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#1 |
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Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 97
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hey leute, hab an meiner susi ne vollverkleidung von five stars dran. jetz bin ich neulich mal nachts gefahren und fuhr fast blind, weil das abblendlicht total schwach ist und das fernlicht mir eher wie das abblendlicht vorkommt, also is das eigentlich auch zu schwach. könnte das an dem alter der lampen liegen? oder kanns auch was mit der lichtmaschine oder batterie zu tun haben? greez eric
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Suzuki GS 500 E/GM51B, 1997 36000 km 4,2 l/100km 170 km/h |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
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Hatte dasselbe Problem beim montieren meiner VVK, musst mal den Scheinwerfer öffnen und von innen gut putzen, das bringt schon allein ne Menge
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 97
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könnte es auch sein, dass die lampen schief drin sind und mit nem falschen winkel auf die straße leuchten? auch das fernlicht ist zwar hell, aber die reichweite nur so um die 8 meter
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#4 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Na, dann würd ich mal die Lampe einstellen.
Könnte auch sein, dass die Streuscheibe oder der Refelktor falsch eingebaut ist, also verdreht. Musst halt mal genau schauen.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2008
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ich hab auch die 5* (mit den zwei rundscheinwerfern) dran und bin auch nich wirklich überzeugt von der Lichtausbeute, und ja, v.a. das abblendliczht is ne graupe
bei mir is alles richtig eingestellt und auch frisch gereinigt... hat jemand von euch erfahrungen mit anderen birnen gemacht (hab keine ahnung was da bei mir drin is)? Kann mir allerdings kaum vorstellen, dass sich das damit um so viel verbessern würde, dass ich mir sicher vorkomme im Dunkeln... Spiele deshalb schon länger mit dem gedanken, zubehörscheinwerfer einzubauen, gibts da ev. schon erfahrungen, die ich mir sparen könnte? LG Pat
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#6 |
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Benutzer
Registriert seit: 04.06.2008
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ich werd wahrscheinlich die verkleidung abbauen lassen und den originalscheinwerfer dran, gefällt mir eigentlich auch besser. mist ist nur, dass das soviel kohle kostet, das abbauen, abnehmen vom tüv und die austragung, alle verdienen se dran!
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2007
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Beiträge: 117
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Kilometer: 30500
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naja abbauen geht, auch ohne Erfahrung, relativ einfach, ist im Prinzip nichts wozu man extra in die Werkstatt muß. Außerdem muß man meiner Meinung nach die VVK nicht austragen lassen, da diese nur nachgerüstet ist und man somit eigentlich nur den Originalzustand wiederherstellt. Verbessert mich wenn ich da falsch liege
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Streetfighter hat ja jeder....!!! |
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#8 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: bochum
Beiträge: 132
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außerdem kannst du die vvk danach ja verkaufen, je nach zustand gibts da ganz gut geld für.
Zitat:
bin mit meiner auch nicht zufrieden (auch 5*, doppelscheinwerfer) und hatte mal drüber nachgedacht, philips motovision birnen zu kaufen. aber 30 euro für zwei h4 birnchen
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"Der Mann ist verrückt!" |
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#9 |
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Benutzer
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 97
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das mit dem abbauen hab ich schon selbst probiert, hatte die verkleidung vollständig ab, aber den originalen scheinwerfer kriegt man nich ohne weiteres mit der halterung in die federgabel, da man dazu die gabelbrücke komplett abnehmen muss, glaube ich. nach entfernen der linken federmutter(weiß nich, ob die so heißt), is die scheibe darunter durch den druck nur knapp an meinem auge vorbeigeschossen^^. war n übelster kraftaufwand, die wieder reinzubekommen. da hab ichs dann lieber gelassen
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.11.2005
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Kilometer: 1.1mio
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Um die obere Gabelbrücke abzunehmen brauchst du doch nicht den Holm vorne aufzuschrauben! Die Holmmutter steht natürlich unter vollem Druck der Feder - ´kann böse ausgehen, wenn man darauf nicht gefasst ist.
