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Alt 22.04.2010, 08:33:15   #1
jane.l
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Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 1
Standard Mahnung wegen fehlender Versicherung!!

Hallo Zusammen!

hab Problem mit STraßenverkehrsamt.
Hatte mir ein Angebot einer Versicherung über Kfz-Vers. machen lassen. Habe dieses aber nicht angenommen und war und bin weiterhin bei meiner alten Vers. Was ich nicht wusste ist, dass die Vers, bei der ich angefragt habe mich bei der Zulassungstelle wohl abgemeldet hat (Anzeige nach § 25 Ab.s1 FZV) und ich somit als unversichert galt, obwohl ich ja weiterhin bei meiner alten Vers. war. Nachdem ich angeschrieben wurde, habe ich das per mail und Tel. erklärt und meine jetztige Vers. hat eine Bestätigung an das Straßenverkersamt geschrieben. Ich dachte, damit wäre das geklärt. Jetzt kam aber eine Mahnung, das Amt fordert weiterhin das Geld.
Muss ich zahlen? Was soll ich tun?

Danke für de Hilfe!!
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Alt 22.04.2010, 08:37:39   #2
mercilessreaper
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Benutzerbild von mercilessreaper
 
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Beiträge: 811
Baujahr: 1994
Standard

wenn deine versicherung gültig war sehe ich keinen grund etwas zu zahlen. du hast ja nichts falsch gemacht.
mercilessreaper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 08:55:38   #3
tomcat
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Benutzerbild von tomcat
 
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Alter: 46
Beiträge: 726
Baujahr: 2002
Kilometer: 30.000
Standard

Wenn du dir lediglich ein ANGEBOT hast, hatte die neue Versicherung kein recht dich abzumelden! Ich würde mich einfach mal doof stellen und bei der "Neuen" Versicherung nach einem von dir Unterschriebenen Abmelde Auftrag fragen Wenn sie den nicht vorweisen können würde ich das entsprechende Schriftstück (Tut uns leid heben wir nicht..) dem Straßenverkehrsamt zukommen lassen. Also "Neue" Versicherung Anschreiben und 14 Tage frist setzen und Stellungnahme fordern. (Bei der frist explizit ein Datum z.b: 07.05.2010 setzen dann befinden Sie sich nach ablauf automatisch in Verzug!)

Das Straßenverkehrsamt darüber informieren und nochmals sagen das der "Neue" Versicherer ohne Auftrag und gegen deinen Willen abgemeldet hat. Evtl entstandene Kosten sollen sie doch bitte dem "Neuen" Versicherer in Rechnung stellen.

Viel erfolg! So gehts ja wohl gar nicht!
__________________
Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum

Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen!
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Alt 22.04.2010, 13:01:03   #4
Carausius
Erfahrener Benutzer
 
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Ort: 76872 Minfeld
Beiträge: 218
Baujahr: 1997
Kilometer: 85000
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Oftmals weis die linke Hand nicht was die Rechte tut.
Rufe beim Amt an. Kläre den Fall telefonisch und sei freundlich.
Oft wird vergessen das Mahnverfahren abzuschließen obwohl die Sache schon geregelt ist. Ansonsten die Erklärung deiner alten Versicherung dem entsprechenden Sachbearbeiter per Fax zukommen lassen. Das sind alles keine Unmenschen dort. Und die gestehen auch mal Fehler ein.
Wenn Sie es nicht einsehen, dann lasse ruhig das Verfahren auf dich zukommen. Wenn der Mahnbescheid kommt, einfach die Unterlagen mit zurück schicken. Du hast keinerlei Kosten hierdurch.
__________________


Wenn ich mit Fliegen jagen fertig bin, habe ich dann auch eine an der Klatsche ?
Carausius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2010, 16:03:45   #5
Eagle
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Benutzerbild von Eagle
 
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Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
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Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
Standard

Lass dir von deiner Versicherung noch eine Bestätigung geben, dass der Versicherungsschutz zu keiner Zeit unterbrochen war. Die Bescheinigung, welche deine Versicherung bisher ans StVA gesandt hat lautet vermutlich dahingehend, dass Versicherungsschutz besteht. Sie sagt aber vermutlich nichts dahingehend aus, ob er unterbrochen war.

Gruß Uwe
__________________
93er GS im Telefonica Design

_________________
Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
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Alt 25.04.2010, 06:59:57   #6
berndy
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Benutzerbild von berndy
 
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Ich würde mich da aber auch recht bald drum kümmern. Ich nehme mal an, dass das Zwangsstillegungsverfahren bereits am Laufen ist.
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