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Alt 12.06.2003, 21:21:36   #1
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Eine 18 jährige hat mich mit ihrem Fiesta, 400m nachdem ich sie gerichtet hatte, geschnitten (Über drei Fahrbahnen gefahren, ohne zu schauen). Nunja:
-Kupplungshebel gebrochen
-linker Stummel verbogen
-Tank hat ne Delle (klein aber sichtbar und mit Knick)
-Motordeckel zerkratzt
-Tachodeckel zrbrochen
-dazu natürlich noch Helm und Hose

Wie schwerwiegend ist das mit dem Tank? Gibt es da Probleme mit dem TüV?

Was wisst Ihr darüber?

Ausserdem, wie gehts jetzt weiter? Warten bis sich íhre Versicherung meldet. Schon mal in die Werkstatt tun? Warten bis Kohle da ist und selber reparieren?

Mfg
 
Alt 12.06.2003, 21:55:12   #2
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Hi.
Hoffentlich bist Du heile geblieben.

Bin zwar nicht der "Kenner" aber:
- Lasse Dir auf keinen Fall einen Abzug "Neu für Alt" auf Deine Klamotten / Helm aufschwatzen. Da gibt es ein entsprechendes Urteil
- Lasse ein Gutachten von einem Gutachter DEINER Wahl erstellen - evtl. hat der Rahmen was mitbekommen. Okay, die Kosten musst Du vorstrecken aber das bekommst Du von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
- Nutzungsausfall solltest Du auch beantragen
- In einer der letzten "MOTORRAD" stand einiges zum Thema drin. Habe aber leider weder das Heft noch die Heftnummer. Ich meine, es war im März / April diesen Jahres.
- Frage mal beim ADAC bzw. Deiner Versicherung nach was Du noch tun kannst und musst (Stichwort: Schadenminderungspflicht).

hth

steps
 
Alt 12.06.2003, 22:00:30   #3
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hi...erstmal kopfhoch gut das dir nichts weiter passiert ist!

Delle im Tank ist kein problem...fahre mit sowas schon über einem Jahr rum!

Hat die frau angehalten oder fahrerflucht? wenn keine fahrerflucht, dann hoffe ich für dich du hast die polizei gerufen und den unfall aufnehmen lassen, danach wird die versicherung der frau dich kontaktieren und die Polizeiunterlagen haben wollen, danach gibts nach bemessen cash... wartezeit weiß ich leider nicht. hose und helm bekommst du neupreis den rest zeitwert/rep. geld!

wenn was nicht stimmt bitte berichtigen, denn das sind sachen die ich nur mitbekommen habe aber selber gott sei dank noch nicht hinter mir habe!

und wenn du dann dein Bike selber reparieren kannst ist es ok! solange der Rahmen nicht verbogen ist...

denn wenn du es selbst macht sparst du Geld!

Die Versicherung kontrolliert ja nicht ob du dann in die Werkstatt gehst oder nicht!

gruß Danny

da wahl wohl jemand schneller
 
Alt 12.06.2003, 22:15:19   #4
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hi!

glückwunsch, dass du noch heil bist! ...oder wie drückt man das aus?

schuldfrage geklärt? polizei war vor ort? hat das aufgenommen? hast hoffentlich ausser blauen flecken keine personenschäden. immer alles angeben. auch kleine schmerzen in der kupplungshand und so.

wie schon gesagt: DU suchst dir nen gutachter deiner wahl!
kleiner tipp: leg gleich deine kompletten moppedklamotten dazu und lass sie auch begutachten. dann kannst die auch gleich geltend machen, wenn sie in ihrer schutzwirkung beeinträchtigt sind. gibts voll erstattet!

gruss vom moppedman!
 
Alt 12.06.2003, 22:27:28   #5
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Standard So...

Also, eine Minute achwas...30 Sekunden nachdem ich wieder auf meinen eigenen Beinen stand kamen auch schon drei von der grünen Garde, die das ganze live und in Farbe mitbekommen haben. (Da hatte ich nun wirklich Glück bei). Der Vater der kleinen hat sich auch schon bei mir gemeldet. Versicherung zahlt - kein Thema. Was mir auch ein wenig zu denken gab, die Frage einer Ihrer Mitfahrerinnen (deutlich über 1 bevor die Jungs von der Polizei da waren: "Kennt jemand die Nummer von der Polizei?" Da hab ich mir echt überlegt... nein ich war sprachlos, aber 110 hab ich noch zusammen bekommen. Dass es sowas heute noch gibt???
Das mit der Schutzkleidung hab ich jetzt auch in erfahrung gebracht. Wegen Verziehen von irgendwelchen Teilen werde ich morgen mal eine kleine Probefahrt machen und in einer Wrkstatt nachsehen lassen

Aber danke für die prompte Antworten. Muß ich gleich mal loben. Oft bekommt man ein dummen Kommentar oder "sehr geistreiche" Antworten.

