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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
hier will ich mal meinen Umbau posten. Habe meine Blinker und das Rücklicht auf LED umgestellt.Was noch gewechselt wird ist mein kaputter Kupplungshebel Habe mit meinem Bruder 5Stunden gebastelt.Hat zwar etwas länger gedauert dafür finde ich sieht es top aus. Folgendes wurde gemacht: -alle 4 Originalblinker gewechselt auf LED-Blinker -Blinkrelais wurde auch getauscht -Original Rücklicht auf LED-Rücklicht gewechselt -Sturzschutz links neu lackiert -Kupplungshebel getauscht(kommt noch die Tage) Bilder seht ihr ja selbst Mfg Micha Geändert von GSRider (09.04.2011 um 20:55:45 Uhr) |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Marienhafe
Alter: 35
Beiträge: 759
Baujahr: 1992
Kilometer: 26000
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Moin
ich würde hinten noch den unteren Spritzschutz entfernen und den Rückstrahler zwischen Rückleuchte und Nummernschild setzen. Warum habt ihr den Sturzbügel nicht abgenommen? Also zum lackieren? |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Kennzeichen mittig setzen!
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#4 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Ja, Kennzeichen mittig und schon wird der rechte Blinker nichtmehr verdeckt...
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#5 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
geht und darf man das so einfach?Wenn ja dann mache ich das noch. Wir wollten erstmal schauen wie es nur an der Stelle rauskommt.Werden die 2 Sturzbügel aber abnehmen und komplett neu lackieren.Heute hattenw ir echt keine Lust mehr dafür.Wir gemacht wenn der Kupplungshebel ausgetauscht wird.Genau so werde ich das Nummernschild noch mittig schrauben.Bin mir ab überlegen ein neues kleineres zu holen.Weiß jemand gerade was das wieder kosten würde? Mfg Micha |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Marienhafe
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Gehen tut das ganz einfach, sind nur ein paar Schrauben. Den Rückstrahle kannste auch kleben, schöner ist es aber natürlich den zu schrauben.
Ob man das darf weiss ich garnicht. ich habs beim letzten Tüv besuch gezeigt und er meinte alles iO. Ob das zu 100% alles legal ist kann ich dir nicht sagen.....wenn ich ehrlich bin. Hab da noch was gefunden. http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer |
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#7 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Nach StVZO muss der Spritzschutz 150 mm über der Radachse beginnen.
Nach EG-Recht (für Fahrzeuge mit EZ ab Mitte 1997) ist nur noch "ausreichend Spritzschutz" vorgeschrieben.
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#8 |
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Stammtisch Karlsruhe
Registriert seit: 03.04.2011
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