soweit ich weiß. Wie hoch ist denn normalerweise die Leermasse?
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Alt 30.08.2006, 12:08:45   #41
Tobios
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Zitat:
Zitat von Tobios
Zitat:
Zitat von Fahrzeugschein
Zu G:M. Rahmenfenster Vollverkleidung, Herst.: Five Stars, Typ: Superbike GS500E Eliptic * Kennz. A. Schild Innen Rechts * M. Windabweiser, Kennz.: Five Stars * FZ. Enstpr. der ABE F114 *
Das würde ja bedeuten, dass es nur ein Nachtrag zum Leergewicht ist. Die ABE F114 ist die ABE für Austauschbremsleitungen von Lucas für die GM51B ab Bj. 94, soweit ich weiß. Wie hoch ist denn normalerweise die Leermasse?
Und was heißt das jetzt für meine VVK? Ist die nicht richtig eingetragen? Wobei die damit im Juni noch durch den Tüff gekommen ist!
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Alt 30.08.2006, 12:16:53   #42
majestic_morpheus
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Nö, das bedeutet das sich an deinem Bike nichts geändert hat, aber eine VVK eingetragen ist, also dran sein darf. Frag doch mal beim Tüv nach.
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Alt 30.08.2006, 12:17:43   #43
majestic_morpheus
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Zitat von Verbali
Leergewicht= 188Kg
Ruhig! Und danke...
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Alt 30.08.2006, 12:20:07   #44
MarkusN
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Ich interpretier das so, dass die die Volverkleidung v.a. deshalb eingetragen sehen wollen, weil sie das Leergewicht verändert. Da Abbauen in Richtung leichter, also sicherer geht, sollte einem Zusatz "wahlweise" nichts im Wege stehen.
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Alt 30.08.2006, 12:23:11   #45
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von MarkusN
Ich interpretier das so, dass die die Volverkleidung v.a. deshalb eingetragen sehen wollen, weil sie das Leergewicht verändert. Da Abbauen in Richtung leichter, also sicherer geht, sollte einem Zusatz "wahlweise" nichts im Wege stehen.
Gut geschrieben.
Die Bürokratie versorgt sich selbst mit Arbeit. Wenn man wegen sowas schon einen Thread mit 52 Antworten bekommt...
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Alt 30.08.2006, 21:34:36   #46
Bluebyrd
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vielleicht hab ich ja in den 3 Seiten was überlesen..
also..
steht was in den Fahrzeugpapieren von 'ner VVK drin ??

Ja: umbauen auf oginool naked, zum Tüv oder Dekra austragen lassen.
Das ist dann eine Änderungseintragung, koste 36 Euro und kann beim nächsten anpacken der Papiere bei der Zulassungsstelle eingetragen werden ( bei Halterwechsel etc..). Ansonsten solltest Du den Prüfbericht beim fahren halt dabei haben..

Nein: auf oginool naked umbauen. VVK im Forum vertickern, gibt genug die suchen !!

Ich habe ne 92'er naggisch auf VVK (FiveStars Doppelscheinwerfer)umgebaut. Der Ablauf war also bei mir also genau andersrum

Mit 'nem Wisch wo draufsteht was drin is, biste immer auf der sicheren Seite. Punkt


Gruß,
Uwe
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