So denn
 
Alt 12.06.2003, 23:05:22   #6
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hi nochmal!

also lange rumfahren würd ich damit vorerst nicht mehr. händler ist ok. aber sonst gleich ab zum gutachter. bei verdacht evtl. rahmen vermessen lassen.

das mit der schutzkleidung bezieht sich auf eine urteil vom 31.03.1998, AZ 2 C 4 4/98, amtsgericht lahnstein
so entschieden hat auch das landgericht oldenburg (DAR 2002, 171)

...dann sind auch gleich die quellen geklärt.

bin mir nicht ganz sicher, aber wenn du kein anderes fahrzeug zur verfügung hast, und mit dem mopped immer kilomterweit in die arbeit/schule fahren musstest besteht evtl. auch die möglichkeit, dass du dir ne busa leihst! natürlich nicht! muss was kleines sein..schadensminderungspflicht und so...zahlt dann die gegn. versicherung. hab grad leider nicht mehr infos.

gruss vom moppedman!

p.s. juhu! 100!
 
Alt 12.06.2003, 23:24:26   #7
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Als Problem mit einem Gutachter könnte ich mir vorstellen, dass das ganze dann als wirtschaftlicher Totalschaden durch geht und ich mein Baby abmelden muß - was ich natürlich nicht will.

Für die Uni brauch ich sie nicht. Es tut halt weh, sie bei dem Wetter stehen zu sehen. Aber zur Vertrags-Werkstatt fahr ich trotzdem mal (5-10 Minuten von mir aus). Wenn was verzogen ist merk ich dass ja und die in der WS können auch nochmal nachsehn, ob dann dann noch was zu machen ist.
 
Alt 12.06.2003, 23:27:55   #8
King Madness
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Glückwunsch, das du nicht viel abbekommen hast.

Aber zum Thema Versicherung :
-
Du mußt dich bei der Versicherung melden. Freiwillig melden die sich nicht.
- Laß die Karre ab sofort stehen und bring sie zu einem Gutachter.
- Laß dich nicht auf Verhandlungen "Abzug bei gebrauchter Kleidung" ein
- Selber reparieren ist zwar billiger, aber die Versicherung zahlt die Werkstatt, also nutze sie.
- Wenn du kein anderes Fahrzeug für zur Arbeit hast, bekommst du Ausfallentschädigung
(im Zweifelsfalle braucht deine Lebensgefährtin oder Deine Eltern das Auto zur Arbeit und du das Mopped ...)
- wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, geh mal zum Anwalt, der kann dich in Sachen Schmerzensgeld beraten
(Hast doch bestimmt Kopfweh oder die Hand tut weh, Schlöeudertraume kommt auch gut und kann keiner feststellen )

Gruß
Georg
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Alt 13.06.2003, 07:36:06   #9
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Hallo erstmal...

Deinen Gutachter zahlt die Versicherung, muss nicht vorgestreckt werden.
Der ermittelte Schaden wird komplett bezahlt, wenn du die GS in die Werkstatt bringst.
Ansonsten werden dir 16% (Mehrwertsteuer)abgezogen.
Klamotten werden auch bezahlt.
Gib alles an(Handschuhe, Hose, Helm, Jacke, Stiefel...).
Ersatzfahrzeug bekommst du nur bezahlt, wenn kein anderes Fahrzeug auf dich angemeldet ist.
Wenn das Fahrzeug Wirtschaftlicher Totalschaden ist, musst du die GS nicht abmelden...bekommst Reperaturen bis zu 30% über den wirtschaftlichen Totalschaden bezahlt(wenn man will), lohnt sich aber bei der GS nicht wirklich.

Michael
 
Alt 13.06.2003, 08:51:04   #10
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Hey zum Glück is dir nix schlimmes passiert.

ich hatte auch mal nen Unfall (damals noch Roller ) und da hat mir mein Händler gesagt es wäre besser einen Unabhängen Gutachter zu verlangen. Es kam dann zwar raus das es Wirtschaftlicher Totalschaden war aber ich hab nur das nötigste von dem Geld gekauft was ich gebraucht hab und dann selber wieder in stand gesetzt.

ja und es stimmt Klamotten bekommst alles zum Kaufpreis.
 
