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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Habe meine Maschine am1. SEP 2009 außer Betrieb gesetzt, damit der Verkäufer von der Steuer entlastet wird. HU fällig März 2010.
Ab welcher Standzeit muss man TÜV neu machen wenn man wieder in Betrieb setzt? Stimmt das mit den 6 Monaten? Bekomme ich TÜV mit nicht eingetragenen Teilen, also erstmal eintragen lassen und dann erst TÜV? Darf ich in der Zeit ohne TÜV rumfahren? Also nur ums prüfen zu lassen, bzw. eintragen und auch wegen den Papieren dann umschreiben. Der Versicherung ist das mit TÜV egal, oder? Die versichert das so, oder so? Bei der Beantragung einer Doppelkarte brauchen die was genau von mir? |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ruf doch einfach den TÜV an. Infos aus erster Hand.
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.08.2005
Ort: Bredenbek
Alter: 41
Beiträge: 127
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lass sie bis diesen März zu, fahr dann (unverzüglich ,wenn du was nicht eingetragen hast!) zum Tüv und lass dir die Sachen eintragen/abnehmen UND neuen Tüv geben
Von einer Frist von 6 Monaten weiß ich persönlich jetzt nix. Ist so herum aber einfacher, sonst müsstest du ja erst unangemeldet zum Tüv kommen ( also schieben, rote Nummer missbrauchen oder Anhänger), den Krams abnehmen lassen, Tüv kriegen und dann erst zulassen. |
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#4 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
Alter: 38
Beiträge: 1.928
Baujahr: 1992
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zum tüv darf man auch mit dem alten kennzeichen und versicherungsdoppelkarte fahren
zumindest war des bei nem kollegen von mir so der wollte seine cbr wieder anmelden aber die hatte keinen tüv mehr die von der zulassungstelle hat ihm dann gesagt, dass er mit dem alten kennzeichen und dem wisch von der versicherung zum tüv hin und wieder zurück darf
__________________
GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000 GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000 |
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#5 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Mittlerweile gibt es durch die Änderung der StVZO bzw. die Einführung der FZV Verwirrungen.
Früher war es so, dass bei einer vorübergehenden Stilllegung diese sich nach einem Jahr automatisch in eine endgültige Stilllegung umwandelte. Nach einem Jahr war es dann egal ob noch TÜV drauf war oder nicht, man musste eine Vollabnahme machen. Die Frist konnte man auf Antrag nochmals um ein halbes Jahr verlängern, also max. 18 Monate. Dies wurde nun mit Einführung der neuen FZV vom 01.03.2007 geändert. Es heißt jetzt nicht mehr Stilllegung sondern Außerbetriebsetzung und die Frist beträgt nicht mehr max. 18 Monate sondern 7 Jahre. Wenn man noch eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat, kann man innerhalb der Gültigkeitsfrist problemlos wieder zulassen. Spätestens nach 24 Monaten (bei Neufahrzeugen 36 Monate) ist aber die HU abgelaufen. Dass die HU nach 6 Monaten Außerbetriebsetzung ablaufen würde, ist mir nicht bekannt, konnte ich auch nicht finden. Dann hat man ein Problem. Ohne gültige HU wird die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht zulassen. Also muss man vorher zur HU. Wie, findet man im § 10 Abs. 4 FZV. http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php Ich würde das aber vorher mit der Versicherung abklären, ob das auch mit der Deckungskarte abgedeckt ist und es mit der Zulassungsstelle auch absprechen (vorher mal anrufen und fragen, wie die es handhaben). Sicher ist sicher. Fahrten ohne Kennzeichen sind nicht erlaubt. Die Kennzeichen müssen auch außen am Fahrzeug fest und vorschriftsmäßig angebracht sein. Früher gabs von der Zulassungsstelle extra Vorführscheine, wo man das nochmals schriftlich hatte, die sind aber (laut unserer Zulassungsstelle) nicht mehr vorgesehen. So habe ich es bei meiner GS damals (2001) gemacht: Keine gültige HU mehr und abgemeldet - zur Versicherung, Doppelkarte geholt, zur Zulassungsstelle, Kennzeichen zuteilen und prägen lassen, Vorführschein geholt, Doppelkarte dort gelassen, Versicherungsschutz wurde ja mit dem Vorführschein bestätigt, Kennzeichen montiert, zum TÜV HU gemacht, zurück zur Zulassungsstelle, in 2 Tagen wars erledigt. Der Vorführschein hat, glaube ich, nichts gekostet oder nur 5 Mark. Ein rotes Kennzeichen (jetzt Kurzzeitkennzeichen) hätte mehr gekostet, es käme derzeit auf ca. 40 €. Hauptsächlich gehts darum, dass das Fahrzeug versichert ist und man das Kennzeichen jemandem zuordnen kann. https://www.berlin.de/labo/kfz/diens...gen/index.html Da kann man sich auch mal durchklicken und nachlesen. Geändert von berndy (25.01.2010 um 15:09:28 Uhr) |
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