Zum Abziehen der Brücke kann die aber drauf bleiben - die Brücke geht auch so unter.... |
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#11 |
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Registriert seit: 04.06.2008
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und wie^^. muss ich da das zündschloss ausbauen?
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#12 |
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Public-Relations-Manager
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nö.
Einfach die oberen 2 Brücken (die silberne Aufsatzgabelbrücke und die schwarze Gabelbrücke darunter) zusammen abnehmen und gut. http://alpha-sports.com/spst/1997%20GS500E/51.gif Was du auch machen kannst ist: Bremssattel abschrauben, Vorderrad raus, Klemmungen der beiden Brücken lösen und die Gabel nach unten gleiten lassen. Dann kannst du die Lampenhalter zwischen die Brücken stecken, Gabel wieder durchschieben und alles wieder festschrauben. Ich empfehle dir eine Reparaturanleitung zu kaufen! Da stehen die meisten Arbeiten gut beschrieben und die dazugehörigen Anzugsdrehmomente findest du auch.
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#13 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
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#14 |
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Benutzer
Registriert seit: 04.06.2008
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danke für die skizze, aber ich hab 2 fragen zu der: muss die halterung für den scheinwerfer ZWISCHEN die beiden brückenteile(silber/schwarz) oder doch unter beide, auf der zeichnung sieht das nich so danach aus. und was für ein teil ist die nummer 17? hab das an meinen haltern nicht dran
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#15 |
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Public-Relations-Manager
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Der Lampenhalter muss zwischen die beiden unteren Brücken.
Du hast ja insgesamt 3 Stück. 2 davon sind echte Gabelbrücken, die die Standrohre klemmen und ganz oben die silberne Aufsatzbrücke, die nur den Lenker hält. #17 ist ein Reflektor, den nur die amerikanischen Modelle haben (müssen). Also kein Grund zur Sorge
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#16 |
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Ich hab mir gestern ne 65/55W H4 Birne beim ATU gekauft, die mit 50% mehr Lichtausbeute. Hat zwar n Häufle mehr gekostet, hat sich aber voll gelohnt, ob mich jetzt noch ein Auto übersehen kann?
Mir war die Orginal-Birne auch zu dunkel, die neue kann ich aber empfehlen. Für die völlig Nachblinden gibts auch welche mit 80% mehr Licht, da kostet aber eine H4-Brine 20€!
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#17 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: Marburg
Alter: 40
Beiträge: 365
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Zitat:
wo hast du denn die Sicherung verbaut? und iwie sieht das auf meinem Schaltplan aus, als wären beide Lampen bei abblendlicht geschaltet, eig. sollte da doch nur einer an sein? (hab ich zumindest bisher gedacht..?) [attachment=0:3yjch4op]__aaa.JPG[/attachment:3yjch4op] darf ich das eigentlich, ich meine noch im Hinterkopf zu haben, dass das warum auch immer nich ganz legal sei? Danke schonmal, LG, pat
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
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Bei Fahrzeugen die ihre Betriebserlaubnis nach den Richtlinien der STVO erhalten haben darf laut §50STVO nur ein Abblendlicht leuchten, bei Fahrzeugen die nach der EG Richtlinie in den Verkehr gebracht wurden dürfen einer oder auch 2 beim Abblendlicht leuchten (93/92/EWG).
Man kann zwar die Beuleuchtunngsanlage auf EG Richtlinie Umtragen lassen ( einen fähigen Tüv Prüfer und die Bereitschaft dafür ca 50€ auszugeben vorrausgesetzt) aber dann tritt in der Regel das Problem auf das bei den Scheinwerfen nur ein Reflektor eine Prüfung als Abblendlicht hat, und der andere als Fernscheinwerfer geprüft ist. Das müsstest also auch noch umbauen. Gruß Verbali
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#19 | |
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Super-Moderator
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Die Sicherung hab ich einfach in die Zuleitung zum 2. Abblendlicht gesetzt. Es ist einfacher, für TÜV etc. die Sicherung rauszunehmen, als das Kabel zu kappen.
Zitat:
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