Alt 13.06.2003, 09:06:09   #11
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Hey Du,
achte auch darauf ob im Gutachten eine Wertminderung ausgewiesen ist. Sollte dies der Fall sein mache die auch geltend bei der Versicherung. Schliesslich würdest Du Dich strafbar machen, wenn Du die Suzi mal verkaufst und behauptest sie wäre unfallfrei. Um dir den Verlust zu ersetzen den Du dadurch hast ist diese Wertminderung.
Gruß Nadine
 
Alt 13.06.2003, 12:39:53   #12
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Standard @King Madness

Das mit dem (pseudo) Schleudertrauma ist keine sooo gute idee!
Die Pkw-Fahrerin hat denke ich den Unfall nicht vorsätzlich verursacht.
Wenn Du jetzt meinst noch schnell Kohle abkassieren zu müssen (obwohl Dir nichts fehlt) so wird die PKW Fahrerin direkt eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen,und eventuell zusätzlich Probleme mit dem Führerschein (soweit noch auf Probe) bekommen.
Und jetzt versetz Dich mal in ihre Lage.
Wenn Du wirklich irgendwo schmerzen hast dann ist das keine Frage !
Aber einfach nur so ? Ich weiß ja net...

Greetz Overdrive
 
Alt 13.06.2003, 13:03:58   #13
King Madness
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Standard Re: @King Madness

Zitat:
Zitat von Gast
Wenn Du jetzt meinst noch schnell Kohle abkassieren zu müssen (obwohl Dir nichts fehlt) so wird die PKW Fahrerin direkt eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen,und eventuell zusätzlich Probleme mit dem Führerschein (soweit noch auf Probe) bekommen.

Greetz Overdrive
Das ist Quark.
Sie würde nur eine Anzeige bekommen wenn
a.) du sie anzeigst (so was machen wir ja nicht)
b.) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (ist ja auch nicht)
c.) öffentliches Interesse vorliegt ...
d.h. wenn sie Betrunken war, jemand schwer verletzt ist (mehr als 3 Tage im Krankenhaus liegt) oder einen so schwerwiegenden Fahrfehler begangen hat, das die Fahrtauglichkeit überprüft werden muss.

Da sie ja "nur" einen kleinen Fahrfehler begangen hat, und niemand im Krankenhaus liegt, wird sie niemand anzeigen

Gruß
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Alt 13.06.2003, 13:30:03   #14
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Nein. Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kriegst du, wenn dein Unfallgegner eine wie-auch-immer geartete Verletzung hat, und das der Polizei mitteilt. Hat mir zumindest die Polizei nach dem hier

erzählt. GsD gings alles glimpflich aus, so daß ich mit 50 Eu (+ Bearbeitungsgebühr) und 2 Punkten die Sache zumindest mit der Polizei erledigt hab.

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Alt 13.06.2003, 13:32:59   #15
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Wenn du das der Polizei mitteilst ...

dann machst du die Anzeige (oder der Polizist)

Gruß
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Alt 13.06.2003, 14:10:13   #16
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mal eine frage: braucht man die kassenbelege der motorradkleidung?

gruß danny
 
Alt 14.06.2003, 10:22:03   #17
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lol ja unfälle sind schon scheise hatte auch 2 mit meiner 125 er hatte immer ne teielschult obwohl ich nie richtig drann schuld war
 
Alt 14.06.2003, 10:39:51   #18
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Zitat:
Zitat von Danny
mal eine frage: braucht man die kassenbelege der motorradkleidung?
gruß danny
Besser ja, ansonsten Angebote deiner Kleidung einholen und als Beweis der Kosten vorlegen.
 
Alt 14.06.2003, 11:58:14   #19
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Zitat:
Zitat von xenosch
Zitat:
Zitat von Danny
mal eine frage: braucht man die kassenbelege der motorradkleidung?
gruß danny
Besser ja, ansonsten Angebote deiner Kleidung einholen und als Beweis der Kosten vorlegen.
mist, nach 2 jahren hatte ich die Belege weggeworfen...

wie komme ich jetzt noch an die Angebote? Helm und Kleidung waren nur eine Saison im Angebot!

gruß Danny
 
Alt 14.06.2003, 15:46:21   #20
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Zitat:
Zitat von christian
lol ja unfälle sind schon scheise hatte auch 2 mit meiner 125 er hatte immer ne teielschult obwohl ich nie richtig drann schuld war
Nach der derzeitigen Gesezen bekommt man immer eine Teilschuld angehangen.

Gruß
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Alt 15.06.2003, 18:33:25   #21
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Zitat:
Zitat von Danny
...mist, nach 2 jahren hatte ich die Belege weggeworfen...
wie komme ich jetzt noch an die Angebote? Helm und Kleidung waren nur eine Saison im Angebot!...
Such vergleichbare Bekleidungspreise raus, das sollte als Anhalt für die Ermittlung der Kosten reichen...
 
Alt 15.06.2003, 18:37:16   #22
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Zitat:
Zitat von Danny
mist, nach 2 jahren hatte ich die Belege weggeworfen...

wie komme ich jetzt noch an die Angebote? Helm und Kleidung waren nur eine Saison im Angebot!

gruß Danny
Such nicht nach Angeboten, sondern nach dem Katalogpreis, dann lohnt es sich wenigstens.
Du mußt die Sachen ja nicht im Angebot bekommen haben.

Ausserdem heißt es ja "Wiederbeschaffungswert" und nicht Angebotswert,
d.h. was die Klamotten jetzt kosten, nicht das was sie gekostet haben.

Gruß
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Alt 15.06.2003, 19:39:28   #23
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ok ich bedanke mich!
 
Alt 16.06.2003, 06:32:44   #24
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Standard Okay

Es hat sich nun folgendes getan...

Ich hab selber mal nachgerechnet was getan werden sollte. Ca.1050€ ohne Arbeitsstunden. Ich hatte die GS für weitaus weniger gekauft.

Da Ich keine großartigen Verletzungen hatte, hab ich auch davon abgsehen irgendeinen gesundheitlichen Schaden geltend zu machen. Schnell mal Kohle abziehen - sowas tut man nicht!!! Aber den entstandenen Schaden wieder gut machen lassen, das muß. Und so läufts jetzt auch. Der Vater der kleinen hat sich bei mir gemeldet und zahlt.

Fazit: Kann passieren, wünscht sich niemand, froh dass nix schlimmeres passiert ist, das ganze Leben ist lebensgefährlich, ich denk die kleine hat (auf zugegeben dumme Art und und Weise) begriffen, dass die Führerscheinprüfung nicht alles ist. Ich werd noch ein wenig Schrauben und weiter fahren...
 
Alt 16.06.2003, 21:30:01   #25
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hi nochmal!

wollte nur kurz noch bissl was ergänzen:

so ein unfall mit personenschaden ist erstmal eine fahrlässige körperverletzung, wenn nicht mit absicht begangen. sie ist anzeigepflichtig, dh. wird erst verfolgt, wenn ich als geschädigter (oder evtl. jemand anderes?) ne anzeige bei den grünen mache. wenn ein öffentliches interesse besteht (weil jemand hackedicht mit nem schrottauto in eine demo rast), dann geht das automatisch. sonst muss man was sagen (gibts auch ne frist. glaube 1 monat)
für den schaden muss der verursacher natürlich aufkommen. einen schaden hab ich auch erlitten, wenn ich verletzt wurde, und mir schmerzen zugefügt wurden. dafür kann ich ne billige entschädigung in geld verlangen. so kann ich zb einen zivilprozess anstrengen, oder die parteien einigen sich (evtl. über anwälte) aussergerichtlich. da vereinbart man dann zahlung von schmerzensgeld und dafür verzicht auf weitere rechtliche schritte von seiten des geschädigten. sowas hält man schriftlich fest und mit quittung. soll ja böse leute geben, die erst sowas vereinbaren und dann doch noch strafanzeige und zivilklage erheben.

sorry für das halbwissen, bin kein jurist und hoffe, das ist soweit korrekt.

sehr nobel, nix geltend zu machen, wenn man nur ein paar kratzer hat. respekt beorn!
wenn die kleine nett ist, lad sie doch mal zum essen ein!
notfalls musste das eben einklagen!

gute fahrt weiterhin!

gruss vom moppedman!
 
Alt 16.06.2003, 21:41:54   #26
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Standard Re: Okay

Zitat:
Zitat von Beorn
Der Vater der kleinen hat sich bei mir gemeldet und zahlt.
Vielleicht ist ja auch noch ein Essen zu zweit drin,
so mit Kerzen und so
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Alt 16.06.2003, 21:46:59   #27
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ich hatte vor kurzem nen autounfall ( bin jemanden draufgefahren ) und der andere hat gesagt ihm würd der nacken wehtun und er möchte ins krankenhaus. Da hat die polizei dann möglichen personenschaden aufgenommen und ich hab post vom staatsanwalt bekommen ( anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung ).

Gegen ne Gebühr von 100 euro hat er aber das verfahren eingestellt.
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Alt 17.06.2003, 11:40:15   #28
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Standard Dinner zu zweit einklagen

Ich vermute mal ganz stark, dass da meine Freundin dagegen wäre. Ich denke, da hätte ich dann von anderer Seite mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen.

Und wegen einem kleinen Blauen Fleck, und wirklich nur einem kleinen Blauen Fleck (ich bin selbst Rettungssanitäter), an Knie, Handballen und Schienenbein... Also Sorry, aber das passiert auch wenn man mal mit der Freundin ... irgendwie... ich denke Ihr kennt das da hab ich echt schon schlimmeres erlebt also bei so Motorradunfällen .

So long
 
Alt 17.06.2003, 15:21:30   #29
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ich denke auch das man sich die schmerzensgeld für gröbere sachen oder besser betuchte reife leute aufheben kann

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